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Rente als Eigentum

 
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Lothar Koebnick
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.01.2009
Beiträge: 2
Wohnort: Bremen/Spanien

BeitragVerfasst am: 05.01.09, 12:18    Titel: Rente als Eigentum Antworten mit Zitat

Hallo!

Ist die selbst erworbene Rente(Eheschließung nach Verrentung), an der die geschiedene Ehefrau praktisch keinen Anteil hat,
Eigentum im Sinne § 14 des GG?
Ist damit eine Unterhaltszahlung nach dem Halbteilungsprinzip verfassungswidrig?

Was meinen die Experten, wie ist hier die Rechtslage?
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cmd.dea
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 05.01.09, 15:33    Titel: Re: Rente als Eigentum Antworten mit Zitat

Hallo,

Lothar Koebnick hat folgendes geschrieben::
Ist die selbst erworbene Rente(Eheschließung nach Verrentung), an der die geschiedene Ehefrau praktisch keinen Anteil hat,
Eigentum im Sinne § 14 des GG?


Ja, Art. 14 GG erfasst grundsätzlich auch Forderungen.

Zitat:
Ist damit eine Unterhaltszahlung nach dem Halbteilungsprinzip verfassungswidrig?


Warum "damit"? Es handelt sich um eine Inhalts- und Schrankenbestimmung gem. Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG. Verfassungswidrig ist sie erst, wenn sie unverhältnismäßig ist.

Gruß
Dea
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