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Markenschutz des Wortes "Sinister"?!

 
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Herzilein
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.11.2005
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 03.01.09, 19:02    Titel: Markenschutz des Wortes "Sinister"?! Antworten mit Zitat

Hallo,

kann es auf das Wort "Sinister", welches aus dem Englischen kommt und "böse" ins deutsche übersetzt heißt, einen Markenschutz geben?

Kann es Probleme geben, wenn es einen DJ namens "Mr Sinister" in Holland gibt und in Deutschland ein Party namens "Sinister" veranstaltet wird, die aber nichts mit diesem DJ zu tun hat?

Würde mich über Eure Hilfe sehr freuen.
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 03.01.09, 21:50    Titel: Re: Markenschutz des Wortes "Sinister"?! Antworten mit Zitat

Herzilein hat folgendes geschrieben::
kann es auf das Wort "Sinister", welches aus dem Englischen kommt und "böse" ins deutsche übersetzt heißt, einen Markenschutz geben?


Grundsätzlich kann es auf jedes Wort einer jeden Sprache einen Markenschutz geben, solange das Wort nicht glatt beschreibend für die angemeldeten Markenklassen ist.

Sie können auch eine Marke "Fahrrad" für Lebensmittel eingetragen bekommen, nur nicht für den Fahrradhandel.

Herzilein hat folgendes geschrieben::
Kann es Probleme geben, wenn es einen DJ namens "Mr Sinister" in Holland gibt und in Deutschland ein Party namens "Sinister" veranstaltet wird, die aber nichts mit diesem DJ zu tun hat?


Da könnte der DJ ggfs. neben dem Markenrecht auch sein Namensrecht anführen. Zumindest sollte so ein Fall genau geprüft werden.
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jananatali
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Anmeldungsdatum: 09.10.2005
Beiträge: 297

BeitragVerfasst am: 07.01.09, 12:06    Titel: Antworten mit Zitat

@Herzilein
Google mal nach dem Begriff "princess Abmahnung"! Da lernst Du sehr viel über den Markenschutzwahn!

Hier ein Auszug einer Journalistin zum Verständnis:

"... Im allgemeinen Sprachgebrauch wird im Zusammenhang mit Schmuck der Name Princess ausschließlich als Diamant-Schliff oder Edelstein-Schliff verstanden.
Princess ist als quadratischer Schliff ein anerkanntes Fertigungsverfahren seit 1965
.
Damit ist der Schliff "Princess" bei allen Juwelieren als FACHBEGRIFF bekannt!
Im Zusammenhang mit Uhren wird der Name "Princess" überwiegend mit Princess-Uhren von Rolex in Verbindung gebracht.

Die Marke Princess wird in allen Warensegmenten weltweit zig-fach verwendet.
Es sind zig Marken bezüglich "Princess" in zig Warenklassen für die verschiedensten
Waren und Dienstleistungen eingetragen. Laut Ermittlungen hat der Auftraggeber der Abmahnanwälte das Markenrecht für Princess nur in Deutschland (seit dem Jahre 1953 in der Klasse 14 / Leitklasse 14 für Schmuck usw). Die Massen-Abmahnungen haben erst im Jahre 2005 begonnen. Bei einer Umfrage unter Juwelieren hatte kein einziger diese Marke "PRINCESS" jemals gehört. ..."


So idiotisch das Ganze auch ist - es tut richtig im Kopf weh, Du solltest immer erst dpinfo beim Deutschen Patentamt abrufen und den Begriff prüfen, bevor Du ihn nutzt. "Sinister-Art" ist z.B. geschützt.


Zuletzt bearbeitet von jananatali am 08.01.09, 10:39, insgesamt 3-mal bearbeitet
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 07.01.09, 14:32    Titel: Antworten mit Zitat

Aber auf die Markenklassen achten - eine Marke "S..." für Lebensmittel bedeutet nicht, daß man unter dem Begriff keine Bekleidung verkaufen dürfte.
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jananatali
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Anmeldungsdatum: 09.10.2005
Beiträge: 297

BeitragVerfasst am: 08.01.09, 11:02    Titel: Antworten mit Zitat

@herzilein

Gemäß meiner Anmerkungen (oben) führt aber ein Anbebot:

"DIAMANT-SPANN-RING PRINCESS RIVER LUPENREIN 3.900€ NEU!"

zu einer erfolgreichen Abmahnung, weil für das entscheidende Gericht nicht eindeutig zu erkennen wäre, dass sich der Begriff "Princess" auf den "Princess-Schliff" bezieht.

Tatsächlich stellten die Richter fest, dass "Princess" mehr als Marke verstehen war.

Man muss daher sogar auf die Verwendung von "Fachbegriffen" achten ...

Die Rechtslehre - ich bezeichne sie generell nicht als "echte Wissenschaft" - lässt es daher zu, dass ein "Fachbegriff der Schmuckindustrie" als "Marke" vom "Schmuckwaren" geschützt werden kann.

Gib nur mal bei einem großen Auktionshaus in der Kategorie Uhren/Schmuck den oben aufgeführten Begriff ein; es ist interessant - wie leicht man als "Rechtsgelehrter" mit dem richtigen Auftraggeber Geld verdienen kann ... .
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 08.01.09, 11:52    Titel: Antworten mit Zitat

jananatali hat folgendes geschrieben::
weil für das entscheidende Gericht nicht eindeutig zu erkennen wäre, dass sich der Begriff "Princess" auf den "Princess-Schliff" bezieht.

Tatsächlich stellten die Richter fest, dass "Princess" mehr als Marke verstehen war.


Dann würde ich umgekehrt aber sagen, daß die Marke offenbar auch nicht wirklich unterscheidungskräftig war.

Ein Einzelurteil ist auch nicht immer so aussagekräftig. Man weiß nie, wie gut sich der Abgemahnte verteidigt hat. Außerdem könnte es sein, daß das Gericht gar nicht anders urteilen konnte, weil die Marke nun mal eingetragen war. Die (Prüfung der) Rechtmäßigkeit einer solchen Markeneintragung fällt nicht in die Zuständigkeit eines ordentlichen Zivilgerichts.
Da hätte man also parallel ein Löschungsverfahren beim DPMA anstrengen müssen und ggfs. Antrag auf Aussetzung bis zur Entscheidung über die Löschung stellen können.
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jananatali
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Anmeldungsdatum: 09.10.2005
Beiträge: 297

BeitragVerfasst am: 08.01.09, 12:54    Titel: Antworten mit Zitat

@Michael A. Schaffrath
google Dich erst mal durch! Das Netz ist voll damit!

In diesem "Fall" ist so gut wie alles probiert worden und es ist eben kein Einzelfall!

Man könnte Auktionsuser vor Verwendung des Begriffs TÄGLICH warnen ...!

Frag doch mal die User - wie sie den Begriff verstanden haben wollen? Und wenn Du ihnen die Wahrheit sagst - dann kommt die Antwort : "oh - danke für den Tipp - hab ich nicht gewusst - ich meinte doch ..."

Mach doch die Augen auf... - hier stimmt was nicht - fertig!




Darum liegt sogar eine Petition vor.
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jananatali
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Anmeldungsdatum: 09.10.2005
Beiträge: 297

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 11:55    Titel: Antworten mit Zitat

Nachtrag:

http://www.kremer-legal.com/2007/01/08/olg-stuttgart-kein-dior-princess-ring-bei-Internetauktionshaus [Name geändert]-oder-anderswo/
http://www.hilfeaufrufe.de/Princess-Engelkemper.htm
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