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Verfasst am: 06.01.09, 09:42 Titel: Vermieter zahlt Betriebskostenguthaben nicht aus
Hallo,
Im Oktober 2008 hat Mister X von seinem Vermieter die Betriebskostenabrechnung für 2007 erhalten. Daraus ergibt sich ein Guthaben für X in Höhe von 700 Euro.
Daraufhin hat X seinem Vermieter seine Bankverbindung mitgeteilt und ihn gebeten das Guthaben bis Ende November 2008 zu überweisen. Leider hat X das Geld bis heute nicht erhalten.
Welche Möglichkeiten hat X nun möglichst bald an das Guthaben zu kommen?
X hat nun vor seinem Vermieter eine Frist zu setzen bis wann er das Geld überweisen haben soll (14 Tage). Ist bis dahin nichts passiert, möchte X ab dann nur noch die Grundmiete zahlen (ohne Nebenkosten). Hat er das Recht dazu?
Warum so kompliziert? X hat ein nicht einredebehaftetes fälliges Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung. Er erklärt, da Vermieter noch nicht gezahlt hat, schriftlich dem Vermieter gegenüber Aufrechnung mit der Mietzahlung (nicht nur BK-Abschlag) nach § 388 BGB und behält bei den nächsten fälligen Mietzahlungen solange ein, bis seine Gegenforderung erloschen ist.
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