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Verfasst am: 03.01.09, 16:39 Titel: Kann ich nun eher Beamter auf Lebenszeit werden?
Einen schönen Tag wünsche ich,
ab 01.04.2009 tritt ja das neue Beamtenrecht für Bundesbeamte in Kraft.
Und man hat ja nun eine 3-jährige Probezeit und kann dann zum Beamten auf Lebenszeit ernannt werden. Ich werde diese 3 jährige Probezeit am 01.03.2011 beendet haben und bin dann erst 25 Jahre alt, kann ich dann schon vor dem 27. Lebensjahr zum Beamten auf Lebenszeit ernannt werden oder bleibt diese Grenze generell bestehen?
nach dem Entwurf des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes, das auch das BBG ändert, ist als Voraussetzung für die Ernennung zum BaL nicht mehr die Vollendung des 27. Lebensjahres aufgeführt.
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