Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Urkundenfälschung---was nun?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Urkundenfälschung---was nun?
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Beamtenrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Niemand2000
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 04.11.08, 15:42    Titel: Antworten mit Zitat

kunne60 hat folgendes geschrieben::
Lasst mich hier nur ein kleines Beispiel aus der tatsächlichenVerwaltungspraxis nennen.
da wir hier aber nur über theoretische fiktive Fälle diskutieren dürfen ...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Old Piper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 05.11.08, 07:54    Titel: Antworten mit Zitat

Über abgeschlossene reale Fälle darf man natürlich berichten - unter Beachtung des Datenschutzes...
_________________
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Niemand2000
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 05.11.08, 08:01    Titel: Antworten mit Zitat

Old Piper hat folgendes geschrieben::
Über abgeschlossene reale Fälle darf man natürlich berichten - unter Beachtung des Datenschutzes...
darüber berichten und darüber diskutieren ist für mich schon ein unterschied, zumal wenn man einen bezug zu einem fiktiven, theoretischen fall herstellt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
JensW
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.06.2005
Beiträge: 83

BeitragVerfasst am: 08.11.08, 13:59    Titel: Antworten mit Zitat

Um mal die ganze sache hier zu entschäften habe ich mir mal das Buch "Bundesdisziplinarrecht - Rechtsspechungsübersicht zum materiellen Disziplinarrecht", Ausgabe 2001, zur Brust genommen.

Für eine Dienstentfernung reciht das hier bei weitem nicht.
Alle Starfen mit Dienstentfernungen ahtten wesentlich schlimmere Dinge zum Anlaß.

Im Höchstfall hat er mit einer Dekratierung oder eine Gehaltseinbuße auf Zeit zu rechnen

Ich betone hier im Höchstfall!

Bitte kommt nicht immer gleich mit Dienstentfernung bei Vertrauensbruch. Der Vertrauensbruch muß Schwerwiegend und Nachhaltig sein.

Wichtig ist Reue und sich nichts mehr zu Schulden kommen lassen!

Gruß
Jens
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Hans Speicher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 1063

BeitragVerfasst am: 09.11.08, 19:53    Titel: Antworten mit Zitat

Ich muss noch einmal auf Kunnes Beispiel zurückkommen.

Was sich mir nicht erschließt ist die "Tatsache", dass der BaL aus dem Beamtenverhältnis entfernt wurde und beim BaP in der Probezeit nur eine Disziplinarmaßnahme im unteren Bereich die Folge war.

Nach der mir bekannten Rechtsprechung des BVerwG ist bei einem Dienstvergehen, dass bei einem BaL als Mindesmaßnahme die Kürzung der Dienstbezüge zur Folge hat, die Entlassung obligatorisch ist - ohne Ermessensspielraum - .

Da müssen dann wohl zwei verschiedene Sachverhalte Grundlage für die Entscheidungen gewesen sein - oder??

Hans
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
TanteMüller
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 28.12.2008
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 28.12.08, 12:43    Titel: Antworten mit Zitat

Wie kann man denn für einen Parkausweis seine "sichere" Existenz auf´s Spiel setzten ?

Könnte hierfür nicht eine Unzurechnungsfähigkeit, auf welcher Ebene auch immer, "mildernd" einwirken ?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 28.12.08, 15:21    Titel: Antworten mit Zitat

@Tante Müller,

selbst wenn das Disziplinarrecht der beamten Milderungsgründe in diesem Bereich vorsähe, wäre es absolut fatal, sich darauf zu berufen.

Geht man davon aus, dass hinsichtlich des genannten Tatbestandes eine Entfernung aus dem Dienstverhältnis wohl eher nicht denkbar ist, so dürfte man aber versichert sein, dass hinsichtlich der Berufung auf die Unzurechnungsfähigkeit sofort ein DU-Verfahren eingeleitet werden würde.

Das Ganze ist also keine gute Idee.
Nach oben
kunne60
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 28.12.08, 21:26    Titel: Antworten mit Zitat

Im Disziplinarrecht redet man nicht von Unzurechnungsfähigkeit, diese könnte wirklich
fatal in Hinsicht auf die DU wirken.

Aber es gibt dort die "persönlichkeitsfremde Augenblickstat", übrigens ebenfalls ein
anerkannter klassicher Mildderungsgrund, damit könnte man ggfs.
agieren, wenn es der Fall hergibt............. Allerdings sehe ich hier wenig Spielraum mit diesem
Argument !

Kunne Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
cop49
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.02.2006
Beiträge: 303

BeitragVerfasst am: 03.01.09, 03:17    Titel: Antworten mit Zitat

Letztendlich kommt es nicht zuletzt darauf an, wie die Vorgesetzten zu dem Beamten stehen. Hatten sie ihn schon seit längerem auf dem Kieker, bekommt er das volle Programm.
Ist er wohlgelitten, wird man Möglichkeiten finden, das ganze so milde wie möglich zu gestalten.
_________________
Wer die Narren gegen sich hat, verdient Vertrauen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Beamtenrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2
Seite 2 von 2

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.