Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 07.01.09, 20:34 Titel: Anwalt arbeitet sehr zögerlich
Mandant wird in einer Bausache vertreten. Beweisverfahren zieht sich schon über Jahre. Schriftsätze des Gerichts werden frühstens nach 4 Wochen an den Mandanten weitergeleitet. Schreiben an das Gericht werden erst nach mehrmaliger Erinnerung zwar mit dem Mandanten besprochen, dann aber erst nach mehreren Wochen abgeschickt. Die Klagebegründung (eine sparsam beschriebene Seite) nach dem Mahnverfahren dauerte 12 Wochen!
Ist das Anwaltsübliches Verhalten? Könnte ein Hinweis an die Anwaltskammer helfen?
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 08.01.09, 15:38 Titel:
Klingt natürlich alles etwas unbefriedigend, wenngleich ich da sooo wesentliche Probleme nicht sehe. Gehen wir es Stück für Stück durch:
Zitat:
Beweisverfahren zieht sich schon über Jahre.
Das muß nicht zwingend am Anwalt liegen. Wenn der Antrag auf Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens gestellt ist, liegt alles weitere im wesentlichen in der Hand des Gerichts bzw. des bestellten Sachverständigen. Die bestimmen den Fahrplan, der Anwalt hat da wenig Einfluß.
Zitat:
Schriftsätze des Gerichts werden frühstens nach 4 Wochen an den Mandanten weitergeleitet.
Das ist äußerst unbefriedigend und sollte so höchstens einmal in Ausnahmefällen der Fall sein, aber nicht die Regel.
Zitat:
Schreiben an das Gericht werden erst nach mehrmaliger Erinnerung zwar mit dem Mandanten besprochen, dann aber erst nach mehreren Wochen abgeschickt.
Dazu kann man jetzt wenig sagen. Das kann Nachlässigkeit sein, aber auch Prozeßtaktik (man hat manchmal Mandanten, die nur den Auftrag erteilen, einen Rechtsstreit so weit wie möglich zu verzögern) oder mangelnde Dringlichkeit. Im Zweifel weiß der Anwalt besser als der Mandant, ob ein Rechtsstreit sinnvollerweise beschleunigt oder verzögert wird und was jeweils nötig ist.
Zitat:
Die Klagebegründung (eine sparsam beschriebene Seite) nach dem Mahnverfahren dauerte 12 Wochen!
Auch dazu kann man wenig sagen. Möglicherweise dauerte es erst ein paar Wochen, ehe das Mahngericht an das Streitgericht abgegeben hat, vielleicht wurden die Kosten für das streitige Verfahren erst nach einiger Zeit eingezahlt - schwer zu beurteilen. Wobei 3 Monate auf der anderen Seite nicht die Welt sind, zumal wenn parallel noch ein selbständiges Beweisverfahren läuft, dessen Ergebnisse man im Zweifel für eine saubere Durchführung des Streitverfahrens braucht.
Alles also ein bißchen dünne von den Infos her, als daß man konkret sagen könnte, da läuft etwas falsch oder es läuft richtig.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.