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Mich würde interessieren, wie aussichtsreich i.d.R. eine Konkurrentenklage ist. Kann dadurch die Stellenbesetzung nochmal verändert werden, oder schiebt man die Besetzung durch den "Auserwählten" nur auf?
Hier die Quelle der möglichen Antworten.
Mal im Ernst - wie soll das jemand einschätzen ohne irgend eine Information? _________________ ...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
Wer ist dein Freund?
Die Konkurrentenklage ist i.d.R. nicht die Regel und meist aussichtslos, weil es dem Konkurrenten am Beweis mangelt, seinen Anspruch durchzusetzen.
Das ist richtig, deshalb klagt man bei der Konkurrentenklage ja auch nicht auf Einstellung, sondern auf Neubescheidung. Die Besetzung des Postens mit einem selbst einzuklagen ist tatsächlich idR. aussichtslos, sei es iRd. Konkurrentenklage oder außerhalb.
Bei einem Bescheidungsantrag muss man lediglich die Ermessensfehlerhaftigkeit der getroffenen Entscheidung nachweisen. Mehr geht meist nicht.
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