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Die Gesetze sind zur Regelung der häufigen oder durchschnittlichen Situationen gemacht. Für diese müssen sie passen, dann sind sie sinnvoll und gerechtfertigt, auch wenn dies im Hinblick auf auf seltene oder ungewöhnliche Fälle nicht sofort ersichtlich ist.
Der Gegensatz von kleiner Hütte einerseits und Auto im Millionenwert (siehe Ausgangsbeitrag) trifft ja nicht den Durchschnittsfall. In der Vielzahl der Fälle ist es so, dass ein Auto nur den Bruchteil des Wertes einer Immobilie hat. Autos kauft man im Leben meist - nach und nach - mehrere und ein einzelner Fehlkauf oder eine einmal misslungene Finanzierung mag schmerzlich sein, aber in der Regel nicht ruinös. Ein Immobilienkauf ist für die Mehrzahl der Menschen das teuerste Rechtsgeschäft, das sie in ihrem Leben tätigen. Ein Fehler dabei kann sie finanziell auf Dauer ruinieren.
Ich halte daher die strengeren Vorschriften beim Immobilienkauf gegenüber dem Autokauf für sinnvoll und richtig.
Ich auch nicht. Es trifft bei derartigen Abgaben wohl kaum Bedürftige. _________________ „Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
Anmeldungsdatum: 13.08.2008 Beiträge: 287 Wohnort: Zentrum der Macht
Verfasst am: 07.01.09, 00:15 Titel:
moro hat folgendes geschrieben::
H.R hat folgendes geschrieben::
Geht ja mit der Grundsteuer gleich weiter!!!
Wenn ich 3 Porsche GT [...] habe zahl ich dafür "keinen" Cent Vermögens oder Besitz Steuern.
Sie bezahlen keine KFZ-Steuer für Ihre 3 Porsche GT?
... und keine Mehrwertsteuer beim Kauf? (selbige fällt beim Kauf eines Grundstückes jedoch nicht an!) _________________ Bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles, was man in der Schule gelernt hat, vergißt.
Wieso gibt es denn für Immobilien besondere Regelungen?
Das Grundbuchrecht ist Bestandteil des umfassenderen Grundstücksrechts (§§ 873 - 1203 BGB sowie in den Nebengesetzen: ErbbauVO; HeimstG;RSG;WEG)
Hauptaufgabe des Grundbuchrechts ist es, zuverlässige und erschöpfende Auskunft über die Rechtsverhältnisse am Grundstück zu gewährleisten.
Da nunmal eine Immobilie auf ein Grundstück steht, bedarf es hierzu eine Eintragung in`s Grundbuch der Gemeinde.
Die Eintragung im Grundbuch schafft Vertrauen für alle am Grundstücksverkehr teilnehmenden Personen.
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