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Reiserücktrittsversicherung will nicht zahlen

 
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Sandman78
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.06.2008
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 07.01.09, 15:17    Titel: Reiserücktrittsversicherung will nicht zahlen Antworten mit Zitat

Hallo!

Kurze Schilderung der Sachlage:

Wir, 4 Personen, haben im September einen Hin und Rückflug in die USA nach San Francisco im kommenden April gebucht. Nun ist es aber so, dass meine Freundin vor 3 Tagen ein super Angebot für eine Doktorarbeit bekommen hat. Diese beginnt am 15. April 2009 und lässt sich definitiv nicht nach hinten verschieben. Wir wären aber vom 1.04.09 bis 26.04.09 in den USA. Zum Buchungstermin stand das mit der Doktorarbeit nicht fest, bzw wusste meine Freundin nichts von der Existenz dieser Stelle.
Dies ist ein Punkt. Der zweite:
Ich hätte heute meine Diplomarbeit abgeben müssen, diese wurde aber bis Ende Februar verlängert. Mein Kolloquium hätte ich egtl am 31.01.09 gehabt, dieses wurde aber durch die Verlängerung auf den 17.04.09 gelegt. Dieser Termin fällt ebenfalls in unseren Urlaub!
So, die Versicherung stellt sich quer und will nicht zahlen. Ist das rechtens? Haben wir eine Chance das Geld erstattet zu bekommen?

Freundliche Grüße!
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Doc_Schnaggls
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 475
Wohnort: Großraum Stuttgart

BeitragVerfasst am: 07.01.09, 15:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

so ganz ohne die Versicherungsbedingungen zu kennen, wird hier kaum jemand eine vernünftige Aussage treffen können.

Ich würde daher empfehlen diese genau zu lesen, da dort der Versicherungsumfang genau definiert wird.

Da die klassische Reiserücktrittsversicherung aber üblicherweise nur das Krankheitsrisiko sowie Tod und eventuell noch gravierende Vermögensschäden abdeckt, sehe ich in diesem geschilderten Fall eher schwarz...

Grüße,

Doc Schnaggls
_________________
Never be afraid to try something new! Remember: Amateurs built the ark, professionals built the Titanic.
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Sandman78
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.06.2008
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 07.01.09, 15:34    Titel: Antworten mit Zitat

Versicherte Gründe:

-Unfall, unerwartete schwere Erkrankung oder Tod
-Jobwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
-Schüler/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit
-betriebsbedingte Kündigung und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit
-Impfunverträglichkeit
-Schwangerschaft
-erheblicher Schaden am Eigentum
-unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst
-Bruch von Prothesen

Ich finde es eine Frechheit, wenn die [Name gelöscht] das nicht zahlt!
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 07.01.09, 15:52    Titel: Antworten mit Zitat

Schauen sie sich ihren Vertrag zur Reiserücktrittsversicherung an, in Bezug auf die Punke, wann ein Versicherungsfall vorliegt..
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Geist ist Geil!
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Versicherungsmensch
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 07.01.09, 16:34    Titel: Antworten mit Zitat

Also von der Beschreibung der versicherten Gründe her verstehe ich die Ablehnung. Die Frage ist allerdings, ob der Schüler/Studentenschutz nicht eventuell nur auf Wiederholungsprüfungen anzusetzen ist.
_________________
Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 07.01.09, 17:14    Titel: Antworten mit Zitat

Liebes FDR-Mitglied,

bitte beachten Sie Folgendes:
  • Verwendung von Namen

    Jede öffentliche Aussage zu einer Person / Produkt / Firma usw. kann einer Person bzw. einem kommerziellen Anbieter nicht passen und als geschäfts- oder rufschädigend interpretiert werden oder Rechte Dritter verletzen. Da das FDR für solche meist anonymen Aussagen seiner Mitglieder haftbar gemacht werden kann, sind Beiträge mit Nennung von

    • Namen von Personen
    • Namen von Produkten, Waren, Erzeugnissen aller Art
    • Namen von Firmen

    generell nicht erwünscht. Schlimmer ist es noch, wenn solche Beiträge insbesondere negative Bewertungen enthalten. Diese Beiträge müssen gelöscht werden!
    Namens-Abwandlungen, die einen leichten und eindeutigen Rückschluß auf den eigentlichen Klarnamen zulassen, sind ebenso unerwünscht.


  • Hilfen / So geht es:

    Schildern Sie den Sachverhalt bzw. die Fragestellung allgemein ohne Namensnennungen!

Bitte beachten Sie dies bei jedem weiteren Beitrag. Wir bitten Sie um Verständnis, dass Beiträge, die das ignorieren, editiert, gesperrt oder sogar ganz gelöscht werden. Diese Maßnahmen dienen nur dem Schutz des FDR und unserer Nutzerschaft.


Mit freundlichem Gruss

Ihr FDR-Moderatorenteam

(Die Eingriffe der Moderatoren bitte ausschließlich im Forum für Mitgliederinformation u. Support kommentieren.)
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Geist ist Geil!
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 08.01.09, 10:02    Titel: Antworten mit Zitat

Imho besteht kein Versicherungsschutz für beide Leistungen:
Zitat:
-Schüler/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit


Eine Promotion ist eine fakultative Leistung, die nicht zwingend wie ein Staatsexamen zur universitären Ausbildung gehört. Terminverschiebungen sind gem. Versicherungsbedingungen keine Wiederholungen und fallen somit auch nicht unter die Leistungspflicht des Versicherers.
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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