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Herausgabe ärztlicher Unterlagen

 
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rickies
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.03.2007
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 14.12.08, 17:53    Titel: Herausgabe ärztlicher Unterlagen Antworten mit Zitat

Frau D. hat sich einer wiederherstellenden plastischen Operation unterzogen.
Da das Ergebnis nicht befriedigend ist und auch Gespräche mit dem Arzt keine wirkliche Lösung versprechen, möchte Frau D. einen weiteren Arzt konsultieren. Welche Unterlagen kann Frau D. von ihrem Arzt verlangen? Wichtig wäre Frau D. z.B. ein genauer Operationsbericht (auch zu ihrer eigenen Information, um sich selbst ein Urteil zu bilden, warum das Ergebnis nicht befriedigend ist).
Wie ist es mit Fotos, die vom Arzt gemacht wurden (vorher/nachher)?
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Herzog, Jörg
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2008
Beiträge: 1108
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 01.01.09, 23:31    Titel: Behandlungsunterlagen Antworten mit Zitat

D kann von A, dem Arzt, die sogenannten Behandlungsunterlagen herausverlangen. Dabei handelt es sich meines Wissens, leider bin ich kein FA für MedizinR, um alle Unterlagen, die der Arzt benötigt hat, um seinen Job zu machen, mit Ausnahme seiner persönlichen Aufzeichnungen. Anstelle von D würde ich an den A schriftlich herantreten - ein Grund muss m. W. nicht genannt werden - und dann alle Unterlagen herausverlangen, die D wichtig sind, insbesondere den OP-Bericht und die Bilder. D wird ja dann sehen, was sie von A bekommt. Im Zweifel kann sie sich ja auch an die für A zuständige Ärztekammer wenden, dort kann man ihr sicherlich weiterhelfen und ihr erklären, was sie von A genau verlangen kann und ob es vielleicht auch eine Schiedsstelle für Streitigkeiten zwischen Arzt und Patient gibt.
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rickies
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.03.2007
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 02.01.09, 10:17    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank, das hilft mir weiter!
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