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400 EUR - Job

 
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Shinji
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.06.2007
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 00:11    Titel: 400 EUR - Job Antworten mit Zitat

Hi, hier ne kleine Frage:

Mal angenommen Beamter A beabsichtigt im Frühjahr/Sommer auf 400 EUR-Basis einer Nebentätigkeit nachzugehen (z.B. Kellnern)

Wie sieht das bei dem Beamten nun mit dem Sozialversicherungsausweis aus ?!
Als Beamter is A kein Teil der allgemeinen Sozialversicherung ...
Muss A trotzdem einen solchen Ausweis zur Vorlage bei seinem künftigen Arbeitgeber besorgen und wo würde A diesen her bekommen ?
Oder wird in diesem Fall eine Ausnahme gemacht und von einer (teilweisen) Versicherung in der Sozialversicherung ab gesehen ???


Bei der o.g. Frage handelt es sich natürlich um reine Fiktion, würde mich dennoch mal interessieren ...
Im Voraus vielen Dank für die Antworten ^^
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BeamtVG
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 215
Wohnort: Opposite Of The Lord

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 23:36    Titel: Re: 400 EUR - Job Antworten mit Zitat

Shinji hat folgendes geschrieben::
Hi, hier ne kleine Frage:

Mal angenommen Beamter A beabsichtigt im Frühjahr/Sommer auf 400 EUR-Basis einer Nebentätigkeit nachzugehen (z.B. Kellnern)

Wie sieht das bei dem Beamten nun mit dem Sozialversicherungsausweis aus ?!
Als Beamter is A kein Teil der allgemeinen Sozialversicherung ...
Muss A trotzdem einen solchen Ausweis zur Vorlage bei seinem künftigen Arbeitgeber besorgen und wo würde A diesen her bekommen ?
Oder wird in diesem Fall eine Ausnahme gemacht und von einer (teilweisen) Versicherung in der Sozialversicherung ab gesehen ???


Bei der o.g. Frage handelt es sich natürlich um reine Fiktion, würde mich dennoch mal interessieren ...
Im Voraus vielen Dank für die Antworten ^^


Es gelten - wie bei jedem anderen Arbeitnehmer auch - die gleichen Regelungen, da A nur in seiner Eigenschaft als Beamter sozialversicherungsfrei ist! Es gibt insofern keine Ausnahme!
Allerdings ist eine Nebentätigkeit - sofern A kein Ruhestandsbeamter ist - beim Dienstherrn anzuzeigen und genehmigen zu lassen.
Einen zwingend notwendigen Sozialversicherungsausweis bekommt A über den zuständigen Rentenversicherungsträger (Bundesknappschaft!?).

Das ist natürlich - bezogenen auf den Sachverhalt - nur eine rein fiktive Antwort! Lachen

Ich hoffe, ich konnte für einen "grünen Punkt" weiterhelfen!

Gruß

BeamtVG
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