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Ich halte die Frage des fristgerechten Zugangs noch nicht für abschließend geklärt, es wird m.E. weiterhin auf die reglären Einwurfszeiten der Post und der regelmäßigen Leerung durch den Empfänger ankommen.
An dieser Stelle deshalb nur der Hinweis, dass eine eventuelle Verfristungseinrede erhoben werden muss, d.h. aktives Handeln erforderlich ist. Für den fristgerechten Zugang wäre dann - und erst dann - der Vermieter beweispflichtig.
Familie A hat einen Brief an den Vermieter per Einschreiben Rückschein geschickt in dem sie geschrieben haben, dass die Nebenkostenabrechnung nicht fristgerecht eingegangen ist, damit hinfällig ist und der Vermieter innerhalb einer Woche die Kaution inklusive der Verzugszinsen auf das Konto der Familie A überweisen soll.
Innerhalb der Frist passierte nichts. Dann erreichte Familie A ein Schreiben, ebenfalls diesmal per Einschreiben Rückschein mit der Nebenkostenabrechnung 2008.
Hier ein Auszug aus dem Schreiben:
Zitat:
Punkt 1:
Der fristgerechte Eingang der Nebenkostenabrechnung für 2007 war durch den Einwurf in Ihren Hausbriefkasten gewährleistet.
Punkt 2:
die Mietsicherheit die von Ihnen in Höhe von 600,00 EUR auf meinem Konto eingegangen sind haben Sie vertragswidirg teilweise mit Mietkosten/Betreibskosten verrechnet, so dass Sie nach wie vor diese nicht erbrachten Mietzahlungen schulden. Diese von Ihnen vorgenommene Vertragsverletzung hatte ich bereits in meinem Schreiben vom 22.12. 2007 angemahnt.
Wie kann Familie A etwas selbstständig mit der Kaution verrechnen die in den Händen des Vermieters liegt?
Familie A stand einmal mit Mietzahlungen in Verzug im Januar 2007. Ihre Bank hat da komplett umgestellt und es gingen alle Daueraufträge verloren. Ebenso konnte sie leider längere Zeit nicht auf Ihr Konto zugreifen.
Sie besprachen dies aber mit Vorlage der Bestätigung der Bank, dem Vermieter und dieser erklärte sich einverstanden, dass Familie A die Miete für Januar 2007 zusammen mit der Miete für Februar 2007 überweist. Dies passierte natürlich sofort.
Anfang Dezember 2007 kündigte Familie A die Wohnung zum 31.12.2007. Die Kündigungsfrist ging dann also bis Ende März 2008.
Familie A bat in Ihrem Kündigungsschreiben den Vermieter, die letzten beiden Monatsmieten der Kündigungsfrist mit der Kaution zu verrechen. Dies verneinte der Vermieter weil er vertragswidrig sei. Also zahlte Familie A die Mieten für Feburar und März 2008 ganz normal weiter.
Die Nebenkostenabrechnung von 2006 kann der Vermieter mit der Mahnung nicht meinen, da Familie A diese erst am 31.12.2007 erhielt.
Der Vermieter hat nun selbstständig die Nebenkostenabrechnungen von 2006, 2007 und 2008 mit der Kaution verrechnet. Allerdings fehlen dort die Verzugszinsen für die 4 Monate in denen der Vermieter die Kaution zurück behielt.
Der Vermieter fordert nun noch knapp 400,00 EUR von Familie A.
Was meint ihr, was soll Familie A nun unternehmen?
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