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ein Freund kam mit folgendem Anliegen auf mich zu. Da ich schon länger aus der Sachversicherung raus bin, richte ich die Frage mal an euch, da ich mir nicht hundertprozentig sicher bin.
Also, folgender Fall:
Mieter M ist im September 2008 aus der Wohnung des Vermieters V ausgezogen. Beim Auszug wurde festgestelllt, dass ein Schlüssel der Schließanlage fehlt. Der Schden wurde der Privathaftpflicht gemeldet (Schlüsselverlustrisiko ist mitversichert). V reichte bei der Versicerung einen Kostenvoranschlag ein. Die Versicherung beauftragte einen Gutachter, welcher nach langem hin und her (Vermieter hatte wohl falsche oder nicht vollständige Untrlagen eingereicht) ein Reparaturkostengutachten über ca. die Hälfte des Kostenvoranschlags erstellte. Nun geht wohl schon mehrere Wochen der Schriftwelchsel zwischen den Parteien hin und her und nun will der Vermieter den Differenzbetrag vom Mieter und droht bei Nichtüberweisung mit Inanspruchnahme der Kaution und ggf. mit rechtlichen Schritten.
Wenn ich mich noch recht entsinne verhält es sich doch so, dass die PHV die nötigen Kosten für den Austausch (evtl. abzüglich Zeitwertmninderung) erstattet und bei überhlöten oder ungerechtfertigten Ansprüchen einen passiven Rechtsschutz bietet. Ich bin mir aber vor allem in diesem Fall nicht sicher, wie sich die Sachlage hier verhält. Und welchen Rat ich weitergebe.
Ich hoffe, das hätte nicht ins Mietrechtforum gehört _________________ Der Grundsatz indiziert die Ausnahme. Und Recht habe ich grundsätzlich.
Ja, die PHV trägt die notwendigen, oder besser: rechtlich begründeten Kosten.
Der Mieter braucht auch nix selber zu zahlen, die PHV vertritt den VN. Sollten also irgendwelche Briefe mit Forderungen beim VN landen, sollte er die schnell an die PHV schicken. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
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