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ich habe eine Frage hinischtlich der Kündigung dieser Fondsgebundenen Rentenversicherung. Angenommen Person A hat diese Versicherung bei der Gesellschaft X abgeschlossen. Nun will er diese kündigen, da A aufgefallen ist, dass eine andere Gesellschaft deutlich bessere Konditionen aufweisen kann. Also schreibt A die Kündigung. Nach etwa 2 Wochen meldete sich die Gesellschaft X, dass die Kündigung eingegangen ist, jedoch macht die Gesellschaft X nun geltend, dass Ihr dennoch nach der Kostenausgleichsvereinbarung etwaige Zahlungen zustehen würden. Der A hatte diese Versicherung mit einem Vermittlungsbüro abgeschlossen.
Nun meine Frage kann der A sagen, dass er davon nichts wusste, bzw sein Berater bei der Vermittlungsfirma davon nicht in Kenntniss gesetzt hat, oder gibt es noch eine andere Möglichkeit?
vermutlich hat A diese separate "Kostenausgleichsvereinbarung" mit der Antragstellung unterschrieben. Falls dem so ist, kann sich A nicht auf Unkenntnis berufen.
Nun nehmen wir mal an ich würde jetzt eine harte Linie fahren und mir denken, dass ich es einfach nicht bezahle bzw. die jeweiligen Beiträge wieder zurückbuchen würde.
Nun ist es ja so, dass diese Gesellschaft in Lichtenstein sitzt.
Das ist hier nur ein rein erfundener Fall, jedoch hier meine Frage, kann eine ausländische Gesellschaft aus dem Ausland mit einen Inkassounternehmen oder weis ich was versuchen, die Schulden einzutreiben?
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 09.01.09, 14:59 Titel:
Hallo,
der Sachverhalt ist mA so, wie er nach dem vereinbarten Recht (Liechtenstein oder D) zu händeln ist.
Das sollte sich aus den Unterlagen ergeben.
Wie Forderungsbeitreibung und Zwangsvollstreckung in Liechtenstein geregelt ist, entzieht sich leider meiner Kenntnis. _________________ chatterhand
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