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Patientenverfügung als Bevollmächtigter widerrufen

 
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gabila53
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Anmeldungsdatum: 09.01.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 14:51    Titel: Patientenverfügung als Bevollmächtigter widerrufen Antworten mit Zitat

Hallo,
Person A hat Person B in einer Patienten- und auch Vorsorgeverfügung als Bevollmächtigter eingesetzt.
Wegen unüberwindlicher Streitigkeiten möchte Person B ihre Unterschrift widerrufen.
Wie ist hier die Rechtslage?
Danke für die Antworten.
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Roni
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 15:03    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

Wo befindet sich denn die Urkunde, wurde sie dem Bevollmächtigten schon ausgehändigt ?

Natürlich kann die Vollmacht unter bestimmten Voraussetzungen widerrufen werden :

http://patiententestament.mcneubert.de/vorsorgevollmacht/widerruf/

Gruß roni
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gabila53
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Anmeldungsdatum: 09.01.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 15:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
das ist das Problem die Urkunden befinden sich bei Person A, Person B hat nichts in der Hand.
Danke
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Roni
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 15:17    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

dann ist doch alles in Ordnung. Der Bevollmächtigte kann doch nur mit Vollmacht handeln.
Wenn nun A die Urkunde nicht an B weitergegeben hat, kann dieser nicht handeln.

Wurde die Urkunde über Notar erstellt ??
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gabila53
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.01.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 15:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
<Person A ist der Vollmachtgeber und der wird die Vollmacht nicht entziehen, Person B ist die eingesetzte Person die bei Krankheit oder Tod alles erledigen soll und das möchte Person B nicht mehr.
Dokument wurde jedes Jahr vom Arzt gegen gezeichnet.
Gruß
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Roni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 15:29    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

das war ein missverständnis.
Nun liegt es an dem Bevollmächtigten dem A zu sagen, dass es nicht mehr gewünscht ist. Dann muss die Vollmacht eben abgeändert werden.
Es kann niemand gezwungen werden solche Aufgaben zu übernehmen.

Gruß roni
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gabila53
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Anmeldungsdatum: 09.01.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 16:36    Titel: Antworten mit Zitat

Aber Person A will die Vollmacht nicht abgeben und Person B hat doch unterschrieben die Aufgaben zu übernehmen.
Wenn A die Verfügung nicht vernichtet, ist doch B immer in der Pflicht, wie ist da die Rechtslage???
Gruß
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