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Verfasst am: 06.01.09, 15:39 Titel: wer ist im recht mit dem ofen und was kann ich tun?
Also ich ändere dies hier ein bisschen für meine Freundin ab, weil dies nicht ganz so korrekt ist was sie hier geschrieben hat, aber sie wollte halt auch irgendwas für mich tun
also ganz genau siehts so aus bitte nicht verwirrt sein dass ich andere Namen verwende
Und zwar es geht da drum, dass ich vor ca einem Jahr meinen Ofen zu einem Freund (ich nenne ihn mal Franz) gestellt habe der noch bei seiner Mutter wohnt, um diesen gemeinsam mit ihm zu nutzen (haben bei ihm eine Art Gemeinschaftsraum gehabt). Jedenfalls schauts jetzt so aus dass Franz mit seiner Mutter ausziehen muss. Da Franz eine größere Familie hat (die jedoch nicht mehr bei seiner Mutter wohnt) haben diese Tatkräftig mitgeholfen. Über Franz habe ich dann erfahren das Michael der Ehemann von Franz Schwester gesagt hat dass ich den Ofen wieder nach Hause nehmen soll, da er ihn sonst wegwirft. Und ich hätte bis Sonntag dafür Zeit. Leider konnte ich den Ofen nicht mitnehmen da ich ihn mit meinem kleineren Auto nicht transportieren konnte, und ich sagte Franz dass ich den nicht mitnehmen kann weils eben nicht geht, aber ich ihn schnellstmöglich holen werde. Franz teilte dies Michael auch oft mit. Als ich dann am Mittwoch den Ofen mit einem andern Fahrzeug holen wollte war der verschwunden. Auf nachfrage hat sich rausgestellt dass Michael den Ofen einfach mitgenommen hatte, und weggeschmissen hat oder sonstiges (ich weiss bis jetzt nicht was damit passiert ist). Habe dann bei Michael angerufen und dieser weigert sich den Ofen herzufahren, da er Franz angeblich gesagt hat dass wenn der Ofen bis Dienstag nicht weg ist dass er ihn wegwirft. Davon wusste ich nichts. Michael wohnt jetzt ca 50km weit von mir weg, und ich sehe es nicht ein meinen Ofen jetzt auch noch holen zu müssen obwohl ich gesagt habe dass er ihn nicht wegwerfen soll. Also wer ist jetzt hier im Recht und wer im Unrecht, was soll oder kann ich noch machen? _________________ lerne zu leben
Zuletzt bearbeitet von Sweet-desiire am 06.01.09, 17:04, insgesamt 2-mal bearbeitet
Jonas zur Herausgabe des Ofens auffordern und im Zweifelsfalle eine Anzeige wegen Unterschlagung, wenn nicht sogar Diebstahls stellen.
Und/ Oder zum Anwalt gehen und zivilrechtlich auf Herausgabe des Ofens klagen. _________________ Geist ist Geil!
Meiner Ansicht nach müsste Jan den Ofen von Bernd zurückfordern.
Daß Bernd den Ofen von Jonas geklaut bekommt, ist doch nicht Jan´s Problem. _________________ Wir machen das mit den Fähnchen!
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 06.01.09, 19:03 Titel:
Ich hab' den Eingangsbeitrag nur überflogen, mehr will ich mir nicht zumuten. Mit Schadens- und Produkthaftungsrecht hat das Thema aber offensichtlich nicht das allergeringste zu tun, deshalb verschiebibert ins Verbraucherrecht. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Die einzige Frage, um die es ja hier offensichtlich geht, ist ob der Ofen abgeholt werden muss oder ob der Besitzer ihn dem Eigentümer bringen muss.
Und da ist es so, dass der Besitzer, der bereits bei der Wegnahme der Sache wusste, dass er kein Eigentümer ist und kein Besitzrecht hat, die Sache an dem Ort zurück geben muss, an dem er sie weggenommen hat. Das wäre hier wohl das Haus des Freundes (Münchner Kommentar zum BGB, § 985 Rdn. 23-25; Palandt § 985 Rdn. 12).
Die einzige Frage, um die es ja hier offensichtlich geht, ist ob der Ofen abgeholt werden muss oder ob der Besitzer ihn dem Eigentümer bringen muss.
Der aktuelle Besitzer ist nicht der Entleiher des Ofens und hat ihn meiner Ansicht nach unrechtmässig in Besitz genommen. Ich denke schon, daß hier (wie Adromir schon schrieb) der Vorwurf eines Diebstahls oder einer Unterschlagung im Raum steht. _________________ Wir machen das mit den Fähnchen!
Die einzige Frage, um die es ja hier offensichtlich geht, ist ob der Ofen abgeholt werden muss oder ob der Besitzer ihn dem Eigentümer bringen muss.
Der aktuelle Besitzer ist nicht der Entleiher des Ofens und hat ihn meiner Ansicht nach unrechtmässig in Besitz genommen. Ich denke schon, daß hier (wie Adromir schon schrieb) der Vorwurf eines Diebstahls oder einer Unterschlagung im Raum steht.
Das mag ja sein, aber was hat das mit dem Thema hier zu tun?
Der TE will wissen, ob er den Ofen selbst abholen muss oder ob der Besitzer ihn irgendwo hin bringen soll. Das ist eine reine Frage des Zivilrechts. Ob sich der Besitzer zugleich strafbar gemacht hat, ist dabei völlig irrelevant.
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