Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Ein Landwirt mit mehreren Kindern überträgt dem ältesten Sohn im Wege der vorweggenommenen Erbfolge einen Hof im Sinne der Niedersächsichen Höfeordnung. Im Übergabevertrag sind lebenslanges Wohnrecht mit Beköstigung und Taschengeld geregelt. Eine Eintragung im Grundbuch erfolgte. Der Hoferbe gerät in einer Abhängigkeit und verkauft den Hof mit Altenteil. Im Kaufvertrag werden die Nutzungsrechte bis 2015 übertragen und ab 2015 erfolgt der Eigentumsübertrag. Dies vor dem Hintergrund der Umgehung des Pflichteiles gegenüber den Geschwistern. Das Altenteil ist im Kaufvertag allerdings auch nur bis 2015 geregelt.
Unter welchen Voraussetzungen kann der Übergabevertrag rückgängig gemacht werden. Wie ist die Rechtslage?
Wurde eine Vereinbarung über einen Anspruch auf Rückauflassung getroffen? Ist der Übertragsgeber noch hoffähig? _________________ „Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.