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die Forderung verjährt am Ende des dritten Kalenderjahres, nachdem sie entstanden ist. EIne Forderung aus November 2005 würde also am 31.12.2008 um Mitternacht verjähren.
Es sei den, der Gläubiger hemmt die Verjährung: Z.B. durch den Erlaß eines gerichtlichen Mahnbescheides...
Bei einer amtlichen Zustellung gilt das Datum nebst Uhrzeit welches auf dem Briefumschlag oben links oder war es rechts? von der Post eingetragen wird.
Wann der Inhalt des Briefes zur Kenntniss genommen wird, ist dafür irrelevant, es kommt ausschließlich auf die Zustellung an. _________________ Alle meinen Beiträge sind nur meine Meinung, die ich nach bestem Wissen und Gewissen abgebe. Man beachte besonders, dass ich nurGeldvernichter (Bänker) bin...
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 01.01.09, 19:00 Titel:
Na ja, etwas komplizierter ist es dann doch, wenn auch nicht im Sinne des Threaderstellers.
Es würde sogar ausreichen, wenn die Bank den Mahnbescheidsantrag am letzten Tag, also am 31. 12., in den Briefkasten des Mahngerichts eingeworfen hätte, weil die Zustellung, wenn sie "demnächst" erfolgt, die Verjährung sogar rückwirkend hemmt, § 167 ZPO.
Wenn das Datum Zustellung Amtsgericht reicht, wofür ist dann das Datum auf dem Briefumschlag? _________________ Alle meinen Beiträge sind nur meine Meinung, die ich nach bestem Wissen und Gewissen abgebe. Man beachte besonders, dass ich nurGeldvernichter (Bänker) bin...
Wenn das Datum Zustellung Amtsgericht reicht, wofür ist dann das Datum auf dem Briefumschlag?
Der Briefträger weiß ja nicht, was sich im Umschlag befindet, und in anderen Zusammenhängen kommt es durchaus auf das Datum der Zustellung an, beispielsweise wenn durch die Zustellung nicht eine Frist gewahrt werden soll, sondern mit der Zustellung eine Frist zu laufen beginnt, etwa bei der Aufforderung zur Anzeige der Verteidigungsabsicht, § 276 ZPO.
Selbst hinsichtlich der Verjährung kommt es auf das Zustellungsdatum dann an, wenn die Zustellung ausnahmsweise nicht "demnächst" im Sinne des § 167 ZPO erfolgte.
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