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Was bedeutet diese Eintragung im Grundbuch in Abt. II?

 
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LaVida
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Anmeldungsdatum: 19.10.2005
Beiträge: 210

BeitragVerfasst am: 06.01.09, 10:34    Titel: Was bedeutet diese Eintragung im Grundbuch in Abt. II? Antworten mit Zitat

Hallo,

weiß jemand, was folgende Eintragung bedeutet?

Abt. II, laufende Nummer 1: Vormerkung zur Sicherung des Rechts der Gemeinde auf Auflassung von Straßenland

Danke für die Info
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Zafilutsche
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Anmeldungsdatum: 24.07.2007
Beiträge: 1428
Wohnort: Oberhausen

BeitragVerfasst am: 06.01.09, 10:44    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke, das wenn die Gemeinde Lustig ist, hat sie halt das Recht dort eine Strasse zu bauen. Abteilung II im Grundbuch hat meist Informative Zwecke. Ich würde mal einfach zum Amt gehen und mich über mögliche Bebauungspläne "schlaumachen" und deren Stand der Entwickllung.
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Franz Königs
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 06.01.09, 11:00    Titel: Antworten mit Zitat

Die Eintragung in Abteilung II des Grundbuchs bedeutet, dass die Gemeinde das Recht hat, das belastete Grundstück ganz oder teilweise zu erwerben, wenn sie es für den Bau einer Straße benötigt. Die Vormerkung sichert dieses Recht für den Fall einer Veräußerung des Grundstücks an einen anderen Erwerber.
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 06.01.09, 11:08    Titel: Antworten mit Zitat

Näheres zum Vertrag kann der Eigentümer durch Einsichtnahme in die Eintragungsbewilligung in der Grundakte erfahren.
Die Vormerkung ist ein Sicherungsrecht, das den Anspruch auf Eigentumserwerb an einer Strasse gegenüber nachrangig eingetragenen Rechten (diese sind ihr gegenüber relativ unwirksam) sichert. Ob die Stadt das Grundstück als Strasse nutzen muss, kann man ohne weitere Informationen niciht sagen.
_________________
„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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