Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Internetadresse einfordern
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Internetadresse einfordern

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Urheber- und Markenrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
kostiksch
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2007
Beiträge: 68
Wohnort: Bad Essen

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 12:17    Titel: Internetadresse einfordern Antworten mit Zitat

Hallo mal wieder!

Ich hab doch mehr Fragen als ich dachte ... liegt bestimmt an meiner Neugier Winken

Hoffe mal das es das richtige Forum ist, wenn nicht bitte verschieben!

Beispiel:

2 Freunde melden ihr Unternehmen im Gewerbeamt an und nennen sich

Saugnippel
Franz & Meyer GbR

1. .... haben die beiden anschließend ein Recht, sich zb. die Seite saugnippel.de von jemand Anderem "einzuklagen", wenn der Andere nichts mit dem Namen zu tun hat (der Besitzer heist weder selber Saugnippel noch seine Firma) und diesen nur aus "Fun" registriert hat?!

2. Gibt es hierbei einen Unterschied ob die Firma Saugnippel nur im Gewerbeamt angemeldet ist oder bereits im Handelsregister eingetragen?

Vielen Dank für eure Antworten Smilie
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 13:34    Titel: Antworten mit Zitat

ad 1.

Wohl nicht, da "Saugnippel" nicht der Name der GbR ist (sondern "Saugnippel
Franz & Meyer GbR") und wohl auch nicht prägend für den Namen der GbR ist.
Das ist aber auch unerheblich, da ohne hinreichende Verkehrsgeltung ein Firmenname keine Kennzeichenrechte entfaltet (ansonsten wäre das "Hijacking" jeder beliebigen Domain möglich, wenn man nur eine Firma dieses Namens ins Handelsregister eintragen müßte).

ad 2.

S.o.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
kostiksch
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2007
Beiträge: 68
Wohnort: Bad Essen

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 13:44    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
ad 1.

Wohl nicht, da "Saugnippel" nicht der Name der GbR ist (sondern "Saugnippel
Franz & Meyer GbR") und wohl auch nicht prägend für den Namen der GbR ist.
Das ist aber auch unerheblich, da ohne hinreichende Verkehrsgeltung ein Firmenname keine Kennzeichenrechte entfaltet (ansonsten wäre das "Hijacking" jeder beliebigen Domain möglich, wenn man nur eine Firma dieses Namens ins Handelsregister eintragen müßte).

ad 2.

S.o.


hmmm..... Geschockt

mal ein anderes beispiel da ich mich evtl. etwas komisch ausgedrückt hab:

Eine Firma mit dem Namen

Kar-Ton GbR

ist im Handelsregister eingetragen und verkauft Kartons.
Diese Firma möchte nun die Adresse kar-ton .de für sich nutzen, diese ist aber wie im ersten Beispiel bereits an jemand Anders vergeben, der aber keinen namentlichen Bezug dazu hat und sich die Seite nur aus "Fun" reserviert hat.

Könnte Firma Kar-Ton GbR sich dann die Adresse "einklagen"?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Rena Hermann
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 00:08    Titel: Antworten mit Zitat

Generell könnte man wenn, dann nur die Freigabe einklagen, keine Herausgabe bzw. Übergabe oder so.

Allerdings gilt in dem meisten Fällen auch die Faustregel "ältere Domain schlägt jüngere Marke" (und meines Wissens damit auch jüngere Unternehmensnamen).
Wenn also jemand auf alleswurscht.com seit Jahren Wurstwitze einfach nur so aus Spaß veröffentlicht, dürfte es eine letztens eröffneten Metzgerei namens "Alles Wurscht" schwer haben, auf Freigabe zu klagen.

Gruß
Rena
_________________
The angels have the phone box
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
kostiksch
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2007
Beiträge: 68
Wohnort: Bad Essen

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 00:21    Titel: Antworten mit Zitat

Rena Hermann hat folgendes geschrieben::
Generell könnte man wenn, dann nur die Freigabe einklagen, keine Herausgabe bzw. Übergabe oder so.

Allerdings gilt in dem meisten Fällen auch die Faustregel "ältere Domain schlägt jüngere Marke" (und meines Wissens damit auch jüngere Unternehmensnamen).
Wenn also jemand auf alleswurscht.com seit Jahren Wurstwitze einfach nur so aus Spaß veröffentlicht, dürfte es eine letztens eröffneten Metzgerei namens "Alles Wurscht" schwer haben, auf Freigabe zu klagen.

Gruß
Rena


Und was ist wenn die betreffende Adresse nicht genutzt wird, sondern nur registriert wurde?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
rockbender
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.09.2008
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 00:31    Titel: Antworten mit Zitat

Woher wissen Sie das die Domain nicht genutzt wird. Manche Domains sind auch nur für E-Mail Adressen registriert, oder ähnliches.

Man kann sich auch Grundstücke kaufen ohne sie zu bebauen. Ist immer eine Frage des Preises.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
kostiksch
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2007
Beiträge: 68
Wohnort: Bad Essen

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 00:38    Titel: Antworten mit Zitat

rockbender hat folgendes geschrieben::
Woher wissen Sie das die Domain nicht genutzt wird. Manche Domains sind auch nur für E-Mail Adressen registriert, oder ähnliches.

Man kann sich auch Grundstücke kaufen ohne sie zu bebauen. Ist immer eine Frage des Preises.


Ich habe mit den Inhaber geschrieben! Und er meinte das er diese Seite reserviert hat um diese später gewinnbringend zu verkaufen.
Seine Preisvorstellung ist allerdings nicht akzeptabel!

Und deswegen wird ein anderer Weg gesucht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
rockbender
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.09.2008
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 05:55    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt noch fast unedlich freie Domains.

Wenn diese unbedingt so wichtig oder schön ist, dann hat Sie halt auch ihren Preis.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 08:35    Titel: Antworten mit Zitat

Wobei halt nicht ausszuschließen ist, daß wenn Namensrechte der GbR bestehen, der Domainbesitzer, ohne entsprechende Rechte, diese dann Freigeben muss. Dies ließe sich aber nur im Rahmen einer entsprechenden Zivilklage klären.
_________________
Geist ist Geil!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Pünktchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2634

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 11:09    Titel: Antworten mit Zitat

Rena Hermann hat folgendes geschrieben::

Allerdings gilt in dem meisten Fällen auch die Faustregel "ältere Domain schlägt jüngere Marke" (und meines Wissens damit auch jüngere Unternehmensnamen).

Hier ist aber keine Marke vorhanden.

Zitat:
Eine Firma mit dem Namen

Kar-Ton GbR

ist im Handelsregister eingetragen und verkauft Kartons.

Das ist ein Widerspruch in sich. Eine GbR kann nicht ins Handelsregister eingetragen sein.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 18:40    Titel: Antworten mit Zitat

Abgesehen davon dürfte bei glatt beschreibenden Begriffen ("Kar-Ton" für Kartons) ein Freihaltebedürfnis bestehen, was noch ein weiteres, sehr schwer bis überhaupt nicht zu überwindendes Hindernis darstellen dürfte (wobei die anderen wie "ältere Domain schlägt jüngere Marke" etc. schon ausreichen dürften).
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
kostiksch
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2007
Beiträge: 68
Wohnort: Bad Essen

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 12:08    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank an Alle! Sehr glücklich
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Urheber- und Markenrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.