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Wissbegieriger Interessierter
Anmeldungsdatum: 07.01.2009 Beiträge: 12
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Verfasst am: 07.01.09, 12:54 Titel: Dienst umgehen durch Abgabe der dt. Staatsangehörigkeit? |
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Hallo,
Person X wurde gemustert und hat noch einen Zusatztermin bei einem Facharzt bekommen. Dieser hat ein Krankheitsbild festgestellt, aber war der Meinung, dass dieses Krankheitsbild die Wehrtauglichkeit nicht wirklich einschränkt.
Jetzt muss besagte Person X damit rechnen, eingezogen zu werden.
Kann Person X die Einberufung umgehen, indem sie sich die amerikanische Staatsangehörigkeit in Frankfurt wiederholt (in USA geboren, Pass aber abgelaufen) und dann die deutsche Staatsangehörigkeit freiwillig abgibt? Wäre das eine Möglichkeit?
Und könnte Person X dennoch in Deutschland studieren?
Vielen Dank im Vorraus. |
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Volker13 Gast
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Verfasst am: 07.01.09, 15:33 Titel: |
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Diese Frage ist äußerst interessant.
In den USA gibt es seit 1973 die Wehrpflicht nicht mehr. Insoweit dürften bilaterale Abkommen im Bezug auf die Wehrpflicht bei doppelter Staatsbürgerschaft nicht vorliegen.
Die Abgabe der deutschen Staatsbürgerschaft könnte zwar dazu führen, dass der Wehrdienst nicht absolviert werden muss. Allerdings rate ich zu einer Nachfrage beim zuständigen Kreiswehrersatzamt.
Hinsichtlich eines Studienplatzes bei Wechsel der Staatsangehörigkeit, sollte man sich entweder beim Kultusministerium des entsprechenden Bundeslandes oder beim Auswärtigen Amt Informationen einholen. Denn es ist zu befürchten, dass ein Studienplatz bei wechsel der staatsangehörigkeit nicht vergeben wird. |
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Wissbegieriger Interessierter
Anmeldungsdatum: 07.01.2009 Beiträge: 12
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Verfasst am: 07.01.09, 18:30 Titel: |
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Danke schonmal für die Antwort,
heißt das genau, besagte Person sich nur wieder den US-amerikanischen Pass besorgen und kann dann nicht belangt werden, oder muss wirklich die dt. Staatsangehörigkeit explizit abgegeben werden?
Für eine Nachfrage ist das Kreiswehrersatzamt sicherlich nicht so geeignet, oder? Weil die wollen die Rekruten ja und werden sicherlich argwöhnisch reagieren (ob Person X gezogen wird, ist ja noch nicht sicher, nur die Musterung ist abgeschlossen).
Vielen Dank schonmal. |
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Volker13 Gast
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Verfasst am: 07.01.09, 19:14 Titel: |
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und genau deshalb muss X sich an die zuständigen Behörden wenden. Das Forum hat diesbezüglich die Möglichkeiten genannt. Das tätigwerden muss x selbst übernehmen, weil einzelfallentscheidungen seitens der zuständigen Behörden, hier beim besten Willen nict diskutiert werden können. |
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Wissbegieriger Interessierter
Anmeldungsdatum: 07.01.2009 Beiträge: 12
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Verfasst am: 07.01.09, 19:22 Titel: |
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Ok,
aber sinnvoll wäre es dennoch bis zum Musterungsbescheid zu warten, oder?
(Um den amerikanischen Pass kann sich Person X ja jetzt schon kümmern) |
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Roni FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 4287
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Verfasst am: 07.01.09, 19:47 Titel: |
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Zitat: | Ok,
aber sinnvoll wäre es dennoch bis zum Musterungsbescheid zu warten, oder?
(Um den amerikanischen Pass kann sich Person X ja jetzt schon kümmern) |
kommt drauf an wie schnell das oder langsam das geht.
Gruß roni |
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Wissbegieriger Interessierter
Anmeldungsdatum: 07.01.2009 Beiträge: 12
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Verfasst am: 07.01.09, 22:41 Titel: |
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Eine Frage noch:
Person X musste ja vor der Musterung angeben, ob er verweigern will oder nicht.
Da hat Person X "Verweigern" angegeben.
Die Zusatzuntersuchung hat jetzt ergeben, dass das Krankheitsbild nicht stark genug ist, d.h. wahrscheinlich ist die Person tauglich.
Sie hat ja angegeben Zivi machen zu wollen, also muss sie es eigentlich auf jeden Fall machen, oder? Weil aus irgendwelchen Gründen nicht gezogen werden gibt es doch nur, wenn man den Wehrdienst angegeben hat, oder? Weil für die Zivileute gibt es ja immer Verwendung?
Einfach so aus dem Raster rauszufallen, weil es genügend Kräfte gibt, etc. geht also nur, wenn man den Dienst an der Waffe angegeben hat? Bin ich richtig mit dieser Annahme? |
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Volker13 Gast
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Verfasst am: 07.01.09, 23:01 Titel: |
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Wenn die Person tauglich ist, dann muss sie den dienst antreten. da gibt es kein wenn und aber |
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Wissbegieriger Interessierter
Anmeldungsdatum: 07.01.2009 Beiträge: 12
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Verfasst am: 08.01.09, 18:25 Titel: |
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Ok danke, dann wird Person X jetzt direkt "Operation Ausbürgerung" in Angriff nehmen. |
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Biber FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 08.01.09, 20:23 Titel: Re: Dienst umgehen durch Abgabe der dt. Staatsangehörigkeit? |
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Ich kann gar nicht forenregelkonform ausdrücken, was ich von solchen Leuten Wissbegieriger hat folgendes geschrieben:: | Kann Person X die Einberufung umgehen (...) Und könnte Person X dennoch in Deutschland studieren? | halte! _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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Dirty Sanchez FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.12.2006 Beiträge: 363
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Verfasst am: 08.01.09, 20:37 Titel: |
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Volker13 hat folgendes geschrieben:: | Wenn die Person tauglich ist, dann muss sie den dienst antreten. da gibt es kein wenn und aber |
Da gibt es sehr wohl einige "wenns" und "abers". Man muss (teilweise auf Antrag) trotz Tauglichkeit keinen Zivildienst leisten, wenn man z. B. zu alt ist, verheiratet ist oder das Sorgerecht für ein Kind ausübt. |
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Volker13 Gast
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Verfasst am: 09.01.09, 02:54 Titel: |
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@Dirty,
der TE hat weder sein Alter, noch hat er mitgeteilt, dass er verheiratet sei oder gar das Sorgerecht für ein Kind ausübe.
Der TE hat seine Frage im Bezug auf die Staatsbürgerschaft und hinsichtlich eines studienplatzes gestellt.
Diese Fragen wurden beantwortet. |
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Redfox FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
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Verfasst am: 09.01.09, 09:09 Titel: Re: Dienst umgehen durch Abgabe der dt. Staatsangehörigkeit? |
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Biber hat folgendes geschrieben:: | Ich kann gar nicht forenregelkonform ausdrücken, was ich von solchen Leuten Wissbegieriger hat folgendes geschrieben:: | Kann Person X die Einberufung umgehen (...) Und könnte Person X dennoch in Deutschland studieren? | halte! |
Wieso? Ausländer können doch grundsätzlich bei uns studieren. Auch, wenn sie vorher hier keinen Wehrdienst geleistet haben. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为 |
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Roni FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 4287
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Verfasst am: 09.01.09, 09:37 Titel: |
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hallo
es ist m.E. fraglich ob es sinnvoll ist die Staatsbürgerschaft nur wegen der paar Monate Zivildienst zu wechseln
Gruß roni |
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Ronny1958 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6981 Wohnort: "Küchenjunges" Ländle
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Verfasst am: 09.01.09, 10:15 Titel: |
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Wird heute eigentlich das KWEA nicht mehr beteiligt wenn jemand seine Staatsangehörigkeit aufgeben will? Mußte früher bei Entlassungsverfahren eingeschaltet werden...
Ob der Trick funktioniert ist eh zweifelhaft...
Hat der TE denn die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erworben, oder durch Abstammung? Hat er überhaupt die US-Amerikanische verloren oder nur keinen gültigen Pass?
Da sind einige Fragen offen
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. |
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