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Grundstückszufahrt an der Nichtanliegerseite meines Hauses

 
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FeuerPalme
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.07.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 03.01.09, 12:44    Titel: Grundstückszufahrt an der Nichtanliegerseite meines Hauses Antworten mit Zitat

Hallo,

unser Haus liegt zwischen einer Sackgasse deren Anlieger wir sind und der Hauptstraße des Ortes. Unser Haus ist Bj. 1967 und zu dieser Zeit war es wohl schwer vorstellbar, das eine Familie mehr als ein Auto haben könnte. Jedenfalls haben die Vorbesitzer die Garage so dicht an die nur 4 Meter breite Grundstückszufahrt (unser Haus ist ein Eckgrundstück) gebaut, dass wir keine Möglichkeit haben, einen zweiten Stellplatz auf unserem Hof zu errichten.
Aber es gibt ja die Hauptstrasse. Dort grenzt unser Grundstück auf gut 20 Meter Länge an. Leider sind wir dort keine Anlieger.
Wie sieht es rechtlich aus, wenn ich dort eine weitere Hofeinfahrt baue. Natürlich ist es auch wichtig, ob ich mich dadurch zum Anlieger der Stasse mache, also auch entsprechende Kosten auf mich zukommen.

Schönen Dank im Voraus

Tobias Schmidt
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Erich Bauer
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 624
Wohnort: Darmstadt

BeitragVerfasst am: 03.01.09, 18:30    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich darf man zu jeder Straße hin, an die ein Grundstück angrenzt auch eine Zufahrt errichten. Ob das im Einzelfall einmal unzulässig ist, weil beispielsweise ein Bebauungsplan ein Zufahrtsverbot festsetzt oder weil die Verkehrssicherheit dadurch beeinträchtigt würde, erfährt man bei der Gemeinde bzw. bei der Baugenehmigungsbehörde.

Im Falle eines straßen(ausbau)beitragsfähigen Um- und Ausbaus der Straße muss man bei Wohngrundstücken den Beitrag zahlen - unabhängig davon ob eine Zufahrt oder ein Zugang tatsächlich besteht.
_________________
Erich Bauer
http://www.rechtsbeistand-bauer.de/
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 03.01.09, 18:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Tobias,

diese Frage kann von hier aus so nicht beantwortet werden. Neben dem Baugesetzbuch und den Landesbauordnungen gibt es auch noch unzählige Satzungen der Kommunen, die wir hier nicht alle kennen können.

Ihre Gemeinde/Stadt wird Ihnen sicher Auskunft geben. Herr Bauer hat dies ja auch schon bereits gesagt, wie ich gerade sehe.
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