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Nebentätigkeitsgenehmigung für Frühpensionär nötig?

 
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Quasterich
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Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 155

BeitragVerfasst am: 30.03.05, 09:10    Titel: Nebentätigkeitsgenehmigung für Frühpensionär nötig? Antworten mit Zitat

B wurde weg. DUnfähigkeit zwangspensioniert, weit unter 60 J. Prüfung der DFähigkeit erst in weiteren 2 Jahren. Darf er (dienst-ansehensunschädliche) Nebenjobs machen ohne Erlaubnis? Das Problem der "vollen Hingabe" kann ihn als Pensionär ja nicht mehr treffen. Oder riskiert er ein DisziVerfahren ohne Nebenjoberlaubnis?
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Hans Speicher
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 1063

BeitragVerfasst am: 01.04.05, 18:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Quasterich,
siehe § 53 BeamtVG

Gruß
Hans
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