Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Immobilien und ihr Sonderstatus
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Immobilien und ihr Sonderstatus
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Immobilienrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
moro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 06.01.09, 20:41    Titel: Antworten mit Zitat

Die Gesetze sind zur Regelung der häufigen oder durchschnittlichen Situationen gemacht. Für diese müssen sie passen, dann sind sie sinnvoll und gerechtfertigt, auch wenn dies im Hinblick auf auf seltene oder ungewöhnliche Fälle nicht sofort ersichtlich ist.

Der Gegensatz von kleiner Hütte einerseits und Auto im Millionenwert (siehe Ausgangsbeitrag) trifft ja nicht den Durchschnittsfall. In der Vielzahl der Fälle ist es so, dass ein Auto nur den Bruchteil des Wertes einer Immobilie hat. Autos kauft man im Leben meist - nach und nach - mehrere und ein einzelner Fehlkauf oder eine einmal misslungene Finanzierung mag schmerzlich sein, aber in der Regel nicht ruinös. Ein Immobilienkauf ist für die Mehrzahl der Menschen das teuerste Rechtsgeschäft, das sie in ihrem Leben tätigen. Ein Fehler dabei kann sie finanziell auf Dauer ruinieren.

Ich halte daher die strengeren Vorschriften beim Immobilienkauf gegenüber dem Autokauf für sinnvoll und richtig.

Gruß,
moro
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Bob Loblaw
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.06.2007
Beiträge: 1258

BeitragVerfasst am: 06.01.09, 20:53    Titel: Antworten mit Zitat

H.R hat folgendes geschrieben::

PS: Ich wär bei einem Volksentscheid gegen dieses Gesetz auch dabei Winken


Ich nicht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
SpecialAgentCooper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 06.01.09, 21:17    Titel: Antworten mit Zitat

Ich auch nicht. Es trifft bei derartigen Abgaben wohl kaum Bedürftige.
_________________
„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
moro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 06.01.09, 23:10    Titel: Antworten mit Zitat

H.R hat folgendes geschrieben::
Geht ja mit der Grundsteuer gleich weiter!!!
Wenn ich 3 Porsche GT [...] habe zahl ich dafür "keinen" Cent Vermögens oder Besitz Steuern.


Sie bezahlen keine KFZ-Steuer für Ihre 3 Porsche GT?

Gruß,
moro
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
UHU-1
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.08.2008
Beiträge: 287
Wohnort: Zentrum der Macht

BeitragVerfasst am: 07.01.09, 00:15    Titel: Antworten mit Zitat

moro hat folgendes geschrieben::
H.R hat folgendes geschrieben::
Geht ja mit der Grundsteuer gleich weiter!!!
Wenn ich 3 Porsche GT [...] habe zahl ich dafür "keinen" Cent Vermögens oder Besitz Steuern.


Sie bezahlen keine KFZ-Steuer für Ihre 3 Porsche GT?


... und keine Mehrwertsteuer beim Kauf? (selbige fällt beim Kauf eines Grundstückes jedoch nicht an!)
_________________
Bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles, was man in der Schule gelernt hat, vergißt.

(Albert Einstein)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
emi 10
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.07.2008
Beiträge: 199

BeitragVerfasst am: 07.01.09, 22:51    Titel: Antworten mit Zitat

H.R. hat geschrieben:
Zitat:
Wieso gibt es denn für Immobilien besondere Regelungen?


Das Grundbuchrecht ist Bestandteil des umfassenderen Grundstücksrechts (§§ 873 - 1203 BGB sowie in den Nebengesetzen: ErbbauVO; HeimstG;RSG;WEG)
Hauptaufgabe des Grundbuchrechts ist es, zuverlässige und erschöpfende Auskunft über die Rechtsverhältnisse am Grundstück zu gewährleisten.
Da nunmal eine Immobilie auf ein Grundstück steht, bedarf es hierzu eine Eintragung in`s Grundbuch der Gemeinde.
Die Eintragung im Grundbuch schafft Vertrauen für alle am Grundstücksverkehr teilnehmenden Personen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Immobilienrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2
Seite 2 von 2

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.