Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - "Kopien sind Urkundenfälschungen"
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

"Kopien sind Urkundenfälschungen"
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Cathe
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.09.2006
Beiträge: 191

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 11:31    Titel: "Kopien sind Urkundenfälschungen" Antworten mit Zitat

Hallo,

eine Autofahrerin zeigte in einer Polizeikontrolle Kopien von ihren Dokumenten vor (Fahrzeugschein, Personalausweis, Führerschein)
Sie wies ausdrücklich darauf hin, dass es keine Originaldokumente sind.



Ich hätte nun erwartet, dass man ihr den Vorwurf macht, ohne Dokumente unterwegs zu sein.
Nein, darum geht es nicht.
Der Vorwurf lautet auf Urkundenfälschung

Das ganze ging vor Gericht und sie wurde verurteilt wegen Urkundenfälschung.
Laut Richter ist das Anfertigen von Kopien bereits strafbar.




Oh, oh, dann habe ich mich ja schon ganz oft strafbar gemacht.
Denn, wie oft muss man nicht irgendwo als Altersnachweis eine Kopie vom Personalausweis einreichen.

Wenn man nun irgendwelche Kopien von Dokumenten zur Beglaubigung bringt, macht sich das Amt, was die Kopien beglaubigt mitschuldig an der Urkundenfälschung?



Gruß


.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
yamato
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 11:39    Titel: Antworten mit Zitat

Da würde mich das Urteil interessieren, passt doch überhaupt nicht.

http://bundesrecht.juris.de/stgb/__267.html

Allein die Einschänkung "Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr..." dürfte hier nicht zutreffen, da auf die Eigenschaft als Kopie ausdrücklich hingewiesen wurde.
_________________
ausgezeichnet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
cmd.dea
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 11:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich schätze mal, Sie meinen das Krefelder Urteil. Das ist kompletter Unsinn.

Eine Kopie ist immer eine Kopie und keine Urkunde und damit nicht Gegenstand einer Urkundenfälschung (das ist jedoch ein Grundsatz, der vielen Juristen nicht bekannt ist).

Eine Kopie ist nur ganz ausnahmsweise dann eine gefälschte Urkunde iSd. § 267 StGB, wenn sie den Eindruck erwecken soll, das Original zu sein.

Ich hoffe mal, die Dame hat keinen Rechtsmittelverzicht erklärt.

Gruß
Dea
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
katmai
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.01.2007
Beiträge: 411
Wohnort: Down Under.

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 12:32    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist das Krefelder Urteil. Im Law Blog wird es auch sehr schön kommentiert Winken

Wobei die Ausweiskopien wohl auch noch einfoliert waren und in Farbe waren. Jedoch - wenn tatsächlich immer gleich von vorneherein darauf hingewiesen wurde, dann versteh auch ich absolut nicht, wo die Täuschung liegen soll...


Gruß,

katmai.
_________________
Achtung: Gefährliches Halbwissen!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
cmd.dea
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 13:28    Titel: Antworten mit Zitat

katmai hat folgendes geschrieben::
Das ist das Krefelder Urteil. Im Law Blog wird es auch sehr schön kommentiert Winken

Wobei die Ausweiskopien wohl auch noch einfoliert waren und in Farbe waren.


Ja, das könnte in der Tat das Problem sein. Dazu wissen wir aber zu wenig über die tatsächlichen Gegebenheiten.

Zitat:
Jedoch - wenn tatsächlich immer gleich von vorneherein darauf hingewiesen wurde, dann versteh auch ich absolut nicht, wo die Täuschung liegen soll...


Naja, wenn die Kopien wie echt aussehen, sind es wohl falsche Urkunden. Eine "Täuschung" braucht iRd. § 267 StGB nicht bei dem Gebrauch selbst vorliegen, entscheidend ist allein, ob der Handelnde bei der Herstellung der Dokumente "zur Täuschung im Rechtsverkehr" handelte. Dann ist der Tatbestand schon erfüllt.

Dass bei dem Vorzeigen darauf hingewiesen wurde, dass es Kopien sind, kann daher lediglich ein Indiz dafür sein, dass bei der Anfertigung nicht in Täuschungsabsicht gehandelt wurde. Letztlich kommt es aber allein darauf an.

Gruß
Dea
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
comander01
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.12.2005
Beiträge: 1604
Wohnort: near lake constanz

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 16:04    Titel: Antworten mit Zitat

Da meine privaten Pkw von mir, meiner Frau und von meinen Töchtern genutzt wird, oft recht spontan und ungeplant, habe ich zumindest den Fahrzeugschein in schwarz-weiß kopiert, KOPIE drübergeschrieben und dies den Damen des Hauses überreicht.
(das Original bleibt bei mir, ist ja klar Mit den Augen rollen )

Es gab bisher bei keiner Verkehrskontrolle Probleme wegen dieser Kopien, die allerdings auch als solche unmißverständlich gekennzeichnet sind.
_________________
Beste Grüße

der comander01
--------------------
....es heißt comander01... comander01 ... mit einem - m - ,nicht mit - mm - und mit ner 01 hintendran, so viel Zeit muss sein!
Ist denn das soooo schwer? ? ?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 16:09    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Sie wies ausdrücklich darauf hin, dass es keine Originaldokumente sind.

Daraus würde ich schließen, dass es eines solchen Hinweises bedurfte um zu wissen, dass es sich nicht um ein Originaldokument handelte. Was bei schlichten Fotokopien ja nicht der Fall ist.

Würde bedeuten, dass tatsächlich unechte Urkunden hergestellt worden sind.
Und zwar unechte Urkunden, die auf den ersten Blick von echten nicht zu unterscheiden sind.

Gebraucht wurden die unechten Urkunden auch, nämlich bei der Kontrolle vorgewiesen. Trotz des Hinweises, dass dies unechte Urkunden waren, dienten sie doch dazu nachzuweisen, dass man im Besitz solcher Urkunde ist.

Gefragt ist also nur nach der Täuschungsabsicht.
Die bestand nun in diesem Fall eindeutig nicht.
Die Möglichkeit, diese unechten Urkunden zur Täuschung im Rechtsverkehr zu gebrauchen, bestand jedoch grundsätzlich. Zumindest mit einem doppelten Fahrzeugbrief kann man eine Menge anstellen, mit einem doppelten Führerschein sowieso.

Wenn nun einer seinen Führerschein 'schonen' will und deswegen eine Fotokopie anfertigt, so ist dies imho mangels Verwechselungsmöglichkeit keine unechte Urkunde. Der ist dann schlicht und einfach ohne Führerschein unterwegs, denn dass die Kopie nicht echt sein kann, sieht man.

Wenn sich nun aber einer täuschend echte Kopien anfertigt: kann es dafür einen anderen Grund geben als den, ihn bei Gelegenheit als unechte, aber als solche nicht gleich erkennbare Urkunde einzusetzen? Dies also als strafbaren Versuch zu werten?

Ich sage damit nicht, dass notwendigerweise so zu entscheiden ist; wenn einer glaubwürdig versichert, jo, habbisch gemacht, weil dat so schöner is, wg Format besser einzupacken und wg einschweißen sauberer bleibt - wie glaubwürdig das ist, dürfte ein einigermaßen erfahrener Richter, denke ich, sehen können, wenn der Angeklagte vor ihm steht - sähe ich keinen Anlass für ein Urteil wg (versuchter) Urkundenfälschung. Wenn nun aber einer keine glaubwürdige Erklärung dafür bieten kann, warum er die Kopie ausgerechnet so angefertigt hat (oder anfertigen ließ)?

Wobei hinzu kommt: die Person ist ja definitv ohne Führerschein und sonstige Papiere unterwegs. Was wg Mitführen der unechten Urkunden notwendigerweise keinem auffallen muss. Ist das bereits eine Täuschung?

Also - ich beurteile hier keine Entscheidung, ich denke nur laut.
_________________
Grüße,
Abrazo
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Kormoran
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 16:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hier ist die Sache auch noch mal recht ausführlich (ohne zu wissen, ob korrekt) beschrieben:
http://www.ngz-online.de/public/article/auto/ratgeber/658843/Fuehrerschein-kopiert-400-Euro-Strafe.html

comander01 hat folgendes geschrieben::
Es gab bisher bei keiner Verkehrskontrolle Probleme wegen dieser Kopien, die allerdings auch als solche unmißverständlich gekennzeichnet sind.

Schwein gehabt, denn eine OWi ist es. Es sind die Original-Papiere mitzuführen.
_________________
Herzliche Grüße
Kormoran
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 19:27    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Es gab bisher bei keiner Verkehrskontrolle Probleme wegen dieser Kopien, die allerdings auch als solche unmißverständlich gekennzeichnet sind.


also ich war vor ca 3 Mon. auch mit einer schönen Farbkopie vom meinem PKW unterwegs und kam in eine Kontrolle. Habe sofort gesagt, dass ich klein Original dabei hätte sondern nur die Kopie weil das Auto auch von allen Familienmitgliedern gefahren wird.
Ich musste innerhalb einer bestimmten Frist ( glaube 10 Tage ) mit dem Original auf einer Polizeistation vorbeikommen.

Gruß roni
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
comander01
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.12.2005
Beiträge: 1604
Wohnort: near lake constanz

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 19:37    Titel: Antworten mit Zitat

@Kormoran

Wo steht, dass die Original-Fahrzeugpapiere mitzuführen sind? Oder wie bei meinem Auto die ABE für die verdunkelten Scheiben? (Wenn die ABE weg ist, ist diese nur mit viel Aufwand wiederzubeschaffen)

Mir wären als Ordnungsmacht lesbare Kopien lieber als gar keine Unterlagen.... Mit den Augen rollen

Aber ich bin eben nicht die Ordnungsmacht.... Verlegen
_________________
Beste Grüße

der comander01
--------------------
....es heißt comander01... comander01 ... mit einem - m - ,nicht mit - mm - und mit ner 01 hintendran, so viel Zeit muss sein!
Ist denn das soooo schwer? ? ?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kormoran
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 19:58    Titel: Antworten mit Zitat

@comander01

Hier
http://bundesrecht.juris.de/fev/__4.html
oder hier
http://www.gesetze-im-internet.de/fzv/__11.html
oder hier
http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv_43.php
oder hier
http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv_48.php
_________________
Herzliche Grüße
Kormoran
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
comander01
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.12.2005
Beiträge: 1604
Wohnort: near lake constanz

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 20:34    Titel: Antworten mit Zitat

@Kormoran

Ok, danke für die Infos. Smilie

Zum Glück wird das wohl in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt.
_________________
Beste Grüße

der comander01
--------------------
....es heißt comander01... comander01 ... mit einem - m - ,nicht mit - mm - und mit ner 01 hintendran, so viel Zeit muss sein!
Ist denn das soooo schwer? ? ?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 21:04    Titel: Antworten mit Zitat

comander01 hat folgendes geschrieben::
Zum Glück wird das wohl in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt.
Nö. Die Regeln gelten für alle Bundesländer. Es ist nur so, daß die verschiedenen Dame und Herren in grün und blau ihren Ermessensspielraum unterschiedlich nutzen.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
comander01
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.12.2005
Beiträge: 1604
Wohnort: near lake constanz

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 11:20    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

.................verschiedenen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt.

Nö. Die Regeln gelten für alle Bundesländer. Es ist nur so, daß die verschiedenen Dame und Herren in grün und blau ihren Ermessensspielraum unterschiedlich nutzen.


Ich hätte wohl eher "gehändelt" schreiben sollen... Verlegen

Für mich jedenfalls ist eine Kopie, welche auch als solche kenntlich gemacht wird, immer noch praktikabler als die Variante, die Fahrzeugpapiere im Auto zu deponieren, so das diese bei einem Diebstahl gleich mit verschwinden.
Und solange das hier in BW klappt, ist dies ja auch ok.
Rechtlich vorgeschrieben ist ja nun etwas anderes, dies habe ich mittlerweile verstanden. Cool
_________________
Beste Grüße

der comander01
--------------------
....es heißt comander01... comander01 ... mit einem - m - ,nicht mit - mm - und mit ner 01 hintendran, so viel Zeit muss sein!
Ist denn das soooo schwer? ? ?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
botafoch
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.09.2007
Beiträge: 246

BeitragVerfasst am: 25.02.09, 16:24    Titel: Antworten mit Zitat

Kann mir jemand das Aktenzeichen von dem Krefelder Urteil verraten???
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
Seite 1 von 2

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.