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Verfasst am: 09.01.09, 12:51 Titel: Aupair und Probleme mit der Ausländerbehörde
Hallo Zusammen,
ich weiß nicht, ob so ein Thema hier schon diskutiert wurde, deshalb stelle ich mal einfach meine Frage.
Erst einmal zum Hintergrund. Wir wollten zur Kinderbetreuung ein Aupair bei uns beschäftigen. Wir hatten auch relativ viel Glück und haben ein Aupair aus Georgien gefunden, dass in Deutschland die Gastfamilie wechseln möchte. Wir haben uns dann schnell entscheiden das Aupair zu uns zu holen. Aber dann fing es schon an, es fehlten Unterlagen und auch bei der Krankenversicherung fehlte das Gesundheitszeugniss. Wir haben dann Druck gemacht und das Aupair verschleppte das irgendwie immer mehr. Ein Anruf bei der Ausländerbehörde bestätigte nochmal, dass wir eine Krankenkasse brauchen.Naja nach drei wochen und ein paar Tagen hatten wir alle Unterlagen zusammen. Sind zum Einwohnermeldeamt und haben das Aupair endlich anmelden können. Einen Tag später gingen wir zur Ausländerbehörde und da wurde uns klar gemacht, dass unser Aupair illegal in Deutschland sei und die erste Gastfamilie einfach verlassen hat und zu Verwandten gegangen ist. Wir waren geschockt. Auf einmal konnte Sie kaum noch Deutsch und als wir dann mit Ihr und Ihren Verwandten reden wollten, war Sie für uns verschwunden. Wir haben Sie dann wieder abgemeldet und der Ausländerbehörde alle Informationen über das Verschwinden gegeben. Jetzt sind fast zwei Monate vergangen und das Aupair ist noch immer in Deutschland. Die Verwandten haben einen Anwalt bemüht. Nun meine Frage: Wir machen uns Gedanken, ob wir vielleicht gegen ein Gesetzt verstossen haben, weil wir solangen mit der Anmeldung gebraucht haben. Wie ist hier die Rechtslage ?
Nein die lag nicht vor. Neben dem wechseln der Gastfamilie gab es auch einen wechseln der ABH. Wir wohnen in einem anderen Kreis. Wir gingen davon aus, dass Sie noch bei der alten ABH gemeldet war.
Wir haben Sie dann wieder abgemeldet und der Ausländerbehörde alle Informationen über das Verschwinden gegeben. Jetzt sind fast zwei Monate vergangen und das Aupair ist noch immer in Deutschland
Hat sich denn die ABH nochmals an die Gastfamilie gewandt?
Das "Untertauchen" des Aupairs wird dann wohl der Anwalt der Verwandten weiterbearbeiten.
Sofern die Gastfamilie keine weiteren Verpflichtungen übernommen hat durch Abgabe einer Verpflichtungserklärung und die ihr bekannten Tatsachen gegenüber der ABH mitteilt, ist ihr anhand der geschilderten Umstände auch kein Vorwurf entgegenzuhalten.
der Wechsel der Gastfamilie stellt einen erlaubnispfllichtigen Zweckwechsel dar, da die erste Aufenthaltserlaubnis auf den Aufenthaltszweck "AuPair bei Familie x" beschränkt war, eine Änderung des Zwecks bedurfte daher der vorherigen Genehmigung der beiden ABHen.
Dadurch kann die erteilte AE bereits erloschen sein und ein illegaler Aufenthalt vorliegen.
Sollte sich das AuPair bereits ungenehmigt bei Familie y aufgehalten haben wäre evtl. doch schon der TB der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt erfüllt.Ebenso dürfte eine nicht erlaubte Beschäftigung vorliegen, wenn das AuPair bereits vor der Genehmigung bei Fam. Y gearbeitet hat.
Um das sicher beurteilen zu können wären jetzt genaue Kenntnisse der AuslAkte erforderlich, die ich hier nicht habe, ausserdem dürfte das dann unzulässig im Sinne der Forenregeln werden.
Um sicherzugehen sollte Familie y daher einen Anwalt zur Beratung hinzuziehen.
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
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