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Verjährung eines Bankkredites

 
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SANDOKAN
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.05.2008
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 31.12.08, 13:26    Titel: Verjährung eines Bankkredites Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe soeben heute, 31.12. einen Mahnbescheid aus dem Briefkasten geangelt.

Darin wird eine Forderung aus einem Bankkredit geltend gemacht. Fälligkeit der Forderung war November 2005.

Kann es sein, dass diese Forderung inzwischen nach mehr als drei Jahren verjährt ist ?
Ich meine da mal irgendwas gelesen zu haben...

Würde mich über eine Antwort freuen.

Viele Grüße und einen guten Rutsch ins neue Jahr wünscht

Sandokan
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 31.12.08, 13:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Forderung verjährt am Ende des dritten Kalenderjahres, nachdem sie entstanden ist. EIne Forderung aus November 2005 würde also am 31.12.2008 um Mitternacht verjähren.

Es sei den, der Gläubiger hemmt die Verjährung: Z.B. durch den Erlaß eines gerichtlichen Mahnbescheides...
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SANDOKAN
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.05.2008
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 31.12.08, 14:14    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort,

dann bedeutet dies, dass heute, am letzt möglichen Tag der Mahnbescheid zugestellt wurde und ich somit die Forderung erfüllen muß... ?

Gilt denn das Zustellungsdatum oder der Zeitpunkt der Kenntnis des Inhalts ?

Viele Grüße sendet

Sandokan
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Methew
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.05.2007
Beiträge: 542
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 31.12.08, 18:04    Titel: Antworten mit Zitat

Bei einer amtlichen Zustellung gilt das Datum nebst Uhrzeit welches auf dem Briefumschlag oben links oder war es rechts? von der Post eingetragen wird.

Wann der Inhalt des Briefes zur Kenntniss genommen wird, ist dafür irrelevant, es kommt ausschließlich auf die Zustellung an.
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Alle meinen Beiträge sind nur meine Meinung, die ich nach bestem Wissen und Gewissen abgebe. Man beachte besonders, dass ich nur Geldvernichter (Bänker) bin...
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 01.01.09, 19:00    Titel: Antworten mit Zitat

Na ja, etwas komplizierter ist es dann doch, wenn auch nicht im Sinne des Threaderstellers.

Es würde sogar ausreichen, wenn die Bank den Mahnbescheidsantrag am letzten Tag, also am 31. 12., in den Briefkasten des Mahngerichts eingeworfen hätte, weil die Zustellung, wenn sie "demnächst" erfolgt, die Verjährung sogar rückwirkend hemmt, § 167 ZPO.

Beste Grüße

Metzing
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Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Methew
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.05.2007
Beiträge: 542
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 02.01.09, 13:18    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn das Datum Zustellung Amtsgericht reicht, wofür ist dann das Datum auf dem Briefumschlag?
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moro
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 03.01.09, 12:30    Titel: Antworten mit Zitat

Methew hat folgendes geschrieben::
Wenn das Datum Zustellung Amtsgericht reicht, wofür ist dann das Datum auf dem Briefumschlag?


Der Briefträger weiß ja nicht, was sich im Umschlag befindet, und in anderen Zusammenhängen kommt es durchaus auf das Datum der Zustellung an, beispielsweise wenn durch die Zustellung nicht eine Frist gewahrt werden soll, sondern mit der Zustellung eine Frist zu laufen beginnt, etwa bei der Aufforderung zur Anzeige der Verteidigungsabsicht, § 276 ZPO.

Selbst hinsichtlich der Verjährung kommt es auf das Zustellungsdatum dann an, wenn die Zustellung ausnahmsweise nicht "demnächst" im Sinne des § 167 ZPO erfolgte.

Gruß,
moro
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