Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Hat der Eigentümer ein Recht ? Gemeinschaftsterrasse ?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Hat der Eigentümer ein Recht ? Gemeinschaftsterrasse ?
Gehen Sie zu Seite 1, 2, 3, 4  Weiter
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Immobilienrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Luigi08
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.10.2007
Beiträge: 137

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 11:26    Titel: Hat der Eigentümer ein Recht ? Gemeinschaftsterrasse ? Antworten mit Zitat

Angenommen ein Eigentümer einer Souterrain Wohnung hat direkt vor seiner Wohnzimmerschiebetür und Schlafzimmerfenster eine Terrasse. Diese Terasse ist links- und rechtsseitig von Stützmauern umgeben und es ist nur von dem Gemeinschaftsparkplatz über eine Gemeinschaftswiese bzw. direkt durch die Wohnung ein Zugang möglich. Jedenfalls möchte ich jetzt am Wochenende mit meinen Freunden auf dieser Terrasse öfters feiern. Der Eigentümer meinte aber das er es nicht dulden muß, dass die anderen Eigentümer direkt vor seiner großen Terrassenschiebetür bzw. Schlafraum feiern.Es meinte es gäbe einen Grenzabstand. Der Verwalter jedoch sagte, dadurch das es eine Gemeinschaftsterrasse ist, muß er es über sich ergehen lassen. Schließlich könnte er ja Sichschutzfolien an die Glastür kleben. Ich sehe es auch so. Was meint Ihr ?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Wohni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.07.2008
Beiträge: 182

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 13:43    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde sagen, dass es eine Zumutung wäre für den Nutzer der Souterrainwohnung!

Die Privatsphäre wäre nicht gewahrt, wenn Leute unmittelbar vor diesen Fenstern feiern würden.
Jedenfalls dann nicht, wenn der Nutzer nicht mitfeiert und damit einverstanden ist.

Der Sachverhalt ist aber auch noch nicht ganz klar.
Ist es sicher, dass diese Terrasse Gemeinschaftseigentum ist?
Sagt die Gemeinschaftsordnung oder die Hausordnung etwas dazu?
Gibt es schon eine Beschlusslage?

Oder willst du uns mit dieser Frage einfach nur veralbern?

MfG
Wohni
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Luigi08
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.10.2007
Beiträge: 137

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 13:55    Titel: Antworten mit Zitat

nein nichts veralbern. Die Terrasse wurde auch bislang von dem genutzt. Markisse angebracht u.s.w.. Gartenmöbel hat er auch dort stehen, aber es es ist eine Gemeinschaftsterrasse und ich möchte meine Wohnung nicht dreckig machen und will deshalb im Sommer dort feiern. Der Verwalter sagte kein Problem, der Eigentümer soll die Gartenmöbel dann wegräumen. damit ich die Terrasse auch nutzen kann. Schließlich kann der Eigentümer seine Rollos herunterlassen damit er nichts mitbekommt.

Jedenfalls streubt sich der Eigentümer und meint es wäre doch logisch das er die Terrasse direkt vor seiner großen Wohnungstür nutzt. Es meint es wäre auch eine benachteiligung seiner Privatsphäre und man müßte ja den Mindesabstand einhalten
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Wohni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.07.2008
Beiträge: 182

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 14:16    Titel: Antworten mit Zitat

Okay. Das habe ich dir abgenommen, luigi, dass deine Frage ernsthaft ist.

Bist du sicher, dass es sich um eine "Terrasse" handelt?

Wie ist diese Fläche in den Bauantragsunterlagen ausgewiesen gewesen?

Als Nutzer der Wohnung unten würde ich Himmel und Hölle in Bewegung setzen, dass unmittelbar vor meinen einsehbaren Fenstern nicht gefeiert wird, wann und wer immer es will.

Du solltest diesen Nutzer vielleicht auch verstehen und alle anderen Eigentümer um ihre persönliche Meinung fragen.

Ansonsten ist Stress und Streit vorprogrammiert. Aber da seid ihr ja vielleicht schon mittendrin?

MfG
Wohni
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Luigi08
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.10.2007
Beiträge: 137

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 14:26    Titel: Antworten mit Zitat

Streit gibt es schon und ich will ja das er auszieht.
Der Verwalter ist auf meiner Seite und schreibt den Eigentümer an. Er soll nun seine Gartenmöbel entfernen. Die Markisse geht automatisch ins Gemeinschaftseigetum über obwohl der Eigentümer die selbst bezahlt hat. Ein Recht auf Privatsphäre gibt es nicht laut der Verwaltung. Schließlich kann der Eigentümer Gardinen oder Folie vor der Terrassentür bzw. dem Schalfzimmerfenster kleben bzw. befestigen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Wohni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.07.2008
Beiträge: 182

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 14:39    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaube, jetzt verstehe ich dich, luigi!

Es sieht mir sehr nach einer Art Mobbing aus.

Wie kommst du bloß zu dem Willen, dass ein Eigentümer ausziehen soll?

Okay, wenn es eine Gemeinschaftsfläche ist, kann dieser Eigentümer aufgefordert werden, seine privaten Sachen dort zu entfernen.
Mehr wird wohl nicht möglich sein.

Dass du den Verwalter auf deiner Seite hast, sollte nicht ausschlaggebend sein.
Wichtig ist, was die Eigentümergemeinschaft will.

Wenn du diesem Eigentümer die Wohnung abkaufen willst, solltest du mit ihm zum Notar gehen!
Stell dir vor, du machst das, beziehst deine neue Wohnung und jeden Abend machen andere Leute High Life direkt vor deinen Fenstern.

Nee, nee!

MfG
Wohni
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Luigi08
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.10.2007
Beiträge: 137

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 14:42    Titel: Antworten mit Zitat

tja selbst Schuld wenn man so ne Wohnung kauft Lachen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
emi 10
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.07.2008
Beiträge: 199

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 21:26    Titel: Antworten mit Zitat

Im Regelfall ist für die Terasse vor der Wohnung ein Sondernutzungsrecht eingeräumt, soll heißen: ausschließliche Nutzung nur von diesem Eigentümer / Mieter.
Dieses Sodernutzungsrecht ist in der Teilungserklärung festgeschrieben.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß hier eine andere Regelung besteht.
Auszuschließen ist es aber nicht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
RM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 10:31    Titel: Antworten mit Zitat

Unterstellt man, dass die Sachverhaltsdarstellung zutreffend ist, steht nach § 13 Abs. 2 WEG in den durch § 14 WEG gezogenen Grenzen die Mitbenutzung der Terasse zu. Die Grenze nach § 14 Nr. 1 WEG liegt dort, wo durch die Mitbenutzung einem anderen Wohnungseigentümer ein Nachteil entsteht, der "über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus" geht. Der betroffene Wohnungseigentümer wird also eine gewisse Belästigung hinnehmen müssen und die Nutzung der Gemeinschaftsterasse nicht völlig ausschließen können. Die anderen Wohnungseigentümer werden die Terasse nicht ohne Rücksichtnahme auf den betroffenen Wohnungseigentümer unbegrenzt nutzen dürfen.
Ein allgemeinverbindliches Kriterium zu formulieren, nach dem die Zulässigkeit einer Nutzung zu entscheiden wäre, dürfte ein nahezu aussichtsloser Versuch sein. Es wird im Streitfall vermutlich nicht nur auf die Umstände des Einzelfalls ankommen, sondern auch auf weitgehend subjektive Vorstellungen des zuständigen Richters.
Alles in allem ein Thema, das sich vortrefflich für einen endlosen Nachbarschaftsstreit eignet. Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dino71065
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 28.07.2007
Beiträge: 189

BeitragVerfasst am: 11.01.09, 18:25    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn man Streit sucht? und der Eigentümer der Souterrain Wohnung ist clever, dann dreht er den Spieß einfach um.
Wenn Ihr Ruhe wollt, dann macht er eben Krach und anders herum.
Hier gönnt wohl ein Eigentümer einem anderen Eigentümer nicht, das er den Garten nutzen kann, in dem er einfach durch eine Türe hinaus geht und direkt im Garten steht und nicht erst durch das Treppenhaus gehen muß. Auch wenn es angeblich Gemeinschaftseigentum ist.
Wobei nach meiner Logik, eine Terassentüre dann sinnlos wäre.
Ich hoffe doch, das die anderen Eigentümer diese besagte Terasse auch schön brav sauber halten. Was ich allerdings stark bezweifle.

Was daraus wird würde mich mal interessieren.

Gruß
Dino71065
_________________
Die Kunst einer Verwaltung ist es, den Eigentümer so über den Tisch zu ziehen, das er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Luigi08
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.10.2007
Beiträge: 137

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 07:08    Titel: Antworten mit Zitat

Der Verwalter war vor Ort und der Eigentümer hat seine Terrasse räumen müssen.
Die Markisse muß er auch abbauen. Jedenfalls dürfen nun keine weiteren Gegenstände mehr auf der Terrasse stehen und sie bleibt leer. Man darf sich nur einen Stuhl mitnehmen und dann dort solange stehen lassen wie man sich aufhält. Ideal für meine nur steigende Feier.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
RM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 07:50    Titel: Antworten mit Zitat

Luigi08 hat folgendes geschrieben::
Der Verwalter war vor Ort und der Eigentümer hat seine Terrasse räumen müssen.
Die Markisse muß er auch abbauen. Jedenfalls dürfen nun keine weiteren Gegenstände mehr auf der Terrasse stehen und sie bleibt leer. Man darf sich nur einen Stuhl mitnehmen und dann dort solange stehen lassen wie man sich aufhält. Ideal für meine nur steigende Feier.


Offensichtlich soll - aus welchen Gründen auch immer - Streit provoziert werden. Gemeinschaftseigentum bedeutet nun keinesfalls, dass irgendein Eigentümer zu einer beliebigen Nutzung berechtigt wäre. Vielmehr sind bei der Nutzung des Gemeinschaftseigentums die Rechte der übrigen Eigentümer zu beachten. Diese Rechte dürfen nicht "über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus" beeinträchtigt werden.
Eine laute Fete direkt vor dem Fenster des Nachbarn ist aber nun mal gewiss nicht unvermeidlich.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Luigi08
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.10.2007
Beiträge: 137

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 08:10    Titel: Antworten mit Zitat

Der Eigentümer will jedoch seinen Anawalt einschalten. Ich habe mal ein Bild von dem Eigentümer bekommen. Er meinte durch die einstimmige Einzäunung die früher gesetzt worden ist, würde es automatisch den Anschein der Sondernutzung zeigen.


Link entfernt - flipmow
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dino71065
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 28.07.2007
Beiträge: 189

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 15:15    Titel: Antworten mit Zitat

Ich vermute mal das jemand großes Interesse an der Wohnung hat und auf diese Art und Weise versucht diese zu bekommen, möglichst unter Preis aufgrund des Ärgers die der Vorbesitzer hat.

Unter anderem kann man solche Dinge eigentlich auch ohne Verwalter klären, aber das ist ja nicht das Ziel.
Hausordnung und Gemeinschaftsordnung bzw Teilungserklärung werden hier wohl alles klären können.
Wobei ich nicht glaube, selbst wenn es geklärt ist, das die Schikaniererei damit aufhört.

Aber es kann der frömmste nicht in Frieden leben wenn es dem Nachbarn nicht gefällt

Die Unterentwicklung mancher Menschen macht sich eben durch Neid und "nicht gönnen" bemerkbar, wobei das soziale Umfeld oft eine große Rolle spielt.

Dino71065
_________________
Die Kunst einer Verwaltung ist es, den Eigentümer so über den Tisch zu ziehen, das er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Luigi08
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.10.2007
Beiträge: 137

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 15:24    Titel: Antworten mit Zitat

aber wie man erkennt, ist es doch keine Zumutung. Er kann doch die Terrassentür bekleben (mit Folie) dann können alle anderen die Terrasse nutzen. Es gibt auch keinen Grenzabstand laut Verwalter
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Immobilienrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite 1, 2, 3, 4  Weiter
Seite 1 von 4

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.