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Tja, ohne konkretere Angaben (genaue Ausgestaltung, Gesetzesbegründung, Ausnahmeregelungen, Höhe der Belastungen, etc.) ist das natürlich sehr schwierig zu beurteilen.
Grundsätzlich wäre ich mit Blick auf die Eigentumsgarantie (Art. 14 Abs. 1 GG) und die Vertragsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) skeptisch, denn die Verhältnismäßigkeit müsste iRd. Grundrechtseingriffs hier schon sehr überzeugend begründet werden. Das wird bereits daran scheitern können, dass das BVerfG gerade erst bei dem Urteil über die Pendlerpauschale erklärt hat, dass allein die Sanierung des Staatshaushaltes als Begründung nicht ausreicht, den verfassungsrechtlichen Anforderungen zu genügen. Und nichts anderes ist ja hier bezweckt.
Aber wie gesagt, endgültig kann man das erst bei genauerer Kenntnis beurteilen.
das ganze ist eine verdeckte Vermögenssteuer, da das eingezogene Kapital nicht zum Marktzins, sondern nur mit 2,5 % verzinst wird.
Würde man den Beschaffungszins des Staates bei 5 % ansetzen (Schatzbriefe + Beschaffungskosten) ergäbe sich ein Zinsvorteil von 2,5 %. Das wäre pro Euro 2,5 Cent.
Angenommen jemand mit 100 Mio. Euro, der diese regulär zu 5 % verzinst, müsste diese Zwangsabgabe leisten. Dann ergäbe sich folgende Belastung:
Zinsgewinn vorher: 5.000.000 € pro Jahr
Zinsgewinn danach: 98.000.000 x 0,05 + 2.000.000 x 0,025
Ergebnis: 4.950.000
Effektivbelastunng: 50 TEUR
Prozentsatz: 1 % vom Kapitaleinkommen, 0,01 % vom Vermögen
Im Ergebnis stellt sich hier die Frage, was mit dieser Abgabe bezweckt werden soll. Sie hat weder eine richtige Einnahmebeschaffungsfunktion, da sie dafür zu niedrig ist, noch kann sie eine Konsumverminderzun bezwecken, da sich ein Millinär kaum davon beeinflussen lässt, dass 2 % des Vermögens auf einer Festgeldanlage liegen (man kann ja dann sein Gesamtdepot wieder anpassen. Einzig der Staat hätte sehr schnell sehr viele flüssige Mittel. Das könnte im Extremfall zu einer sehr schnellen Staatsverschuldung führen, da das Geld ja erstmal da ist. _________________ mfg
Klaus
Im Ergebnis stellt sich hier die Frage, was mit dieser Abgabe bezweckt werden soll.
Es handelt sich um eine Neidsteuer reinsten Wassers. _________________ Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen)
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