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Unfallflucht? Strafe?
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Andace49
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.01.2009
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 12:19    Titel: Unfallflucht? Strafe? Antworten mit Zitat

Hallo!
Ich hoffe hier auf Informationen bezüglich meiner Geschichte, die ich hier kurz schildern möchte.
Vor einer Woche wollte ich in einer verkehrsberuhigten Zone rechts in eine Seitenstraße abbiegen. Beim Abbiegen kam mir eine Frau entgegen. Da in dieser Abbiegung nur Platz für ein Auto ist hielt ich an um sie herausfahren zu lassen. Als sie mich sah erschrag sie und fuhr rechts an einer Mauer entlang. Ich dachte für mich "Was macht die denn?" und bin weitergefahren zu meinem Elternhaus (diese Seitenstraße ist eine ca. 500m lange Sackgasse). Einen Tag später stand diese Frau mit Ihrer Vater, der Polizist ist, vor der Haustür meiner Eltern und sie haben mich angerufen. Sie bestanden darauf dass ich den Schaden bezahle, weil sie, also die Fahrerin meinte ich sei zu schnell gewesen und sie hätte deshalb ausweichen wollen. Außerdem weisten mich die zwei daraufhin dass ich hätte anhalten müssen. Ich habe ihnen dann telefonisch geschildert, dass ich in diesem Fall keine Beteiligung durch mich sehe, und ich auch nicht zu schnell gewesen wäre und ich nicht wüsste dass ich dennoch hätte anhalten müssen und ich es dementsprechend nicht getan habe. Sie haben mich dann um meine Versicherungsdaten gebeten und gemeint, diese Sache würden dann die Versicherungen klären.
Nun rief mich gestern die Versicherung an und hat gesagt der Vorfall sei polizeilich gemeldet. Also habe ich die beiden angerufen und die haben mir erklärt, dass sie der Polizei schriftlich mitgeteilt hätten, was sich ereignet hätte und dass sie tagsdrauf bei meinen Eltern waren etc. und dass ich nun wohl damit rechnen könne, dass man mich wegen Unfallflucht anzeigt.
Nun bin ich völlig fertig. Ich wusste nicht, dass ich hätte anhalten müssen - wie gesagt ich habe hier keine Schuld durch mich gesehen. Die Schadenssumme werde ich heute nachmittag erfahren. So wie sie sagt hatte sie einen oberflächlichen Kratzer an der Beifahrertür und hinten am Kotflügel.
Meine Frage: ist mein Verhalten hier absichtliche Unfallflucht? Ich mien, ich habe bemerkt dass sie an der Mauer entlang geschrabbt ist, bin aber weiter gefahren, weil ich keine Beteiligung durch mich gesehen habe und keine Verletzung ihrerseits. Was würde mich im Falle einer Verurteilung erwarten?

Vielen Dank für vorab für jede Unterstützung.
Viele Grüße, andace49
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Versicherungsmensch
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 12:26    Titel: Antworten mit Zitat

Haben Sie jetzt angehalten oder nicht? Irgendwie widerspricht sich die Schilderung.
_________________
Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
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Andace49
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.01.2009
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 12:28    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe angehalten um sie aus der Straße fahren zu lassen, weil sie Vorfahrt hatte und ich sonst nicht in die Straße gekommen wäre. Als sie dann aus der Straße gefahren ist, wobei sie die Mauer geschrabbt hat, bin ich dann weitergefahren zu meinen Eltern, weil die Straßeneinfahrt frei war und ich wie gesagt keine Beteiligung durch mich gesehen habe.
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Kormoran
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 12:44    Titel: Antworten mit Zitat

Im Hinblick auf Absatz 5 des § 142 StGB hätten Sie vermutlich in der Tat am Unfallort warten müssen.
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__142.html

Im Falle des Vorwurfs des unerlaubten Entfernens vom Unfallort würde ich mich jedenfalls vor jeder Aussage mit einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Verbindung setzen.
_________________
Herzliche Grüße
Kormoran
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Andace49
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.01.2009
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Auskunft.
Ich habe für mich nur überhaupt keine Beteiligung gesehen, sonst wäre ich sicherlich nicht weitergefahren, zumal ich selbst schon Geschädigter von richtiger Unfallflucht war.
Es war, wenn das so tatsächlich als Unerlaubten Entfernens vom Unfallort gilt, überhaupt keine Absicht von mir und überhaupt nicht böswillig, eben weil ich keine Beteiligung durch ich gesehen habe. Lässt das Möglichkeiten auf Verringerung der Strafe zu?
Mit welcher Strafe muss ich hierbei rechnen? Ich denke der Schaden wird die 1000 EUR Grenze nicht übersteigen. Ich bin auf meinen Führerschein angewiesen, aufgrund meines Arbeitsweges von 60km. Kommt hier ein Fahrverbot oder gar Fahrerlaubnisentzug auf mich zu?

Einen Anwalt habe ich bereits angerufen und ich warte nun auf die NAchricht von der Polizei. Wobei sich der Vater der Fahrerin, der selbst Polizist ist, wundert, dass ich bisher nichts bekommen habe, also keine Anhörung per Post. Auch heute war in der Post keine dabei. Kann es auch sein, da mich die Fahrerin nicht bewusst der Unfallflucht beschuldigt hat, dass gegen mich eventuell gar keine Anzeige wegen Unfallflucht erstellt wurde? Laut Versicherung ist der Schaden nur polizeilich gemeldet...
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Oberlehrer Lempel
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1454

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 13:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
an dem Unfall sind Sie wohl eher nicht schuld (schließlich haben Sie die Frau nicht gezwungen, gegen die Mauer zu fahren), wohl aber beteiligt. Denn Ihr Verhalten kann zu dem Unfall beigetragen haben. Weil das unklar war, hätten Sie vor Ort bleiben und die notwendigen Feststellungen gemäß § 142 Abs. 1 StGB ermöglichen müssen.
So aber trifft Sie wohl tatsächlich der Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, zumal Sie, was ein Fehler war, bereits zugegeben haben, den Unfall bemerkt zu haben.

(Für die Zukunft: Sobald man in den Verdacht gerät, eine Straftat begangen zu haben, spricht man über den Tathergang ausschließlich mit seinem Anwalt. Weder der Geschädigte, noch die Polizei, noch die Staatsanwaltschaft, noch der Richter hat einen Anspruch darauf, dass Sie sich zu der Tat einlassen und sich ggf. selbst belasten.)

Ich neige zu der Ansicht, dass man das Verfahren gegen Sie wegen geringer Schuld einstellen wird (§ 153, 153a StPO), evtl. unter der Auflage einer Geldzahlung, da Sie die Tat zugegeben und die notwendigen Feststellungen ohne weiteres ermöglicht haben.
Sollte es zu einer Verurteilung kommen, kann auf Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe erkannt werden. Eine Freiheitsstrafe kommt hier allerdings überhaupt nicht in Betracht, eine Geldstrafe würde typischerweise im Bereich von 1 bis 1,5 Monatsnettogehältern liegen. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, ist außerdem mit einer Entziehung der Fahrerlaubnis und der Anordnung einer Sperrfrist für die Neuerteilung von mindestens 6 Monaten zu rechnen.

gez. Lempel
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Andace49
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.01.2009
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 13:11    Titel: Antworten mit Zitat

Auch Ihnen vielen Dank für die Auskunft.
Oh man...ich bin mir sicher nicht an dem Unfall beteiligt zu sein. Sonst wäre ich ja nicht weitergefahren. Auch wenn der Schaden unter der Grenze von 1300 EUR liegt muss ich mich Führerscheinentzug rechnen? Ich habe bisher gelesen, dass es dann nur zur Geldstrafenzahlung kommt und eventuell zu einem Fahrverbot aber keinem Fahrerlaubnisentzug. So ist das ja nicht verhältnismäßig oder? Wie gesagt, es war kein Vorsatz von mir wegzufahren.
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 13:27    Titel: Antworten mit Zitat

Andace49 hat folgendes geschrieben::
Auch Ihnen vielen Dank für die Auskunft.
Oh man...ich bin mir sicher nicht an dem Unfall beteiligt zu sein.

Beteiligung setzt nicht unbedingt physischen Kontakt(*rumms*) voraus.
Auch das Erzwingen eines Ausweichmanövers kann einen zum Beteiligten eines Unfalls machen. So stellt es die Unfallgegnerin ja dar.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!


Zuletzt bearbeitet von Gammaflyer am 09.01.09, 17:04, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Andace49
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.01.2009
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 13:31    Titel: Antworten mit Zitat

Aber ich sehe das ja anders. Was die Gegnerin sagt, kann man ja immer sagen wenn man den Schaden nicht selbst bezahlen will. Außerdem habe ich ja bereits gestanden als sie in die Mauer gefahren ist. Ein Ausweichmanöver war also überhaupt nicht nötig.
So ist meine Sicht. Ich, im Gegensatz zu ihr, sehe ja keinerlei Beteiligung durch mich. Daher habe ich auch keine Veranlassung gesehen hier anzuhalten.
Sicher werde ich das in Zukunft tun, ob ich eine Beteiligung sehe oder nicht, um so eine Geschichte wie ich sie jetzt habe natürlich zu vermeiden, aber ich selbst sehe keine Beteiligung und es gab auch keinen Grund von ihr auszuweichen.
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Andace49
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Anmeldungsdatum: 09.01.2009
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 15:18    Titel: Antworten mit Zitat

Habe nun die Anhörung der Polizei bekommen in der gebeten werde schriftliche mich als Beschuldigter zu äußern. Eine Führerscheinentzug wird hier nicht angesprochen.
Kann ich das als gutes Zeichen werten?? Ich habe gelesen, wenn der Schaden erheblich wäre, dann würde man sofort den Führerschein einziehen. Und wenn er unerheblich ist, dann sei ein Fahrerlaubnisentzug unwahrscheinlich. Es handelte sich hierbei tatsächlich nur um Lackschäden an einer Fahrzeugseite.
Des weiteren ist es jetzt wohl sinnvoll einen Anwalt einzuschalten und diese Anhörung nicht allein auszufüllen?
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Kormoran
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Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 15:46    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Des weiteren ist es jetzt wohl sinnvoll einen Anwalt einzuschalten und diese Anhörung nicht allein auszufüllen?

Ich kann mich hier nur wiederholen. Ich würde hier ohne Rechtsanwalt gar nichts äußern. OL Lempel sieht das offensichtlich ähnlich.
_________________
Herzliche Grüße
Kormoran
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Oberlehrer Lempel
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1454

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 16:22    Titel: Antworten mit Zitat

Ganz genau!
Ab zum Anwalt!
Und vorher kein Wort zum Tathergang, weder schriftlich noch mündlich, gegenüber irgendjemand anderem, erst recht nicht gegenüber der Polizei!
Sie können sich nur noch tiefer reinreiten!

gez. Lempel
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Andace49
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.01.2009
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 19:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo eine Frage habe ich noch.
Laut Werkstatt soll der Schaden nun wohl doch bei 1.400 EUR liegen. Meine Versicherung will allerdings ein Gutachten erstellen lassen. Mit was muss hierbei rechnen?
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Versicherungsmensch
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 13:14    Titel: Antworten mit Zitat

Was ist gemeint? Die Kosten für das Gutachten selber oder was der Sachverständige hinterher als Schaden in sein Gutachten schreibt?
_________________
Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
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Andace49
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.01.2009
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 13:24    Titel: Antworten mit Zitat

ne ich meinte die Schadenshöhe. Sind dadurch meine Chancen schlechter, dass das Verfahren wegen geringer Schuld eingestellt wird wie es Herr Lempel gemeint hat?
Wobei die Schadenssumme nicht auf einen Kostenvoranschlag beruht sondern nur auf eine grobe Schätzung des Werkstattmeisters...der meinte, es könnten "gut und gerne" 1.400 EUR sein.
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