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Dienst umgehen durch Abgabe der dt. Staatsangehörigkeit?
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Wissbegieriger
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.01.2009
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 07.01.09, 12:54    Titel: Dienst umgehen durch Abgabe der dt. Staatsangehörigkeit? Antworten mit Zitat

Hallo,

Person X wurde gemustert und hat noch einen Zusatztermin bei einem Facharzt bekommen. Dieser hat ein Krankheitsbild festgestellt, aber war der Meinung, dass dieses Krankheitsbild die Wehrtauglichkeit nicht wirklich einschränkt.

Jetzt muss besagte Person X damit rechnen, eingezogen zu werden.

Kann Person X die Einberufung umgehen, indem sie sich die amerikanische Staatsangehörigkeit in Frankfurt wiederholt (in USA geboren, Pass aber abgelaufen) und dann die deutsche Staatsangehörigkeit freiwillig abgibt? Wäre das eine Möglichkeit?

Und könnte Person X dennoch in Deutschland studieren?

Vielen Dank im Vorraus.
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 07.01.09, 15:33    Titel: Antworten mit Zitat

Diese Frage ist äußerst interessant.

In den USA gibt es seit 1973 die Wehrpflicht nicht mehr. Insoweit dürften bilaterale Abkommen im Bezug auf die Wehrpflicht bei doppelter Staatsbürgerschaft nicht vorliegen.

Die Abgabe der deutschen Staatsbürgerschaft könnte zwar dazu führen, dass der Wehrdienst nicht absolviert werden muss. Allerdings rate ich zu einer Nachfrage beim zuständigen Kreiswehrersatzamt.

Hinsichtlich eines Studienplatzes bei Wechsel der Staatsangehörigkeit, sollte man sich entweder beim Kultusministerium des entsprechenden Bundeslandes oder beim Auswärtigen Amt Informationen einholen. Denn es ist zu befürchten, dass ein Studienplatz bei wechsel der staatsangehörigkeit nicht vergeben wird.
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Wissbegieriger
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.01.2009
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 07.01.09, 18:30    Titel: Antworten mit Zitat

Danke schonmal für die Antwort,

heißt das genau, besagte Person sich nur wieder den US-amerikanischen Pass besorgen und kann dann nicht belangt werden, oder muss wirklich die dt. Staatsangehörigkeit explizit abgegeben werden?

Für eine Nachfrage ist das Kreiswehrersatzamt sicherlich nicht so geeignet, oder? Weil die wollen die Rekruten ja und werden sicherlich argwöhnisch reagieren (ob Person X gezogen wird, ist ja noch nicht sicher, nur die Musterung ist abgeschlossen).

Vielen Dank schonmal.
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 07.01.09, 19:14    Titel: Antworten mit Zitat

und genau deshalb muss X sich an die zuständigen Behörden wenden. Das Forum hat diesbezüglich die Möglichkeiten genannt. Das tätigwerden muss x selbst übernehmen, weil einzelfallentscheidungen seitens der zuständigen Behörden, hier beim besten Willen nict diskutiert werden können.
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Wissbegieriger
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.01.2009
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 07.01.09, 19:22    Titel: Antworten mit Zitat

Ok,

aber sinnvoll wäre es dennoch bis zum Musterungsbescheid zu warten, oder?

(Um den amerikanischen Pass kann sich Person X ja jetzt schon kümmern)
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Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 07.01.09, 19:47    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ok,

aber sinnvoll wäre es dennoch bis zum Musterungsbescheid zu warten, oder?

(Um den amerikanischen Pass kann sich Person X ja jetzt schon kümmern)


kommt drauf an wie schnell das oder langsam das geht.

Gruß roni
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Wissbegieriger
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.01.2009
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 07.01.09, 22:41    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Frage noch:

Person X musste ja vor der Musterung angeben, ob er verweigern will oder nicht.
Da hat Person X "Verweigern" angegeben.

Die Zusatzuntersuchung hat jetzt ergeben, dass das Krankheitsbild nicht stark genug ist, d.h. wahrscheinlich ist die Person tauglich.

Sie hat ja angegeben Zivi machen zu wollen, also muss sie es eigentlich auf jeden Fall machen, oder? Weil aus irgendwelchen Gründen nicht gezogen werden gibt es doch nur, wenn man den Wehrdienst angegeben hat, oder? Weil für die Zivileute gibt es ja immer Verwendung?

Einfach so aus dem Raster rauszufallen, weil es genügend Kräfte gibt, etc. geht also nur, wenn man den Dienst an der Waffe angegeben hat? Bin ich richtig mit dieser Annahme?
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 07.01.09, 23:01    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die Person tauglich ist, dann muss sie den dienst antreten. da gibt es kein wenn und aber
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Wissbegieriger
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.01.2009
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 08.01.09, 18:25    Titel: Antworten mit Zitat

Ok danke, dann wird Person X jetzt direkt "Operation Ausbürgerung" in Angriff nehmen.
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 08.01.09, 20:23    Titel: Re: Dienst umgehen durch Abgabe der dt. Staatsangehörigkeit? Antworten mit Zitat

Ich kann gar nicht forenregelkonform ausdrücken, was ich von solchen Leuten
Wissbegieriger hat folgendes geschrieben::
Kann Person X die Einberufung umgehen (...) Und könnte Person X dennoch in Deutschland studieren?
halte! Böse Böse Böse
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Dirty Sanchez
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.12.2006
Beiträge: 363

BeitragVerfasst am: 08.01.09, 20:37    Titel: Antworten mit Zitat

Volker13 hat folgendes geschrieben::
Wenn die Person tauglich ist, dann muss sie den dienst antreten. da gibt es kein wenn und aber


Da gibt es sehr wohl einige "wenns" und "abers". Man muss (teilweise auf Antrag) trotz Tauglichkeit keinen Zivildienst leisten, wenn man z. B. zu alt ist, verheiratet ist oder das Sorgerecht für ein Kind ausübt.
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 09.01.09, 02:54    Titel: Antworten mit Zitat

@Dirty,

der TE hat weder sein Alter, noch hat er mitgeteilt, dass er verheiratet sei oder gar das Sorgerecht für ein Kind ausübe.

Der TE hat seine Frage im Bezug auf die Staatsbürgerschaft und hinsichtlich eines studienplatzes gestellt.

Diese Fragen wurden beantwortet.
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Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 09:09    Titel: Re: Dienst umgehen durch Abgabe der dt. Staatsangehörigkeit? Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
Ich kann gar nicht forenregelkonform ausdrücken, was ich von solchen Leuten
Wissbegieriger hat folgendes geschrieben::
Kann Person X die Einberufung umgehen (...) Und könnte Person X dennoch in Deutschland studieren?
halte! Böse Böse Böse


Frage

Wieso? Ausländer können doch grundsätzlich bei uns studieren. Auch, wenn sie vorher hier keinen Wehrdienst geleistet haben.
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 09:37    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

es ist m.E. fraglich ob es sinnvoll ist die Staatsbürgerschaft nur wegen der paar Monate Zivildienst zu wechseln Frage

Gruß roni
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 10:15    Titel: Antworten mit Zitat

Wird heute eigentlich das KWEA nicht mehr beteiligt wenn jemand seine Staatsangehörigkeit aufgeben will? Mußte früher bei Entlassungsverfahren eingeschaltet werden...

Ob der Trick funktioniert ist eh zweifelhaft...

Hat der TE denn die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erworben, oder durch Abstammung? Hat er überhaupt die US-Amerikanische verloren oder nur keinen gültigen Pass?

Da sind einige Fragen offen Winken

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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