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Verfasst am: 09.01.09, 13:14 Titel: Leistungen SGBII für ausl. Ehegatten - nach Family Reunion
Hallo,
folgender Fall.
Ein junges Ehepaar beide aus Afrika. Die Ehefrau ist in Afrika geboren hat aber von Geburt die dt. Staatsbürgerschaft. Der Ehemann lebt in Afrika. Sie sind seid 3 Jahren verheiratet (Heirat in Afrika). In 2008 hat das Paar ein Kind bekommen (in D geboren, dt. Staatsbürger). Ende 2008 bekommt der Ehemann das Family Reunion Visa und reist nach D. Die Ehefrau und das Kind beziehen Leistungen nach SGB II.
So viel zur grundlegenden Situation.
Nun meine Frage:
Ab wann hat der Ehemann Anspruch auf Leistungen nach SGB II?
Die Leistungen wurden schon beantragt, aber mit dem Hinweis "Leistungsbezug erst nach 3 Monaten möglich" abgelehnt.
Ich kenne allerdings eine andere Regelung:
Gebürtiger Deutscher - afrikanische Ehefrau kommt in 2007. Anspruch vom Tag der Beantragung.
Zuletzt bearbeitet von youcantryit am 09.01.09, 17:42, insgesamt 2-mal bearbeitet
Verfasst am: 10.01.09, 14:14 Titel: Re: Leistungen SGBII für ausl. Ehegatten - nach Family Reuni
youcantryit hat folgendes geschrieben::
Ab wann hat der Ehemann Anspruch auf Leistungen nach SGB II?
Die Leistungen wurden schon beantragt, aber mit dem Hinweis "Leistungsbezug erst nach 3 Monaten möglich" abgelehnt.
Ab sofort. Die Regelung des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB II greift hier nämlich nicht; der Ehepartner eines deutschen Staatsbürgers steht unter dem Schutz von Art. 6 GG. _________________ Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen)
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