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Schneeräumpflicht..... Anlieger oder kein Anlieger

 
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FeuerPalme
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.07.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 03.01.09, 12:26    Titel: Schneeräumpflicht..... Anlieger oder kein Anlieger Antworten mit Zitat

Hallo,
das Thema Räumpflicht im Winter ist ja schon oft bearbeitet worden. Zu meinem speziellen Fall habe ich jedoch nichts gefunden.
Mein Haus grenzt an 2 Straßen. Es ist kein Eckgrundstück, sondern an der Vorderseite liegt die Sackgasse, deren Anlieger wir sind und an der Rückseite führt die Hauptstrasse unseres Wohnortes vorbei.
Die Räumpflicht zur Sackgasse ist klar, aber wie verhält es sich mit der Hauptstr. Wir haben dort einen kleinen Hinterausgang, der rechlich wohl nicht sein dürfte, aber geduldet wird.
Neben unserem Haus ist ein Kinderspielplatz, vor unserem Haus eine Bushaltestelle und auf der anderen Straßenseite ist ebenfalls eine Bushaltestelle. .... Die Gemeinde kümmert sich nicht um deren Streupflicht.

Muß ich den (Nichtanlieger) Weg an der Rückseite meines Hauses räumen oder ist dort die Gemeinde zuständig ?

Schönen Dank im vorraus

Tobias Schmidt
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 03.01.09, 14:36    Titel: Antworten mit Zitat

Die Pflicht zur Schneeräumung ist in den einzelnen Ländern durch Gesetz geregelt, in Nordrhein-Westfalen z.B. durch das Straßenreinigungsgesetz, in den meisten Ländern durch eine Rechtsvorschrift im Straßen- und Wegegesetz des jeweiligen Landes. Danach sind im Prinzip die Gemeinden zur Schneeräumung auf den Straßen und Gehwegen verpflichtet.

Die Gemeinden können jedoch in den meisten Fällen die Reinigung der Straßen und Gehwege und damit auch die Schneeräumung durch Satzung den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke auferlegen. Dabei haben die Gemeinden bestimmte, von den einzelnen Landesgesetzen nicht einheitlich bestimmte Kriterien zu beachten.

Ob, in welchem Umgang und unter welchen Voraussetzungen ein Eigentümer eines an einen Gehweg oder eine Straße angrenzenden Grundstücks zur Schneeräumung verpflichtet ist oder nicht, ergibt sich aus der maßgeblichen Satzung der Gemeinde, in der das Grundstück liegt.
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