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ich hab da mal ne frage zu schadensersatzregelungen bezüglich verspätungen von flüegen:
ich bin am 30.12. von den usa nach düsseldorf geflogen. gebucht habe ich über eine internetseite einen flug welcher 2 stops haben sollte. wir kamen ca. 2 std vor dem flug am schalter in charlotte/usa an und uns wurde gesagt, das der flug nach washington verspätet ist und das wir den anschlussflug nach deutschland nicht mehr erwischen werden. wir hatten die option entweder den flug zu nehmen und die ganze nacht am flughafen zu verbringen oder auf einen anderen flug zu buchen. wir haben dann umgebucht. original sollten wir am 31.12. um 14:30 ankommen und mit dem neuen flug sind wir erst um 20:30 in ddorf gewesen.
kann man schadensersatz verlangen?wie ist die rechtslage?
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 05.01.09, 11:56 Titel:
Ebenso frohes neues Jahr.
Welcher Schaden ist denn entstanden ? _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
hi. der schaden war das wir 18 std unterwegs waren statt knapp 12 ud das wir nicht mit der airline unterwegs, die wir gebucht hatten und das wir die gesamte planung ueber den haufen werfen mussten und das wir arg verspaetet waren.
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 19.01.09, 11:24 Titel:
Zitat:
wir hatten die option entweder den flug zu nehmen und die ganze nacht am flughafen zu verbringen oder auf einen anderen flug zu buchen. wir haben dann umgebucht.
Wenn die Alternative akzeptiert wurde, sehe ich keinen Grund, um im Nachhinein einen Schadenersatz geltend zu machen. _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Ein Beförderungsvertrag ist ein Werkvertrag. Eine Verspätung von sechs Stunden (am Zielort) könnte ein Mangel sein (ist es meist auch). In diesem Fall kann man eine Minderung des Flugpreises verlangen. Allerdings wird diese Minderung bei sechs Stunden auf Langstrecken in der Regel relativ niedrig sein - viele Passagiere sind über den Betrag mehr als enttäuscht.
Berücksichtigt werden muss auch der Grund für die Verspätung. Ist es "höhere Gewalt" (dazu zählt z. B. extrem schlechtes Wetter), haftet die Fluggesellschaft gar nicht und der Kunde hat keinerlei Ansprüche, kann höchstens auf die Kulanz der Airline hoffen - aber die meisten seriösen Full-Service-Airlines zeigen eine gewisse Kulanz (und wenn es nur eine Flasche Wein o. ä. ist).
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