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mehrere Parteien in einem Haus, Probleme?

 
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123fred
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.09.2007
Beiträge: 112

BeitragVerfasst am: 05.01.09, 11:28    Titel: mehrere Parteien in einem Haus, Probleme? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich bin mir nicht sicher, ob ich im richtigen Forum bin, da wohl mehrere Themen hier inbegriffen sind.

Also mal angenommen man hat ein Haus. Irgendwann beschliesst man, eine Tür in einer Wand zu schließen und eine zweite Haustür einzubauen. Somit können die Schwiegereltern und die Tochter mit Partner unter einer Dach zusammen wohnen. Die Hausnummer bleibt gleich und es werden für die "neue Wohnung" Stromzähler vom EVU eingebaut. Die Tochter und deren Partner bezahlen keine Miete, sondern nur den Strom (der Strom läuft auf des Tochters Namen) und weitere Nebenkosten. Die weiteren Nebenkosten werden jeden Monat vom gemeinsamen Haushaltskonto (Tochter und Partner) auf das Konto der Mutter überwiesen. Die Mutter ist im Grundbuch eingetragen.

Wäre dieses Zusammenleben in irgendeinem Fall problematisch?
Könnte es Ärger mit der Steuer geben?
Könnte es Ärger mit dem Grundbuchamt geben?
Wäre das Ganze irgendwie "ungesetzlich"?

Fred bedankt sich für Antworten
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Tabischer
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.12.2004
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 05.01.09, 11:41    Titel: Antworten mit Zitat

Ohne jetzt wirkliche rechtliche Hintergrundinfos zu haben mal einige Anmerkungen zu dem ganzen.

Zur Frage 1. Das wird sich im Laufe der Zeit herausstellen. Manche Schwiegerväter mögen den Schwiegersohn nicht Winken Sorry aber diese Frage verstehe ich jetzt nicht ganz.

zu Frage 2. Solange in der Steuererklärung evtl. Einnahmen erklärt werden gibt es keine Probleme. Verlust und Gewinnrechnung sollte auch bei kostenlos vermieteten Wohnraum dargelegt werden. Normalerweise reicht dies einmalig aus. Am besten den zuständigen Sachbearbeiter mal persönlich kontaktieren. Eine Verpflichtung zur Vermietung mit Einnahmen an Familienangehörige besteht weit meines Wissens nicht.

zu Frage 3. Dies dürfte baurechtlich eher ein Problem geben. Das Zumachen der Wand dürfte nicht das Problem sein. Eine neue Tür muß/sollte immer von einem Statiker berechnet werden. Es sei denn man ist selbst in der Lage eindeutig zu entscheiden ob es sich bei der Wand wo die Tür hinsoll um eine nicht tragende Wand handelt. Dies würde ich aber keineswegs in Eigenregie machen. Auch wenn man handwerklich noch so begabt ist sind Statiker für sowas die besseren Berater. Grundbuchamt dürfte es recht egal sein, solange das Haus dadurch nicht auch rechtsmäßig geteilt werden soll. Es wird ja nur Wohnraum untervermietet.

zu Frage 4. Wüßte jetzt prinzipiell nichts was dagegen sprechen sollte.

Nur mal zur Anmerkung und als kleinen Hinweis. Man sollte dennoch einen schriftlichen Vertrag festhalten wonnach der Wohnraum der Tochter vermietet wird ebene kostenlos mit der Erlaubnis nach ihrem Gutdünken jemanden mit drin wohnen zu haben. Sollten die beiden nämlich sich mal trennen (was man natürlich nicht hofft) dann könnte es etwas problematisch werden wegen dem Auszug des Partners.
_________________
Jegliche Äußerungen meinerseits sind rein spekulativ, sollen keine Rechtsberatung darstellen und sind nur aufgrund gelesenem oder selbst erlebten Nacherzählt. Bei Bedarf ist ein Anwalt der Meinung von Privatpersonen in Punkto Beratung vorzuziehen.
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