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Aupair und Probleme mit der Ausländerbehörde

 
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Andi26
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.01.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 12:51    Titel: Aupair und Probleme mit der Ausländerbehörde Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen,

ich weiß nicht, ob so ein Thema hier schon diskutiert wurde, deshalb stelle ich mal einfach meine Frage.

Erst einmal zum Hintergrund. Wir wollten zur Kinderbetreuung ein Aupair bei uns beschäftigen. Wir hatten auch relativ viel Glück und haben ein Aupair aus Georgien gefunden, dass in Deutschland die Gastfamilie wechseln möchte. Wir haben uns dann schnell entscheiden das Aupair zu uns zu holen. Aber dann fing es schon an, es fehlten Unterlagen und auch bei der Krankenversicherung fehlte das Gesundheitszeugniss. Wir haben dann Druck gemacht und das Aupair verschleppte das irgendwie immer mehr. Ein Anruf bei der Ausländerbehörde bestätigte nochmal, dass wir eine Krankenkasse brauchen.Naja nach drei wochen und ein paar Tagen hatten wir alle Unterlagen zusammen. Sind zum Einwohnermeldeamt und haben das Aupair endlich anmelden können. Einen Tag später gingen wir zur Ausländerbehörde und da wurde uns klar gemacht, dass unser Aupair illegal in Deutschland sei und die erste Gastfamilie einfach verlassen hat und zu Verwandten gegangen ist. Wir waren geschockt. Auf einmal konnte Sie kaum noch Deutsch und als wir dann mit Ihr und Ihren Verwandten reden wollten, war Sie für uns verschwunden. Wir haben Sie dann wieder abgemeldet und der Ausländerbehörde alle Informationen über das Verschwinden gegeben. Jetzt sind fast zwei Monate vergangen und das Aupair ist noch immer in Deutschland. Die Verwandten haben einen Anwalt bemüht. Nun meine Frage: Wir machen uns Gedanken, ob wir vielleicht gegen ein Gesetzt verstossen haben, weil wir solangen mit der Anmeldung gebraucht haben. Wie ist hier die Rechtslage ?

Mit freundlichen Grüßen
Fam. Schefter
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Ronny1958
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 13:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wurde denn von der neuen Gastfamilie eine Verpflichtungserklärung gegenüber der ABH abgegeben?

Grüße
Ronny Winken
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Andi26
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.01.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 13:02    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, wurde es nicht.
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Ronny1958
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 13:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

dann sehe ich da im Moment noch keinen Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten der neuen Gastfamilie.

Lag denn bereits die Zustimmung der neuen ABH zum Familienwechsel vor?

Grüße
Ronny Winken
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Andi26
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Anmeldungsdatum: 09.01.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 13:08    Titel: Antworten mit Zitat

Nein die lag nicht vor. Neben dem wechseln der Gastfamilie gab es auch einen wechseln der ABH. Wir wohnen in einem anderen Kreis. Wir gingen davon aus, dass Sie noch bei der alten ABH gemeldet war.
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zur Wieden
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 761

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 13:14    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wir haben Sie dann wieder abgemeldet und der Ausländerbehörde alle Informationen über das Verschwinden gegeben. Jetzt sind fast zwei Monate vergangen und das Aupair ist noch immer in Deutschland


Hat sich denn die ABH nochmals an die Gastfamilie gewandt?
Das "Untertauchen" des Aupairs wird dann wohl der Anwalt der Verwandten weiterbearbeiten.
Sofern die Gastfamilie keine weiteren Verpflichtungen übernommen hat durch Abgabe einer Verpflichtungserklärung und die ihr bekannten Tatsachen gegenüber der ABH mitteilt, ist ihr anhand der geschilderten Umstände auch kein Vorwurf entgegenzuhalten.

Gruß
zW
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Andi26
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Anmeldungsdatum: 09.01.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 13:18    Titel: Antworten mit Zitat

Also das ABH haben wir kontaktiert, weil wir uns absichern wollten, aber die haben uns gesagt, dass man von uns nichts mehr braucht.

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
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Ronny1958
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 13:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

der Wechsel der Gastfamilie stellt einen erlaubnispfllichtigen Zweckwechsel dar, da die erste Aufenthaltserlaubnis auf den Aufenthaltszweck "AuPair bei Familie x" beschränkt war, eine Änderung des Zwecks bedurfte daher der vorherigen Genehmigung der beiden ABHen.

Dadurch kann die erteilte AE bereits erloschen sein und ein illegaler Aufenthalt vorliegen.

Sollte sich das AuPair bereits ungenehmigt bei Familie y aufgehalten haben wäre evtl. doch schon der TB der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt erfüllt.Ebenso dürfte eine nicht erlaubte Beschäftigung vorliegen, wenn das AuPair bereits vor der Genehmigung bei Fam. Y gearbeitet hat.

Um das sicher beurteilen zu können wären jetzt genaue Kenntnisse der AuslAkte erforderlich, die ich hier nicht habe, ausserdem dürfte das dann unzulässig im Sinne der Forenregeln werden.

Um sicherzugehen sollte Familie y daher einen Anwalt zur Beratung hinzuziehen.

Grüße
Ronny Winken
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