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Fahren ohne Versicherungsschutz??

 
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galle12
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.04.2008
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 13:30    Titel: Fahren ohne Versicherungsschutz?? Antworten mit Zitat

Guten Tag!

Folgender Fall:

A fährt in dem hapftpflichtversicherten PKW von B. Die Versicherung schränkt allerdings die Fahrer ausschließlich auf den B ein. Ist jetzt wenn A den PKW fährt der Tatbest. des Fahrens ohne Versicherungsschutz erfg+üllt oder ist lediglich mit einer "Strafe" der Versicherung zu rechnen?

viele Grüße

galle
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Obermotzbruder
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 14:13    Titel: Antworten mit Zitat

ich drösele den Fall mal auf.

A. fährt in den PKW von B.
B. ist haftpflichtversichert.
Diese ist auf B. als Fahrer beschränkt.
Saß am Steuer von B, C. oder stand der PKW von B?
Wenn ja. wo liegt das Problem? Wenn nein, dann kommt Versicherung für Schaden auf, nimmt aber B. in Regreß.
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Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
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Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
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Lackschleifer
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Anmeldungsdatum: 22.07.2007
Beiträge: 248
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 16:20    Titel: Antworten mit Zitat

A fährt in dem hapftpflichtversicherten PKW von B.

Da dürfte das Prob stecken...?
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galle12
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.04.2008
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 17:41    Titel: Antworten mit Zitat

das problem ist dass die versicherung nur auf B beschränkt ist und A eig von der versicherung her den pkw gar nicht fahren dürfte. die frage ist nur gibt das für B ärger mit der versicherung oder erfüllen beide (GHalter und Fahrer) den TB Fahren ohne versicherungsshutz.
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Obermotzbruder
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 18:21    Titel: Antworten mit Zitat

Lackschleifer hat folgendes geschrieben::
A fährt in dem hapftpflichtversicherten PKW von B.

Da dürfte das Prob stecken...?


Hoppladi, hab ich übersehen. Ansonsten dürfte hier einen Obliegenheitspflichtverletzung vorliegen. Im Leistungsfalle nimmt die Versicherung B. in Regreß und verlangt zudem eine eine Konventionalstrafe in Form einer oder mehrerer Jahresprämien.
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 18:30    Titel: Re: Fahren ohne Versicherungsschutz?? Antworten mit Zitat

galle12 hat folgendes geschrieben::
Ist jetzt wenn A den PKW fährt der Tatbest. des Fahrens ohne Versicherungsschutz erfg+üllt
Nein.

galle12 hat folgendes geschrieben::
oder ist lediglich mit einer "Strafe" der Versicherung zu rechnen?
Ja.

Verschiebibert ins Versicherungsrecht.
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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
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Lackschleifer
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Anmeldungsdatum: 22.07.2007
Beiträge: 248
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 18:48    Titel: Re: Fahren ohne Versicherungsschutz?? Antworten mit Zitat

[quote="Biber"]
galle12 hat folgendes geschrieben::
Ist jetzt wenn A den PKW fährt der Tatbest. des Fahrens ohne Versicherungsschutz erfg+üllt
Nein.

galle12 hat folgendes geschrieben::
oder ist lediglich mit einer "Strafe" der Versicherung zu rechnen?
Ja.
[quote]

@Biber...Quellen dazu...?
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 18:51    Titel: Re: Fahren ohne Versicherungsschutz?? Antworten mit Zitat

Lackschleifer hat folgendes geschrieben::
@Biber...Quellen dazu...?
Die Versicherungsbedingungen der Kfz-Haftpflicht meiner verehrten Gattin. Lachen
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Lackschleifer
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Anmeldungsdatum: 22.07.2007
Beiträge: 248
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 18:55    Titel: Antworten mit Zitat

Die Versicherungsbedingungen der Kfz-Haftpflicht meiner verehrten Gattin.

Grmpfff........danke für präzise Antwort.... Cool
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 20:52    Titel: Antworten mit Zitat

Der Versicherungschutz in der KFZ-Haftpflicht gilt grundsätzlich für den Halter, den (berechtigten) Fahrer, den Eigentümer...und noch ein paar anderen.

Sofern B also die "Erlaubnis" hat, mit dem Fahrzeug zu fahren, hat er auch Versicherungschutz.

Es gibt aber evtl. für den Versicherungsnehmer eine Vertragstrafe.

Manche nehmen den doppelten Jahresbeitrag in der Haftpflicht und kürzen die Entschädigung in der Kasko um 10%...Nur ein Beispiel von diversen Verschiedenen wie sie in fast allen KFZ-Bedingungen aller Gattinnen stehen.
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