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Höfeordnung; Übergabevertrag

 
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bigben
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.04.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 06.01.09, 15:19    Titel: Höfeordnung; Übergabevertrag Antworten mit Zitat

Hallo,

Ein Landwirt mit mehreren Kindern überträgt dem ältesten Sohn im Wege der vorweggenommenen Erbfolge einen Hof im Sinne der Niedersächsichen Höfeordnung. Im Übergabevertrag sind lebenslanges Wohnrecht mit Beköstigung und Taschengeld geregelt. Eine Eintragung im Grundbuch erfolgte. Der Hoferbe gerät in einer Abhängigkeit und verkauft den Hof mit Altenteil. Im Kaufvertrag werden die Nutzungsrechte bis 2015 übertragen und ab 2015 erfolgt der Eigentumsübertrag. Dies vor dem Hintergrund der Umgehung des Pflichteiles gegenüber den Geschwistern. Das Altenteil ist im Kaufvertag allerdings auch nur bis 2015 geregelt.

Unter welchen Voraussetzungen kann der Übergabevertrag rückgängig gemacht werden. Wie ist die Rechtslage?
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 07.01.09, 18:40    Titel: Antworten mit Zitat

Wurde eine Vereinbarung über einen Anspruch auf Rückauflassung getroffen? Ist der Übertragsgeber noch hoffähig?
_________________
„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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bigben
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Anmeldungsdatum: 21.04.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 08.01.09, 10:53    Titel: Antworten mit Zitat

Es wurde keine Vereinbarung über eine Rückauflassung getroffen. Der Übertragsgeber ist noch höffähig.

Gruß bigben
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