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"Wohnungs-Bewohner" nach Zwangsversteigerung
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Hannees
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.03.2005
Beiträge: 70

BeitragVerfasst am: 07.01.09, 14:15    Titel: "Wohnungs-Bewohner" nach Zwangsversteigerung Antworten mit Zitat

Was hat der Neueigentümer für Möglichkeiten wenn der alte Besitzer nicht ausziehen will.
Der Alte hat ja keinen Mietvertrag / verhältnis wohnt jetzt also widerrechtlich.
Die Zwangsversteigerung kommt auch nicht plötzlich....

Gruss
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SpecialAgentCooper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 07.01.09, 14:21    Titel: Antworten mit Zitat

Wurde das Haus ersteigert oder gekauft? Ist der Besitzer der ehemalige Eigentümer?
edit: Liegt dem Ersteher eine vollstreckbare Ausfertigung des Zuschlagsbeschlusses gegen den Alteigentümer bereits vor? Damit könnte er den Gerichtsvollzieher beauftragen.
_________________
„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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Hannees
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.03.2005
Beiträge: 70

BeitragVerfasst am: 07.01.09, 14:38    Titel: Antworten mit Zitat

SpecialAgentCooper hat folgendes geschrieben::
Wurde das Haus ersteigert oder gekauft? Ist der Besitzer der ehemalige Eigentümer?
edit: Liegt dem Ersteher eine vollstreckbare Ausfertigung des Zuschlagsbeschlusses gegen den Alteigentümer bereits vor? Damit könnte er den Gerichtsvollzieher beauftragen.


Zwangsversteigerung gegen Eingennutzer wie es so schön heisst!
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Hannees
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.03.2005
Beiträge: 70

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 09:29    Titel: Antworten mit Zitat

SpecialAgentCooper hat folgendes geschrieben::
Wurde das Haus ersteigert oder gekauft? Ist der Besitzer der ehemalige Eigentümer?
edit: Liegt dem Ersteher eine vollstreckbare Ausfertigung des Zuschlagsbeschlusses gegen den Alteigentümer bereits vor? Damit könnte er den Gerichtsvollzieher beauftragen.


Werte Mitbürger,
was für ein Land ist den das.
Wenn ein Neubesitzer nicht über sein Gut verfügen kann.
Muss ich den widerrechtlich ohne Vertrag wohnenden per gerichtsvollzieher entfernen.
Oder könnte ich einfach mal den Strom unterbrechen ist ja meine Anlage.

Bitte um Vorschläge und Antworten
Danke
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Franz Königs
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 11:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hannees hat folgendes geschrieben::
Werte Mitbürger,
was für ein Land ist den das.

Dieses Land ist ein Rechtsstaat. In einem Rechtsstaat kommt Selbstjustiz nicht in Frage. Wer ein Recht durchsetzen will, muss sich der ihm zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten bedienen.

Die einfachste rechtliche Möglichkeit für einen Erwerber eines Grundstücks in einem Zwangsversteigerungsverfahren, die Räumung des Grundstücks durch den früheren Eigentümer zu bewirken, ist, einen Gerichtsvollzieher mit der Durchführung der Räumung zu beauftragen. Dazu benötigt er eine vollstreckbare Ausfertigung des Zuschlagsbeschlusses, die auf seinen Antrag hin von dem Zwangsversteigerungsgericht erteilt wird.

Warum sollte ein Grundstücksersteigerer von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen? Dass dadurch zusätzliche Kosten entstehen, hatte der Ersteigerer wissen und einkalkulieren können, wenn er sich rechtzeitig informiert hätte.
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Hannees
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.03.2005
Beiträge: 70

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 12:10    Titel: Antworten mit Zitat

Franz Königs hat folgendes geschrieben::
Hannees hat folgendes geschrieben::
Werte Mitbürger,
was für ein Land ist den das.

Dieses Land ist ein Rechtsstaat.





mit welchen recht bleibt ein bewohner ohne mietvertrag weiterhin unberechtigt in der wohnung. auf was bezieht der sich dann? Mit den Augen rollen

normal auf das recht bezogen hausfriedensbruch mit polizei hilfe platzverweis geht das?
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SpecialAgentCooper
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 12:23    Titel: Antworten mit Zitat

Nein. Das geht nicht. Lesen Sie Herrn Königs Beitrag und setzen Sie sich inhaltlich damit auseinander anstatt hier herumzuschwadronieren.
Die Polizei ist nicht der durch Steuergelder gezahlte Erfüllungsgehilfe wirtschaftlich arglos agierender Gläubiger.
Es hat sich nur die zivilrechtliche Eigentumslage und das Schuldrecht geändert. Strafrechtlich läßt Ihhr Beitrag keine Ansatzpunkte für das Vorliegen einer Straftat des Schuldner-Eigentümers erkennen.
Wenn der neue Eigentümer meint zivilrechtliche Ansprüche zu haben, dann hat er sich wie jeder Bürger zur Durchsetzung des zivilprossualen Weges zu bedienen.
_________________
„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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ingok.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.08.2005
Beiträge: 927
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 19:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kan Hannes schon verstehen. Mitunter dauert es Monate bis Jahre bis man diese Menschen aus dem Haus hat. Dazu noch der eigene Kostenaufwand, den man eventuell nicht mehr zurück bekommt.
Ich habe einen ähnlichen Fall, habe allerdings das Haus gekauft und der Vorbesitzer zieht nicht aus. Jetzt muß ich den Weg der Räumungsklage gehen, das kann hier in HH bis zu 12 Monaten, eventuell länger dauern. Toll, da zahlt man für sein Eigentum und kann nicht herein, nur weil jemand der Meinung ist, nicht das tun zu wollen, was er schriftlich versichert hat. Ich nenne so etwas "Schmarotzer". Sorry, aber ist so.

@ SpecialAgentCooper, als "schwadronieren" würde ich dies nicht bezeichnen, mit welchem Recht muß ich als EIgentümer diesen langen bürokratischen Weg gehen, nur weil mein Eigentum nicht geräumt ist.
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Franz Königs
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 22:35    Titel: Antworten mit Zitat

ingok. hat folgendes geschrieben::
..... mit welchem Recht muß ich als EIgentümer diesen langen bürokratischen Weg gehen, nur weil mein Eigentum nicht geräumt ist.

Weil der, der ein Haus kauft, in dem der Verkäufer wohnt, damit rechnen muss, dass der Verkäufer nicht auszieht. Wer sich nicht rechtzeitig darüber informiert, wie es denn weitergeht, wenn der Verkäufer das Haus nicht räumt, hat so gut wie immer schlechte Karten, wenn der Kaufvertrag nicht berücksichtigt, dass eine solche Sitaution eintreten kann. Im Kaufvertrag hätte vereinbart werden können, dass der Kaufpreis erst nach Räumung des Hauses durch den Verkäufer zu zahlen ist und dass sich der Verkäufer wegen des Anspruchs des Käufers auf Räumung der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft. Dann säße der Käufer am längeren Hebel. Er könnte dann wenigstens die Kosten, die ihm durch eine Zwangsräumung entstehen, gegen den Kaufpreis aufrechnen.
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ingok.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.08.2005
Beiträge: 927
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 22:56    Titel: Antworten mit Zitat

@ Franz Königs, solchen kann man auch nur von sich geben, wenn man täglich damit umgeht oder sich wöchentlich Eigentum kauft. Schon mal daran gedacht, dass nicht jeder Erfahrungen damit hat und sich dann auf den Notar verlässt?
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Franz Königs
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 11.01.09, 11:39    Titel: Antworten mit Zitat

ingok. hat folgendes geschrieben::
Schon mal daran gedacht, dass nicht jeder Erfahrungen damit hat und sich dann auf den Notar verlässt?

Okay, dann kann der Käufer seine Erfahrungen als Lehrgeld verbuchen.
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 11.01.09, 13:33    Titel: Antworten mit Zitat

@all,

irgendwie komme ich jetzt gerade nicht so mit. Der TE teilt mit, dass die zwangsversteigerung gegen den Eigennutzer erfolgte. Wenn dies der Fall ist, konnte kaufvertraglich gar nichts geregelt werden.

Wer Immobilien ersteigert, in denen die ursprünglichen Eigentümer noch wohnen, darf und muss in der regel damit rechnen, dass der Voreigentümer nicht so schnell das Feld räumen wird oder kann.

Im Vordergrund steht immer das Ziel des kostengünstigen Erwerbs einer Immobilie. Nachrangig bleibt immer der soziale Aspekt. denn es wird leider allzu häufig vergessen, dass der vorherige Eigentümer in finanziellen Schwierigkeiten steckt und mithin vielleicht noch nichteinmal in der Lage ist, einen Umzug finanziell zu bewältigen.

Der Erwerber derartiger Immobilien, sollte deshalb nicht mit der Brechstange agieren, sondern mit dem vorherigen Eigentümer zu einvernehmlichen Lösungen kommen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der vorherige Eigentümer auf stur schaltet.

Die Kosten einer Zwangsräumung sind immens und es besteht auch die Gefahr, dass man als Erwerber auf diesen Kosten sitzen bleibt.

Wer also die Brechstange benutzt, muss damit rechnen, dass er sich selbst Schden zufügt. Und deshalb sollte man die Kosten, die anfallen könnten, als Lehrgeld bezeichnen, wenn man sich vorher nicht sachdienlich informiert.
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J_Denver
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 11.01.09, 14:14    Titel: Antworten mit Zitat

Mit der Erteilung des Zuschlages haben Besitzer, die nicht Mieter bzw. Pächter des Grundstücks sind, kein Recht mehr das Grundstück noch zu nutzen. Der Ersteher kann – für den Fall, dass die Besitzer nicht freiwillig das Grundstück geräumt an ihn herausgegeben – aufgrund einer vollstreckbaren Ausfertigung des Zuschlagsbeschlusses den zuständigen Gerichtsvollzieher mit der Räumung beauftragen. Die Kosten der Räumung hat der Ersteher dem Gerichtsvollzieher vorzuschießen.
_________________
.........geschmeidig wie zwei Flachmänner®

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Franz Königs
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 11.01.09, 15:11    Titel: Antworten mit Zitat

Volker13 hat folgendes geschrieben::
..... irgendwie komme ich jetzt gerade nicht so mit. Der TE teilt mit, dass die zwangsversteigerung gegen den Eigennutzer erfolgte. Wenn dies der Fall ist, konnte kaufvertraglich gar nichts geregelt werden.

Auf die Gestaltungsmöglichkeiten, die ein Kaufvertrag einem Käufer bietet, wurde eingegangen, weil ingok. folgendes geschrieben hat:
Zitat:
Ich habe einen ähnlichen Fall, habe allerdings das Haus gekauft und der Vorbesitzer zieht nicht aus.
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Hannees
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.03.2005
Beiträge: 70

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 08:08    Titel: Antworten mit Zitat

Danke mal für die Antworten.

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