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Ausgleich von Ausbildungskosten

 
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burka
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2008
Beiträge: 83

BeitragVerfasst am: 08.01.09, 10:42    Titel: Ausgleich von Ausbildungskosten Antworten mit Zitat

Kennt jemand hierzu die Gesetzeslage, bzw. die gängige Rechtspraxis, oder die Tenden der Rechtsprechung?

Müssen Erben bei der Erbauseinandersetzung die Ausbildungskosten ausgleichen?

Ein Kind lebte im Elternhaus und machte eine wohnortnahe Ausbildung.

Ein anderes studierte außerhalb und erhielt dafür eine monatliche Zahlung.

Müssen solche Kosten ausgeglichen werden?

Wie wird so etwas ggf. vor Gericht entschieden?

Dank für Antworten.
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 08.01.09, 11:09    Titel: Antworten mit Zitat

Aufwendungen für die Vorbildung zu einem Beruf sind unter Abkömmlingen des Erblassers als gesetzliche Erben insoweit zur Ausgleichung zu bringen, als sie das den Vermögensverhältnissen des Erblassers entsprechende Maß überstiegen haben (§ 2050 Abs. 2 BGB).

Die Ausgleichungspflicht besteht im Zweifel auch, wenn der Erblasser die Abkömmlinge auf dasjenige als Erben eingesetzt hat, was sie als gesetzliche Erben erhalten würden, oder ihre Erbteile so bestimmt hat, dass sie zueinander in demselben Verhältnis stehen wie die gesetzlichen Erbteile (§ 2052 BGB).

Interessante Informationen zur Ausgleichung sind hier zu finden.
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burka
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2008
Beiträge: 83

BeitragVerfasst am: 08.01.09, 15:35    Titel: Antworten mit Zitat

danke, da werden mir aber die Gehirnwindunge gehörig qualmen, wenn ich versuche, mich da durchzuwursteln! Sehr glücklich
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