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Personaliendokumentation trotz negativer Fahndungsabfrage
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 01.01.09, 21:38    Titel: Antworten mit Zitat

Sie kennen alle Fälle?
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Wächter
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Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 02.01.09, 10:03    Titel: Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
Sie kennen alle Fälle?



Selbstverständlich kenne ich nicht alle Fälle.


Beschränken wir uns zunäschts auf das Post, welches hier beantwortet wurde, dort stand: ".. soll es.." es handelt sich also um kein Wissen, sondern um "Erzählungen" - Gerüchte. Diesen Gerüchte kann ich, ohne alle Fälle zu kennen, entgegen halten, dass sie nicht stimmen.

Die Anforderungen an Präventivgewahrsam waren (sind) mehr, als nur dass ein GeWaLinks sich in HRO oder Richtung G8 bewegt hat.


Zitat:
rgendwie postulierte allgemeine Gefahrenlage
auch diese reicht zusätzlich nicht aus - wenn, dann bitte eine besondere Gefahrenlage - eben für den Einzelfall.



Wobei ich sagen muss, dass ich aktuelle Verfahren nicht weiter verfolgt habe. Hat jemand einen Link, wo noch mal juristisches Resümee über Verfahren bezüglich Gewahrsamnahmen beim G8 behandelt werden. Langsam müssten alle Verfahren (Widersprüche, Klagen etc) in den Instanzen durch sein. - kein Propaganda Link -
_________________
Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
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DanielB
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Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 1056

BeitragVerfasst am: 02.01.09, 21:30    Titel: Antworten mit Zitat

Nun, zum Thema G8 gibt es jedenfalls für je 10 Euro zwei Bücher, ich muss allerdings gestehen, dass ich mir die bisher beide trotz Interesses nicht beschafft habe und daher auch nicht sagen kann, was da drinsteht.
http://www.grundrechtekomitee.de/ub_showarticle.php?articleID=259
http://rogue.blogsport.de/2007/11/27/neues-buch-feindbild-demonstrant/

Dort soll eine ganze Menge von dem festgehalten sein, was beim G8-Gipfel so an fragwürdigen Maßnahmen bekannt geworden ist, sicher haben die Anwälte vom RAV in dem zweiten Buch auch etwas dazu geschrieben, gegen welche Maßnahmen man klagen wollte. Das geht übrigens nicht unbedingt so schnell, die eine oder andere Klage beim Verwaltungsgericht kann schon etwas dauern, im übrigen ist der Rechtsweg außerhalb Hamburgs (Sonderzuweisung zum Verwaltungsgericht) und Niedersachsens (Sonderzuweisung) nicht so ganz eindeutig, da sich die Gesetze dazu ausschweigen, wer für nachträgliche Überprüfungen zuständig sind, für Rostock mußte jedenfalls erst einmal geklärt werden, dass die Amtsgerichte und nicht wie von den Anwälten, von denen gerade auch aus Hamburg nicht wenige damals für den Notdienst vor Ort waren, favorisierten Verwaltungsgerichte zuständig sind, auch deshalb dürfte es dort einige Monate Verzögerung gegeben haben.
Mir konkret bekannt ist nur, dass die Masseningewahrsamnahme gegen die Antifa-Demo in Schwerin inzwischen als rechtswidrig festgestellt wurde, das ist aber auch keine Überrachung, die war aus meiner Sicht ohnehin so eindeutig, dass die spannendere Frage, ob der Staatsanwaltschaft und dem Oberlandesgericht eine vernünftige Begründung einfällt, da nicht Anklage wegen Freiheitsberaubung zu erheben: Ob man die Leute nun in Schwerin demonstrieren lassen hätte oder nicht, ist die eine Frage, jedenfalls aber ist es nicht zu rechtfertigen, dass den Betroffenen auch die aus der Gruppe der Betroffenen an die Polizei angebotene Rückfahrt zu ihren G8-Camps nach Rostock verweigert wurde, nachdem man sie schon nicht aus dem Bahnhof herauslassen wollte. Es soll aber wohl sogar so sein, dass das Gericht festgestellt haben soll, dass den Leuten die Teilnahme an ihrer Kundgebung in Schwerin hätte ermöglicht werden müssen.

Ich weiß allerdings aus zuverlässiger Quelle, das jemand weil er in Frankfurt bei einer Demonstration gegen Studiengebühren festgenommen wurde (wie über 200 andere Personen auch!) nach einer Personalienfeststellung in Gewahrsam genommen sein soll. Inzwischen mußte die hessische Polizei auf Betreiben des Hessischen Datenschutzbeauftragten die fraglichen Daten von fast allen Betroffenen weit vor Ablauf der festgesetzten 10 Jahre Aussonderungsfrist löschen.
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