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Restschuldbefreiungsverfahren und Bürgschaft

 
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Andemu
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.12.2004
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 29.12.08, 14:39    Titel: Restschuldbefreiungsverfahren und Bürgschaft Antworten mit Zitat

Der Unternehmern Herr P Pleite hat Schiffbruch mit seinen Geschäften erlebt...

Leider hatte er vor einigen Jahren bei der Hausbank einen Kredit aufgenommen und durch eine unbeschränkte Bürgschaft seiner Lebensgefährtin U (wie Unbedarft) absichern lassen. Es kam, wie es kommen mußte... Die Beziehung scheiterte und er konnte auch seinen Kredit nicht mehr bedienen.

Nun hat sich die Hausbank im September 2008 an die Bürgin U gewendet und forderte die Darlehenssumme samt Zinsen von Ihr! Und Sie zahlte den geforderten Betrag von 25.000 EURO...

In der Zwischenzeit hat P Pleite bereits im Jahr 2007 einen Offenbarungseid geleistet.

Frage: Wie kann Frau U versuchen Ihre privatrechtliche Forderung von 25.000 EURO gegen Hr. P Pleite und welche Schritte muß Sie dazu einleiten?

Danke!
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Andemu

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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 29.12.08, 15:22    Titel: Antworten mit Zitat

Noch eine Frage: In der Threadüberschrift steht "Restschuldbefreiungsverfahren und Bankbürgschaft" - wurde zwischenzeitlich ein Insolvenzverfahren eingeleitet ?
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Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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Andemu
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.12.2004
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 01.01.09, 08:41    Titel: Insolzenzverfahren Antworten mit Zitat

Ja, in 2007 wurde ein insolvenzverfahren eingeleitet.
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Andemu

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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 02.01.09, 10:59    Titel: Antworten mit Zitat

Dann verschiebe ich mal zum Insolvenzrecht.
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paps1959(2)
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.12.2008
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 02.01.09, 18:30    Titel: Antworten mit Zitat

m.E wird Herr P durch die Erteilung der RSB auch gegenüber Frau U von der Zahlungsverpflichtung befreit.

Frau U hätte die Möglichkeit, sofern das Verfahren noch läuft, ihre Foderung zur Tabelle zu melden.

§301 InsO
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Andemu
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.12.2004
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 05.01.09, 09:49    Titel: Nichtangabe der laufenden Bankbürgschaft im Verfahren Antworten mit Zitat

Hallo Babs,

was, wenn Herr P beim seiner Restschuldbefreiung die Bankbürgschaft nicht aufgeführt und erwähnt hat. Sozusagen jetzt neu auf den Tisch kommt - kann man Ihn dann wenigstens belangen...

Kann doch nicht sein das die U für den ganzen Mist den Kopf hinhalten muß, ohne gegen den "sauberen" Herrn P was unternehmen zu können... Ist nur mein privates Gerechtigkeitsempfinden...

Vielen Dank
_________________
Andemu

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eidechse
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.06.2008
Beiträge: 419

BeitragVerfasst am: 05.01.09, 14:00    Titel: Antworten mit Zitat

2007 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen des P eröffnet und 2008 hat die Bank U in Anspruch genommen.

Daher wäre U bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens gem. § 44 InsO an der Anmeldung der Forderung gehindert gewesen, wenn die Bank angemeldet hätte, wovon in der Regel auszugehen ist.

Erst jetzt könnte U die Rechtsnachfolge im Hinblick auf die Forderung der Bank geltend machen oder ggf. neu anmelden. Je nach Verfahrensstadium würde es sich daher ggf. anbieten, eine Tabellenumschreibung zu erreichen.

Bei der Konstellation, hätte U meines Erachtens nicht als Gläubigerin angegeben werden müssen, bzw. musste zumindest nicht unbedingt angeschrieben werden.
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Dirty Uschi
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.11.2007
Beiträge: 688
Wohnort: ~ Betty Ford Clinic Berverly Hills~

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 09:38    Titel: Antworten mit Zitat

zu prüfen wäre zunächst, ob die Bank die Forderungen im Insolvenzverfahren geltend gemacht hat. Ist dies der Fall, davon wird man i.d.R. auch ausgehen können, so ist im Falle der vollständigen Befriedigung durch den Bürgen der Anspruch auf den Bürgen übergegangen.
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Scheiße verdammt noch mal, ich will wie eine Dame behandelt werden. Meredith Grey
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