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Probleme nach OP

 
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Heiko71
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.07.2006
Beiträge: 93

BeitragVerfasst am: 23.12.08, 18:10    Titel: Probleme nach OP Antworten mit Zitat

.....nach einer OP im Krankenhaus A wird Patient X von dort nach Hause entlassen. Zum Zeitpunkt dieser Entlassung hat X noch Schmerzen, welche aber normal sein sollen. X stellt sich seinem Hausarzt vor und wird weiter AU geschrieben da er vor Schmerzen nicht sitzen kann etc. Nachdem sich X immer wieder telefonisch im Krankenhaus meldet um den "Hausarztbrief" zu kommen, wird er nach 4 Tagen zum Hausarzt gefaxt. Aus dem Brief geht hervor, dass eine OP -zeitnahe Nachkontrolle durch einen Spezialisten durchzuführen ist. Nunja, Hausarzt ruft beim Facharzt an und bekommt einen Termin am nächsten Tag (Samstag). Nach dieser Untersuchung hat Patient X noch 3 Stunden bis zur Notfall-Op im Krankenhaus B.
Durch den Facharzt wurden erhebliche Fehler bei der ersten OP benannt und der Patient sofort in das Krankenhaus eingewiesen. Nach dieser OP geht es dem Patienten wieder einigermaßen. Es zieht sich durch das zerstörte Gewebe eine längerfristige Behandlung (AU, tägliche Fahrtkosten etc.) nach sich.
Kann man hier das Krankenhaus A zur Verantwortung ziehen ?
Wie sollte man da eventuell vorgehen ?
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jaeckel
Administrator


Anmeldungsdatum: 12.09.2004
Beiträge: 4985
Wohnort: Bad Nauheim

BeitragVerfasst am: 31.12.08, 11:03    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn so etwas
Zitat:
wurden erhebliche Fehler bei der ersten OP benannt

tatsächlich nachweisbar ist, dann sind grundsätzlich folgende Schritte sinnvoll:

  1. Krankenkasse darüber informieren
  2. Anwalt einschalten
  3. über Anwalt vom Krankenhaus alle Behandlungsunterlagen anfordern
  4. Ziele überlegen:
    • Kostenerstattung ist eher für die Krankenkasse interessant,
    • Schmerzensgeldzahlungen fallen grundsätzlich eher enttäuschend gering aus
    • Erstattung von Arbeitsausfall, bleibende Schäden, Rentenforderungen...
      (aus meiner Sicht der einzige Punkt, der die Mühe lohnt)

  5. Krankenhaus mit dem Vorwurf der Fehlbehandlung konfrontieren, Vergleich anstreben
  6. Schlichtungstelle der zuständigen Landesärztekammer anschreiben
  7. sich auf langwieriges Verfahren mit Gutachten und ungewissem Ausgang einstellen

_________________
Herzlichen Gruss
Ihr Achim Jäckel
www.recht.de
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Heiko71
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.07.2006
Beiträge: 93

BeitragVerfasst am: 05.01.09, 20:17    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bedanke mich erstmal für diese Antwort. Es könnte sein das ich diesen Thread später noch mal "wachrüttel".....
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