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Haussarnierung und Mieter

 
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STS
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.07.2005
Beiträge: 83

BeitragVerfasst am: 06.01.09, 22:51    Titel: Haussarnierung und Mieter Antworten mit Zitat

Das Objekt: Bauj. 1903, Haupthaus mit 2 Wohnungen, Anbau mit einer Wohnung.

Da die Dachgeschoßwohnung im Haupthaus frei wurde wird diese vom neuen Hausherr/Vermieter sarniert. Es entsteht viel Lärm durch Abschlagen des Wandputzes (dieser muß in der 80qm Wohnung komplett ab).

Die zwei Mieter sind sehr genervt wegen dem Lärm und wollen nun die Miete nicht zahlen.

Von wann bis wann darf gearbeitet werden?

Zuletzt kam es durch die Sarnierungsarbeiten zu einen Rohrbruch. Das Wasser musste abgestellt werden, der Haupthahn befindet sich in der Mietwohnung. Zum Glück war die Mieterin vor Ort. Was wäre wenn niemand da gewesen wäre? Dürfte der Vermieter in die Wohnung? (Der Vermieter hat keinen Schlüssel zur Mietwohnung)
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d-harry
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.04.2007
Beiträge: 191

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 23:10    Titel: Re: Haussarnierung und Mieter Antworten mit Zitat

STS hat folgendes geschrieben::
Das Wasser musste abgestellt werden, der Haupthahn befindet sich in der Mietwohnung. Zum Glück war die Mieterin vor Ort. Was wäre wenn niemand da gewesen wäre? Dürfte der Vermieter in die Wohnung? (Der Vermieter hat keinen Schlüssel zur Mietwohnung)

Dann ruft man den Wasserversorger oder die Feuerweh, die schalten das Wasser auf der Straße ab.

In welchem Zeitraum arbeitet er denn?
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STS
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.07.2005
Beiträge: 83

BeitragVerfasst am: 11.01.09, 13:36    Titel: Antworten mit Zitat

ok,
aber von wann bis wann darf gearbeitet werden?
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