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Verfasst am: 05.01.09, 20:55 Titel: Wohngebäude-Versicherung zum gleitenden Neuwert: Totalschade
Hallo liebe Forenteilnehmer,
wie ist in folgendem Fall die Rechtslage:
Ein Haus ist nach gleitendem Neuwert (25 000 Mark nach 1914) versichert und wurde komplett durch einen Brand im Januar 2007 zerstört. Die Versicherungssumme wurde aufgrund der Grösse und dem Ausbau und Ausstattung des Gebäudes im Jahre 2004 ermittel. Es ist im Versicherungsschein ein Unterversicherungsverzicht eingeschlossen.
Nun kam der Gutachter der Versicherung auf eine Versicherungswert von 29 000 Mark nach 1914.
a.) Was heisst jetzt Unterversicherungsverzicht? Heisst dies es werden 25 000 Euro * Faktor x gezahlt oder 29 000 * Faktor x?
b.) Die Unterversicherung kommt meines Erachtens durch folgende Punkte zustanden:
1.)Im Antrag sind zwar die Kubikmeter des Dachbodens (der nicht ausgebaut war!) eingetragen worden, aber nicht aufaddiert. (Was zu einem 1/6 nach einer kleinen Fussnote geschehen hätte müssen die wohl übersehen wurde!).
2.) Desweiteren wird im Antrag ausdrücklich nach der Höhe des EG (und des 1.Stockes) jeweils vom Boden zur Decke gefragt und auch angegeben (also ohne Decken/Bodenaufbau!).
3.)Auch die Länge und Breide des Hauses ist jeweils ab Innenmauer gemessen (also es fehlen jeweils 70 cm in der Länge und der Breite da die Mauer jeweils 35 cm breit ist.).
Ist im Antrag so nicht gefordert worde, aber vom Versicherungsnehmer so verstanden und angegeben, da ja auch der Boden/Decke nicht mitgerechnet wurde.
Mitlerweile weiss der Versicherungsnehmer, dass das Raumvolumen etwas anders berechnet wird .
Nun stellt sich die Frage ob man diesen Fehler zu 100% dem Versicherungsnehmer anlasten kann. Die Versicherung stellt sich auf dem Standpunkt, dass die Versicherung nicht bei einem Versicherungsmakler (also einer der nur die Versicherung der Firma a verkauft) abgeschlossen wurden, sondern bei einem freien Versichrungsargentur und dadurch geht dieser Fehler zu Lasten des Versicherungsnehmers. Ist dies rechtens?
c.)
Der Faktor X wird nach Versicherungsschein zu 80% nach Baupreisindex und zu 20% nach Tariflohnindex für Baugewerbe berechnet. Laut mündlicher Auskunft vom Statistisch Bundesamt war der Baupreisindex zum relevanten Zeitpunkt 11,17 und der Tariflohnindex 10,55.
Der Gutachter der Versicherung kommt jedoch zu dem Faktor von 10,6 und behauptet dies wäre halt noch regional angepasst (Haus lag sehr ländlich).
Davon steht jedoch nichts im Versicherungsschein.....Also müsste der Faktor doch 11,046 sein, oder ist da ein Denkfehler meinerseits?
d.) Wie wird normalerweise bei einem Gebäude nach Grösse und Ausstattung die Versicherungssumme nach 1914 ermittelt?
Bin jedem dankbar der mir einen Tipp zur Rechstlage geben kann. Ich möchte es nach einem Jahr einfach mal verstehn....
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