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Verfasst am: 07.01.09, 15:17 Titel: Reiserücktrittsversicherung will nicht zahlen
Hallo!
Kurze Schilderung der Sachlage:
Wir, 4 Personen, haben im September einen Hin und Rückflug in die USA nach San Francisco im kommenden April gebucht. Nun ist es aber so, dass meine Freundin vor 3 Tagen ein super Angebot für eine Doktorarbeit bekommen hat. Diese beginnt am 15. April 2009 und lässt sich definitiv nicht nach hinten verschieben. Wir wären aber vom 1.04.09 bis 26.04.09 in den USA. Zum Buchungstermin stand das mit der Doktorarbeit nicht fest, bzw wusste meine Freundin nichts von der Existenz dieser Stelle.
Dies ist ein Punkt. Der zweite:
Ich hätte heute meine Diplomarbeit abgeben müssen, diese wurde aber bis Ende Februar verlängert. Mein Kolloquium hätte ich egtl am 31.01.09 gehabt, dieses wurde aber durch die Verlängerung auf den 17.04.09 gelegt. Dieser Termin fällt ebenfalls in unseren Urlaub!
So, die Versicherung stellt sich quer und will nicht zahlen. Ist das rechtens? Haben wir eine Chance das Geld erstattet zu bekommen?
so ganz ohne die Versicherungsbedingungen zu kennen, wird hier kaum jemand eine vernünftige Aussage treffen können.
Ich würde daher empfehlen diese genau zu lesen, da dort der Versicherungsumfang genau definiert wird.
Da die klassische Reiserücktrittsversicherung aber üblicherweise nur das Krankheitsrisiko sowie Tod und eventuell noch gravierende Vermögensschäden abdeckt, sehe ich in diesem geschilderten Fall eher schwarz...
Grüße,
Doc Schnaggls _________________ Never be afraid to try something new! Remember: Amateurs built the ark, professionals built the Titanic.
-Unfall, unerwartete schwere Erkrankung oder Tod
-Jobwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
-Schüler/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit
-betriebsbedingte Kündigung und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit
-Impfunverträglichkeit
-Schwangerschaft
-erheblicher Schaden am Eigentum
-unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst
-Bruch von Prothesen
Ich finde es eine Frechheit, wenn die [Name gelöscht] das nicht zahlt!
Schauen sie sich ihren Vertrag zur Reiserücktrittsversicherung an, in Bezug auf die Punke, wann ein Versicherungsfall vorliegt.. _________________ Geist ist Geil!
Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
Verfasst am: 07.01.09, 16:34 Titel:
Also von der Beschreibung der versicherten Gründe her verstehe ich die Ablehnung. Die Frage ist allerdings, ob der Schüler/Studentenschutz nicht eventuell nur auf Wiederholungsprüfungen anzusetzen ist. _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
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Mit freundlichem Gruss
Ihr FDR-Moderatorenteam
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Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 08.01.09, 10:02 Titel:
Imho besteht kein Versicherungsschutz für beide Leistungen:
Zitat:
-Schüler/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit
Eine Promotion ist eine fakultative Leistung, die nicht zwingend wie ein Staatsexamen zur universitären Ausbildung gehört. Terminverschiebungen sind gem. Versicherungsbedingungen keine Wiederholungen und fallen somit auch nicht unter die Leistungspflicht des Versicherers. _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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