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Verfasst am: 09.01.09, 14:51 Titel: Patientenverfügung als Bevollmächtigter widerrufen
Hallo,
Person A hat Person B in einer Patienten- und auch Vorsorgeverfügung als Bevollmächtigter eingesetzt.
Wegen unüberwindlicher Streitigkeiten möchte Person B ihre Unterschrift widerrufen.
Wie ist hier die Rechtslage?
Danke für die Antworten.
dann ist doch alles in Ordnung. Der Bevollmächtigte kann doch nur mit Vollmacht handeln.
Wenn nun A die Urkunde nicht an B weitergegeben hat, kann dieser nicht handeln.
Hallo,
<Person A ist der Vollmachtgeber und der wird die Vollmacht nicht entziehen, Person B ist die eingesetzte Person die bei Krankheit oder Tod alles erledigen soll und das möchte Person B nicht mehr.
Dokument wurde jedes Jahr vom Arzt gegen gezeichnet.
Gruß
das war ein missverständnis.
Nun liegt es an dem Bevollmächtigten dem A zu sagen, dass es nicht mehr gewünscht ist. Dann muss die Vollmacht eben abgeändert werden.
Es kann niemand gezwungen werden solche Aufgaben zu übernehmen.
Aber Person A will die Vollmacht nicht abgeben und Person B hat doch unterschrieben die Aufgaben zu übernehmen.
Wenn A die Verfügung nicht vernichtet, ist doch B immer in der Pflicht, wie ist da die Rechtslage???
Gruß
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