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Prüfungsgrundsätze

 
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larissaberger
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Anmeldungsdatum: 19.12.2007
Beiträge: 133

BeitragVerfasst am: 08.01.09, 16:53    Titel: Prüfungsgrundsätze Antworten mit Zitat

Halo zusammen,

oft ist die Rede von allgemeinen Prüfungsgrundsätzen.

Sind diese in NRW in irgendeinem Gesetz zu finden?
Welche Wirkung haben sie?
Sind sie verpflichtend einzuhalten?
Welche Prüfungsgrundsätze gibt es alles?

Danke
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Anton Reiser
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.11.2006
Beiträge: 359
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 08.01.09, 23:23    Titel: Antworten mit Zitat

larissaberger schrieb:
Zitat:
oft ist die Rede von allgemeinen Prüfungsgrundsätzen.


...und zwar überall dort, wo Prüfungen abgenommen werden, beispielsweise in Fahrschulen, Handwerkskammern, Fach- bzw. Hochschulen, Schulen etc.

Zitat:
Sind diese in NRW in irgendeinem Gesetz zu finden?


Z.T. sind die Grundlagen hierfür wohl auch durch Bundesrecht normiert (Berufsausbildungsgesetz), für Schulen in NRW ist das Schulgesetz die Grundlage.

Zitat:
Welche Wirkung haben sie?


Sie regeln u.a. Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung, den Prüfungsablauf und die Folgen bei Bestehen bzw. Nichtbestehen einer Prüfung.

Zitat:
Sind sie verpflichtend einzuhalten?

Ja.
Zitat:

Welche Prüfungsgrundsätze gibt es alles?

Dazu müsste man in den einzelnen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen nachschlagen (s.o.).
Zum Begriff "Grundsatz" siehe:
http://de.wikipedia.org/wiki/Grundsatz

Sollte eine etwas konkretere Antwort erwartet worden sein, wäre es hilfreich, konkret anzugeben, in welchem konkreten "Rede"zusammenhang der Begriff "allgemeine Prüfungsgrundsätze" angewendet worden ist bzw. Anwendung finden soll.

Mit freundlichem Gruß
Anton Reiser
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larissaberger
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.12.2007
Beiträge: 133

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 01:04    Titel: Antworten mit Zitat

Anton Reiser hat folgendes geschrieben::
larissaberger schrieb:
Zitat:
oft ist die Rede von allgemeinen Prüfungsgrundsätzen.


...und zwar überall dort, wo Prüfungen abgenommen werden, beispielsweise in Fahrschulen, Handwerkskammern, Fach- bzw. Hochschulen, Schulen etc.

Zitat:
Sind diese in NRW in irgendeinem Gesetz zu finden?


Z.T. sind die Grundlagen hierfür wohl auch durch Bundesrecht normiert (Berufsausbildungsgesetz), für Schulen in NRW ist das Schulgesetz die Grundlage.

Zitat:
Welche Wirkung haben sie?


Sie regeln u.a. Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung, den Prüfungsablauf und die Folgen bei Bestehen bzw. Nichtbestehen einer Prüfung.

Zitat:
Sind sie verpflichtend einzuhalten?

Ja.
Zitat:

Welche Prüfungsgrundsätze gibt es alles?

Dazu müsste man in den einzelnen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen nachschlagen (s.o.).
Zum Begriff "Grundsatz" siehe:
http://de.wikipedia.org/wiki/Grundsatz

Sollte eine etwas konkretere Antwort erwartet worden sein, wäre es hilfreich, konkret anzugeben, in welchem konkreten "Rede"zusammenhang der Begriff "allgemeine Prüfungsgrundsätze" angewendet worden ist bzw. Anwendung finden soll.

Mit freundlichem Gruß
Anton Reiser


Danke Herr Reiser.

Es geht um folgenden Fall:

Die Abi-Klausuren werden geschrieben.
Die Schüler werden in Gruppen aufgeteilt.
5 Gruppen schreiben in jeweils fünf Klassenräumen.
Eine Gruppe schreibt in der Aula, dazu wird ein Teil der Aula abgesperrt.
Durch den anderen Teil der Aula laufen permanent Leute durch.
Nun fühlt sich die Gruppe aus der Aula stark gestört und außerdem benachteiligt gegenüber den Gruppen, denen ein Klassenraum zur Verfügung stand.

Gibt es dazu eine Regel? Gleichberechtigung? Oder Recht auf gleiche Chancen?
Danke
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Anton Reiser
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.11.2006
Beiträge: 359
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 11.01.09, 01:52    Titel: Antworten mit Zitat

Ich sehe den Grundsatz, dass Prüfungen für alle Beteiligten grundsätzlich unter gleichen Bedingungen stattzufinden haben, in diesem Fall nicht verletzt, auch wenn ich die beschriebene Lösung für die "Aula-Gruppe" nicht für optimal halte. Die hierfür Verantwortlichen aber sicherlich auch nicht, aber diese mussten ganz offenbar organisatorisch die Schwierigkeiten der an der Schule bestehenden Raumnot lösen - und da war die gefundene Lösung mit einem abgegrenzten Aulabereich nicht so schlecht.

Unter dem Grundsatz "unter gleichen Bedingungen" verstehe ich im übrigen "gleichwertige" Bedingungen und nicht "identische" Rahmenbedingungen. Unter diesem Gesichtspunkt haben alle Gruppen unter den gleichen Bedingungen eines parallel laufenden Schulbetriebes und den damit verbundenen notwendigerweise enstehenden "Störungen" ihre Prüfungen absolviert, allerdings unter räumlich unterschiedlichen Voraussetzungen. Wer seine Klausuren in einem Klassenraum schreibt, ist nach meiner Erfahrung aber nicht automatisch priviligiert, denn er kann sich je nach räumlicher Lage des Klassenraumes u.a. durch auftretenden Schulhoflärm während der Pausen oder Unruhe durch Klassenwechsel im Nachbarraum nachhaltig gestört fühlen, Störungen, von denen andere Prüfungsgruppen - z.B. die Gruppe in der Aula - möglicherweise nichts mitbekommen.

Ich kann durchaus nachvollziehen, dass man sich während einer Prüfung gestört fühlt, wenn "permanent" Leute durch den gerade gefassten Gedankengang ´latschen´. Sofern sie das allerdings relativ geräuschlos tun, vermag ich hierin keine im Vergleich zu den Bedingungen der anderen Schüler unzumutbaren Prüfungsbedingungen erkennen.

Sollten die Störungen allerding massiver gewesen sein, sollte das durch den betroffenen Schüler bei Abgabe seiner Arbeit durchaus zu Protokoll gegeben werden. Wer die Nerven hat, sich während einer Abi-Prüfung dementsprechende Notizen zu machen, sollte das ebenfalls tun und hier die genauen Zeiten und die Art der Störung vermerken.

Mit freundlichem Gruß
Anton Reiser
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