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Hallo. Kann eine Bank ein Konto kündigen, weil auf dem Konto eine Pfändung liegt. Dem Besitzer des Kontos wurde bisher nicht mitgeteilt, wer die Pfändung veranlasst hat. Aber die Kündigung wurde schon ausgesprochen.
Das Thema wurde hier im Forum bereits mehrfach besprochen.
Stichworte sind "Konto für Jedermann" und §19 AGB ? Unzumutbarkeit... _________________ Alle meinen Beiträge sind nur meine Meinung, die ich nach bestem Wissen und Gewissen abgebe. Man beachte besonders, dass ich nurGeldvernichter (Bänker) bin...
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 08.01.09, 10:05 Titel:
Zitat:
Dem Besitzer des Kontos wurde bisher nicht mitgeteilt, wer die Pfändung veranlasst hat
Sehr ungewöhnlich. Eine Kopie des PfüB geht bei einer Kontenpfändung dem Schuldner i.d.R. zeitgleich zu. Ausnahme wäre ggf. eine Pfändung durch das FA.
Im Zweifel bei der Bank nachfragen. _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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