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Kursfahrt JG 13 - Pflicht?

 
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Idunn
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.02.2008
Beiträge: 18
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 08.01.09, 21:52    Titel: Kursfahrt JG 13 - Pflicht? Antworten mit Zitat

Hallo!

A soll in der Jahrgangsstufe 13 (im Moment JG 12) mit einem Englischleistungskurs nach Südengland fahren, allerdings sind rund 500€, wie sie findet, zu viel Geld, und zweitens möchte sie auch nicht mit auf die besagte Fahrt. Die Gründe sind vielseitig.

A hat die Lehrerin B gefragt, ob sie zu Hausen bleiben könne, B sagte, dass es in NRW für die Unterstufe ein Gesetz gäbe, dass besagt, die Schule könne einen Schüler nicht dazu zwingen mit auf eine Kursfahrt zu kommen.
Dass A für die Zeit wohl in einen anderen Kurs muss, ist ok.


Weiß jemand mehr?
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Zuletzt bearbeitet von Idunn am 08.01.09, 22:04, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 08.01.09, 22:03    Titel: Antworten mit Zitat

Meines Wissens darf nicht gezwungen werden, allerdings muss dann Ersatzunterricht oder eine Hausarbeit o.ä. in Kauf genommen werden.

NRW-spezifisches kann ich jetzt allerdings nicht beisteuern.
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Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 02:00    Titel: Re: Kursfahrt JG 13 - Pflicht? Antworten mit Zitat

Idunn hat folgendes geschrieben::
Hallo!

A soll in der Jahrgangsstufe 13 (im Moment JG 12) mit einem Englischleistungskurs nach Südengland fahren, allerdings sind rund 500€, wie sie findet, zu viel Geld, und zweitens möchte sie auch nicht mit auf die besagte Fahrt. Die Gründe sind vielseitig.

A hat die Lehrerin B gefragt, ob sie zu Hausen bleiben könne, B sagte, dass es in NRW für die Unterstufe ein Gesetz gäbe, dass besagt, die Schule könne einen Schüler nicht dazu zwingen mit auf eine Kursfahrt zu kommen.
Dass A für die Zeit wohl in einen anderen Kurs muss, ist ok.


Weiß jemand mehr?
Schüler der Jahrgangsstufe 13 sind nicht "Unterstufe", sondern "Oberstufe".

Dass man niemanden zu Ausgaben zwingen darf, die er nicht machen möchte, ist kein Schulrecht und auch nicht NRW-spezifisch. Das steht im BGB (Stichwort "Vertragsfreiheit") und gilt bundesweit. Ausnahmen regeln weitere Gesetze (Steuergesetzgebung; Sozialversicherungspflicht etc.) - hier kann der Bürger auch zu Zahlungen verpflichtet werden, die er eigentlich nicht leisten möchte.
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Idunn
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.02.2008
Beiträge: 18
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 06:20    Titel: Re: Kursfahrt JG 13 - Pflicht? Antworten mit Zitat

mitternacht hat folgendes geschrieben::
Idunn hat folgendes geschrieben::

A hat die Lehrerin B gefragt, ob sie zu Hausen bleiben könne, B sagte, dass es in NRW für die Unterstufe ein Gesetz gäbe, dass besagt, die Schule könne einen Schüler nicht dazu zwingen mit auf eine Kursfahrt zu kommen.
Schüler der Jahrgangsstufe 13 sind nicht "Unterstufe", sondern "Oberstufe".


Das weiß ich, aber sie sagte, es gäbe dieses Gesetz für die Unterstufe und dass es in der Oberstufe wahrscheinlich ähnlich sei.
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 09:53    Titel: Antworten mit Zitat

.
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=159147
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Idunn
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.02.2008
Beiträge: 18
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 11:50    Titel: Antworten mit Zitat

Kurt Knitz hat folgendes geschrieben::
.
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=159147


Hab ich schon gelesen, aber die Antworten da fand ich wenig befriedigend. Mag ja sein, dass es "Pflicht" ist, nur kann einen doch keiner zwingen auf 'ne Kursfahrt zu fahren und dafür mal eben so 500Euronen locker zu machen...
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 12:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Idunn,

was wollen Sie?

Sie haben die Quellen benannt bekommen, wonach Schüler in NRW dazu verpflichtet sind, an Schulveranstaltungen teilzunehmen und evtl. anfallende Teilnehmergebühren zu bezahlen.

Dass die Durchsetzung dieser Bestimmungen an praktische Grenzen stößt, ist logisch. Erwarten Sie hier Ratschläge, wie Sie sich um Ihre rechtlichen Verpflichtungen drücken können, ohne sich vorher wenigstens die Mühe zu machen, nach Zuschussmöglichkeiten zu suchen?

Ist Ihnen bekannt, dass es in Bayern Bestrebungen gibt, die Lernmittelfreiheit bei Schulbüchern abzuschaffen?

Schöne Grüße
Kurt
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 14:37    Titel: Antworten mit Zitat

Kurt Knitz hat folgendes geschrieben::

Ist Ihnen bekannt, dass es in Bayern Bestrebungen gibt, die Lernmittelfreiheit bei Schulbüchern abzuschaffen?

Schöne Grüße
Kurt
Hallo Kurt,
das ist der Stand vom vorvorletzten Jahr. Bereits im Schuljahr 2007/2008 wurde kein Büchergeld mehr erhoben, sondern das z. T. bereits überwiesene Büchergeld erstattet. Es gibt weiterhin eine ganze Reihe von Schulen, die für bedürftige Schüler auch Leih-Atlanten und Leih-Bibeln zur Verfügung stellen.

Spätestens seit der Kultusminister nicht mehr Hohlmeier heißt, werden unsere Schulen nicht mehr "totgespart" - sogar ein Trend zu kleineren Klassen zeichnet sich ab. Dieses Ziel ist aber nicht so einfach zu erreichen, da die hierzu benötigten Lehrer fehlen.
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