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Schimmelproblem
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KerstinM
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.08.2005
Beiträge: 17
Wohnort: Rhein-Main-Gebiet

BeitragVerfasst am: 07.01.09, 13:45    Titel: Schimmelproblem Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich bin Eigentümerin eines Hauses, das ich zum 1.1.2008 von meiner Mutter überschrieben bekommen habe. Das Haus wurde 1966 erbaut, es erfolgten in der Folgezeit jedoch diverse Sanierungs-, Isolierungs- und Verbesserungsarbeiten, so dass im Prinzip vielleicht gerade einmal das Fundament noch von 1966 ist. Schimmelbefall, das habe ich bei Nachfragen von sämtlichen noch erreichbaren Vormietern im Hause, gab es die ganze Zeit über keinen.

Jedenfalls habe ich seit dem 1.1.2008 auch eine neue Mieterin, die sehr nett und eigentlich auch sehr zuverlässig ist. ca. im März letzten Jahres kam sie erstmals und beschwerte sich über Schimmelbildung in zwei Ecken im Schlafzimmer, die ich mir ansah. Es waren tatsächlich geringfügige Schimmelbildungen oben an der Decke. Als ich mir das damals besah, war ihr Exmann anwesend, der sie darauf hinwies, dass sie ständig alles pickelfest zu habe und sie auch mal mehr lüften müsse. Ich gab ihr einen Schimmelentferner, mit dem sie den Schimmel entfernte und mir dann mitteilte, dass sie alles problemlos wegbekommen habe.

Nun ist meine Mieterin seit dem 30.12.2008 verreist und zwar bis zum 20.1.2009. Ihr Freund hat von ihr einen Schlüssel erhalten, damit er nach dem rechten sieht und in regelmäßigen Abständen die Meerschweinchen füttert usw. Er sprach mich nun an, dass sich erneut an den selben Stellen wieder Schimmel gebildet hat, obwohl in der Wohnung die Heizungen angestellt sind (Fenster sind dennoch alle zu) und er machte das Alter des Hauses hierfür verantwortlich und dass eben an jener Wand die sog. "Wetterseite" ist, d. h. wenn es regnet, schneit o. ä. sieht man nunmal deutliche Wasserflecken an dieser Wand. Er wollte mich jedenfalls die Schimmelflecken nicht sehen lassen, teilte einfach mit, dass er sie wegmachen werde, aber ich müsse dann halt mal einen Sachverständigen beauftragen und dies prüfen lassen und alle Wände sanieren und neu isolieren lassen, damit ich hier nicht Mietminderungen rechnen müsse.

Ich gehöre eigentlich zu den Vermietern, die mit sich reden lassen und wenn was ist, schauen mein Mann und ich sofort nach und wenn etwas behoben werden muss, tragen wir umgehend hierfür Sorge. Aber irgendwie fühle ich mich nun in diesem Falle massiv unter Druck gesetzt und befürchte, dass dies zu einer "unendlichen Geschichte" werden könnte. Ich weiss, dass dies nun der erste Schimmelbefall im Hause ist- wir selbst wohnen im Erdgeschoss und haben auch zwei Zimmer an der "Wetterwand" und haben keinerlei derartige Probleme - aber ich weiß auch, dass man schnell mit dem "bösen Vermieter", der die Schuld sofort den Mietern zuschiebt, bei der Hand ist.

Ich bin jedoch felsenfest davon überzeugt, wenn ich die Tapete an den betreffenden Stellen entferne, dass da kein Schimmelbefalle darunter ist, weil ich selbst Ende 2007 in dieser Wohnung mit meinem Mann zusammen die alten Tapeten abgemacht habe und alle Zimmer neu tapeziert haben und es war nirgendwo auch nur andeutungsweise eine Spur von Schimmel zu sehen. Also ich gehe hier schlicht und einfach von einer reinen Lüftungsproblematik aus, was, wie aber die Erfahrung zeigt, oftmals als Ausrede von Vermietern bezeichnet wird, um nicht tätig werden zu müssen.

Ich tendiere dazu, erstmal garnicht zu reagieren, weil ich die Aufforderung, einen Sachverständigen zu bestellen, nicht von meiner Mieterin direkt, sondern von ihrem Freund erhalten habe, und dieser wohnt nicht mal in der Wohnung. Aber ich habe bei dem Vorbringen des Freundes unheimliche Bauchschmerzen, dass diese Geschichte zu großen Schwierigkeiten führen könnte.

Hat vielleicht hjer jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir berichten, wie die ganze Angelegenheit dann ausging?

Vielen Dank schonmal und viele Grüße,
KerstinM
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 07.01.09, 13:57    Titel: Antworten mit Zitat

Also wenn man sich die fiktiven Geschichten hier im Forum so durchliest endet sowas eigentlich immer im Desaster. Sprich es geht vor Gericht und alles ist mit erheblichen Kosten verbunden. Naja allerdings ist das Forum auch nicht repräsentativ und rein statistisch gesehen dürften die Fälle hier nur ein paar Promille ausmachen wenn überhaupt.

Ohne Meldung des Mieters würd ich als VM gar nichts machen. Einfach mal der Mieterin eine Broschüre über richtiges Heiz-/Lüftungsverhalten zukommen lassen mit der freundliche Bitte das doch zu befolgen. Evtl. könnte man ja auch reinschreiben das man einen Gutachter bestellen kann, jedoch die Kosten der Mieterin in Rechnung stellt wenn dieser feststellt das falsch gelüftet wird.
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Werner
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 07.01.09, 15:19    Titel: Antworten mit Zitat

KerstinM hat folgendes geschrieben::
Nun ist meine Mieterin seit dem 30.12.2008 verreist und zwar bis zum 20.1.2009. Ihr Freund hat von ihr einen Schlüssel erhalten, damit er nach dem rechten sieht und in regelmäßigen Abständen die Meerschweinchen füttert usw.


Vielleicht kommt die übermäßige Feuchtigkeit durch die Meerschweinchen? Wieviele sind es denn? Für den Ausgang eines Gerichtsverfahrens ist entscheidend, wer die Beweislast trägt, wenn sich die Ursache für die Feuchtigkeit letztlich nicht aufklären lässt. Überwiegend sagen Gerichte: Der Mieter muss beweisen, das die Wohnung mangelhaft ist, das sie also Schimmelflecken hat. Dies wird meißtens unstrittig sein. Danach ist der Vermieter am Zuge, er muss beweisen das unzureichendes Lüften als Ursache für den Schimmelpilz infrage kommt, in dem er die in seinem Verantwortungsbereich liegende Ursachen ausschließt.
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KerstinM
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.08.2005
Beiträge: 17
Wohnort: Rhein-Main-Gebiet

BeitragVerfasst am: 07.01.09, 16:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Werner!

Also soweit ich weiß, handelt es sich um zwei Meerschweinchen. Ich finds halt auch schon ein bissi arg, dass sie wochenlang weg ist, und alles pickelfest dicht ist. Und das ist nicht nur da. Sie ist pro Woche regelmäßig gerade mal höchstens drei Tage da, die übrigen Tage verbringt sie bei ihrem Freund und auch da sind ständig alle Fenster pickelfest zu.

Vielleicht wärs hier auch wirklich für Nachweiszwecke wichtig, die An- bzw. Abwesenheiten zu protokollieren, aber eigentlich mache ich sowas garnicht gerne, weil ich niemanden kontrollieren möchte.
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 07.01.09, 21:49    Titel: Antworten mit Zitat

Mir erschließt sich nicht, was daran auszusetzen ist wenn eine unbewohnte Wohnung "pickelfest" verschlossen ist.

Mal abgesehen von 2 Meerschweinchen gibt es keinen Feuchtigkeitsproduzenten.

Grundsätzlich hat Werner die Vorgehensweise ja schon erklärt.
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Chub
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Anmeldungsdatum: 20.10.2005
Beiträge: 1556

BeitragVerfasst am: 08.01.09, 00:17    Titel: Antworten mit Zitat

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KerstinM
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.08.2005
Beiträge: 17
Wohnort: Rhein-Main-Gebiet

BeitragVerfasst am: 08.01.09, 09:22    Titel: Antworten mit Zitat

ktown hat folgendes geschrieben::
Mir erschließt sich nicht, was daran auszusetzen ist wenn eine unbewohnte Wohnung "pickelfest" verschlossen ist.

Mal abgesehen von 2 Meerschweinchen gibt es keinen Feuchtigkeitsproduzenten.

Grundsätzlich hat Werner die Vorgehensweise ja schon erklärt.


In den ganzen nun schon 42 Jahren in denen das Haus steht, wurde seitens der Mieter immer ordnungsgemäß gelüftet und es gab nie Probleme. Nun bei der Mieterin, die wochenlang die Wohnung pickelfest dicht hat, muss ich mir Vorhaltungen wegen Schimmel machen lassen und mich unter Druck setzen lassen, anstatt dass hier offenbar das eigene Heiz- und Lüftungsverhalten offenbar nicht bedacht wird. Und ich muss zudem noch um die Substanz meines Hauses fürchten, wenn hier mieterseits immer nur Forderungen gestellt werden, aber das eigene Verhalten nicht geändert wird.
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Werner
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 08.01.09, 09:33    Titel: Antworten mit Zitat

Ist es hier ein Zweifamilienhaus und Vermieter wohnt in der anderen Wohnung? Dann könnte man den Mieter ziemlich einfach kündigen? ( wenn sich das Prob dadurch löst? )
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KerstinM
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.08.2005
Beiträge: 17
Wohnort: Rhein-Main-Gebiet

BeitragVerfasst am: 08.01.09, 10:06    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, es ist ein Zweifamilienhaus und ich (Vermieterin) und meine Familie wohnen im Erdgeschoss, meine Mieterin im 1. OG. Ich will aber eigentlich niemanden aus dem Haus rausekeln, nur dass ich mich von ihrem Freund unter Druck setzen lassen muss, find ich halt äußerst ärgerlich.
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 08.01.09, 10:17    Titel: Antworten mit Zitat

Wieso rausekeln? Das ist das normale erleichterte Kündigungsrecht was in dem Fall dem VM zusteht. Wenn das zusammen leben nicht mehr möglich ist, ist das der beste Weg.
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 08.01.09, 11:15    Titel: Antworten mit Zitat

Also entweder man hat ein schlechtes Gewissen und läßt deswegen den "Druck" zu oder man ist sich seiner Position sicher dann ist es ja ein leichtes dem Mieter dies zu belegen und kann den "Druck" bequem an sich abprallen lassen.

Bezüglich des Freundes der Mieterin: Hunde die bellen beißen bekanntlich nicht..... Winken

Um das Problem zu lösen gibt es, wie Werner nun ja schon so schön aufgezeigt hat, zwei Wege.

1.Der übliche Weg mit der Feststellung wer für den Schimmel verantwortlich ist.
2. Kündigen
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KerstinM
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.08.2005
Beiträge: 17
Wohnort: Rhein-Main-Gebiet

BeitragVerfasst am: 08.01.09, 11:27    Titel: Antworten mit Zitat

Strider hat folgendes geschrieben::
Wieso rausekeln? Das ist das normale erleichterte Kündigungsrecht was in dem Fall dem VM zusteht. Wenn das zusammen leben nicht mehr möglich ist, ist das der beste Weg.


Achso, danke! Gut dass ich da Bescheid weiss. Da kann ich ja mal sehen, wie sich das ganze weiterentwickelt, wenn sie wieder zurück ist.

Falls alle Stricke reißen sollten, muss ich dann halt wohl leider diesen Schritt gehen müssen;; ich war wohl einfach von Anfang an viel zu gutmütig gewesen und das meint man jetzt, ausnutzen zu können:

Zum 31.12.07 zogen die Vormieter aus. Sie hatten die Wände in Knallfarben gestrichen, sagten ihr dann zu, dass sie für sie die Wände aber weiß streichen würden. War also eigentlich eine Absprache zwischen Vor- und Nachmieter. Kurz vor Wohnungsübergabe sagten die Vormieter aber dann auf einmal "ätschibätsch, wir lassen die Wände knallbunt". Da ich ja in Zeitverzug wegen der Übergabe war, schafften mein Mann und ich am 31.12./1.1. bis zur Dunkelheit in der Wohnung rum, um die Wände wieder weiß zu kriegen. Weil die Farben derart knallig waren, mußten wir mit "[Markenname entfern - FO] feste Farbe" viermal drüberstreichen. Als dann am 2.1. die Übergabe war und die Farbe richtig reingetrocknet war, stellte es sich heraus, dass in einem der Zimmer, wo die Vormieter zudem noch "kackbraune" Streifen und Quadrate gestrichen hatten, diese Farbe doch noch ein wenig durchschimmerte. Da fing ihr Exmann an, dass wir nicht richtig gearbeitet hätten. Ich habe ihm dann den Mietvertrag gezeigt, wo drin vereinbart ist, dass die Wohnung mit Rauhfasertapete tapeziert übergeben wird, aber es stand nichts drin, dass die Tapete geweißt ist. Es stand schon der erste Streit bevor. Um des lieben Friedens willen gab ich ihr dann noch gegen Quittung EUR 250,-- "zur Mängelbeseitigung", damit das Mietverhältnis nicht schon im Streit beginnt nur weil die Vormieter meinten, hier einfach Vereinbarungen nicht einhalten zu müssen. Wenn irgendwelche Kleinreparaturen anstanden, ist mein Mann immer sofort hoch und hat sich drum gekümmert - auch aus reiner Gutmütigkeit, denn im Mietvertrag ist eigentlich vereinbart, dass Kleinreparaturen bis zu EUR 150,-- vom Mieter selber auszuführen sind. Und ihre vertraglichen Verpflichtungen....hm. Treppeputzen nur sporadisch, obwohl wir schon einen sehr großzügigen Putzplan haben, nämlich im Wechsel alle zwei Wochen. Monatlich im Wechsel Straße und Hof kehren - das geschah von ihrer Seite aus noch nie. Also ich fühl mich mittlerweile total benutzt und ich habe mittlerweile merken müssen, dass man lieber niemandem den kleinen Finger reichen sollte...

Ich weiß nur eines: bevor der nächste Mieter einziehen wird, werde ich alle Tapeten oben abmachen, dann soll er sich die Wohnung selber tapezieren und beim Auszug die Tapeten wieder entfernen. Und bei nackten Wänden kann jeder potentielle Nachmieter auch gleich sehen, dass nirgendwo etas an den Wänden schimmelig ist. Und ich werde am besten das nächstemal einen Hausmeisterdienst bestellen, der sich um den Hof und Straße und die Treppenhausreinigung kümmert, denn weder mein Mann noch ich sind anderer Leute Putzkräfte.
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 08.01.09, 11:33    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Klausel nach dem der Mieter die Tapetten entfernen muss, dürfte formularmässig nicht zu vereinbaren sein. Dies geht meiner Meinung nach nur über eine Individualvereinbarung.

Hausmeisterdienst ist vollkommen in Ordnung. Kostet nicht die Welt und die Kosten muss der Mieter tragen (sofern wirksam vereinbart), zumindestens anteilig.

Für die Kündigung nach §573a BGB empfiehlt es sich einen Fachanwalt für Mietrecht zu konsultieren, denn da müssen die Formvorschriften genau eingehalten werden. Sonst geht man sehr schnell baden. Naja generell sollte immer ein Fachanwalt für Mietrecht konsultiert werden wenn der VM kündigen will. Weil sonst wirds meistens sehr teuer.
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 08.01.09, 11:39    Titel: Antworten mit Zitat

Also man sollte Korrektheit nicht mit Druck ausüben verwechseln. Der Freund der Mieterin hat anscheinend seine Hausaufgaben bezüglich Rechte und Pflichten gemacht und der VM dümpelt im See der Unwissenden rum.

Absprachen zwischen Vor- und Nachmieter unterliegen immer den Vorgaben die in den jeweiligen Mietverträgen vereinbart wurden.
Wenn also eine Endrenovierung rechtsgültig vereinbart wurde, dann kann sich der Vormieter auch nicht davor drücken und muß die anfallenden Kosten tragen.
Ist nichts diesbezüglich vereinbart, dann muß er auch nicht streichen und der VM muß festlegen ob er entweder eine unrenovierte Wohnung übergibt oder sich den Zeitrahmen einplant um die Wohnung renovieren zu können.

Genauso verhält es sich mit dem Schimmelproblem.
Der Freund der Mieterin hat nur die vorgeschriebenen Wege eingehalten. Wenn der VM dies als Druck oder Drohung ansieht, dann liegt dies in seinem Wesen, hat aber nichts mit dem Sachstand zu tun.
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KerstinM
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Anmeldungsdatum: 20.08.2005
Beiträge: 17
Wohnort: Rhein-Main-Gebiet

BeitragVerfasst am: 08.01.09, 12:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo ktown!

Also wegen der Vereinbarung mit den Vormietern, die ja noch Mieter meiner Mutter war,kann ich dazu sagen, dass die eigentlich die Tapeten hätten abmachen müssen, aber dazu keine Lust hatten und deswegen die Zusage gemacht hatten, dass sie die Wände wieder weißen. Also das war eindeutig ein Fehlverhalten der Vormieter, weil sie gemachte Zusagen in letzer Sekunde wieder zurückgezogen hatten und mein Mann ich mußtens dann ausbaden.

Mag ja gut sein, dass der Freund meiner Mieterin seine Hausaufgaben gemacht hat, aber er ist nicht Mieter und kann von mir ja eigentlich keine Forderungen stellen. Gut, er hat sie gestellt, aber ich finde es äußerst befremdlich, dass er mich den behaupteten Schimmelschaden nicht in Augenschein nehmen lassen möchte, sondern ihn vielmehr umgehend wegmachen will.
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