Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Verfall Urlaubsanspruch
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Verfall Urlaubsanspruch

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Arbeitsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Swatsch
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.01.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 22:02    Titel: Verfall Urlaubsanspruch Antworten mit Zitat

Ich hoffe, mir kann jemand eine Auskunft geben.

In den letzten beiden Jahren war es bei mir immer möglich, eventuell angefallen Resturlaub bis März des Folgejahres einzulösen. Da ich noch einige Tage von 2008 übrig hatte, habe ich diesen entsprechend für Februar und März 2009 eingereicht. Der Antrag wurde damals (vor ca. 5 Wochen) normal in den Urlaubsplan eingetragen (natürlich bekommt man heute keine schriftliche Urlaubsgenehmigung mehr in einem Privatunternehmen).

Nun hat mein Chef vor zwei Tagen verlauten lassen, dass der Resturlaub 2008 am 31.12.2008 verfallen und somit eine Übernahme nach 2009 nicht möglich ist.

Wie ist die Rechtslage - die letzten beiden Jahre hat er das doch stillschweigendakzeptiert. Kann er dann einfach so, ohne voher mal eine Mitteilung an alle zu geben, dies zu seinen Gunsten ändern? Denn einige Mitarbeiter haben noc Resturlaub, der nun weg sein soll.

Danke
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
@migo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 08:19    Titel: Antworten mit Zitat

Lt. Bundesurlaubsgesetz ist das Urlaubsjahr = Kalenderjahr. Mögliche Resttage können, wenn aus betrieblichen Gründen die Ulaubsnahme nicht möglich war, bis zum 31.3. des Folgejahres genommen werden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 10:59    Titel: Antworten mit Zitat

Natürlich werden die AN in Zukunft auch nicht bereit sein auf Arbeitsanfall flexible zu reagieren sondern ihren Urlaub halt im Urlaubsjahr nehmen, egal wie viel Arbeit da ist oder nicht.
Da schneidet sich der AG in meinen Augen ins eigenen Fleisch aber das muss er selber wissen.

Ansonsten hat er aber im Grunde recht, wenn du für 2008 den Urlaub nicht beantragt hast verfällt der.

MfG
Matthias
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dievonda
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.01.2009
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 22:57    Titel: Antworten mit Zitat

Wie würde es denn aussehen, wenn der Urlaub beantragt, aber nicht genehmigt würde?

Und zum 31.03. hieße es dann, der Urlaub wäre verfallen..?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Arbeitsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.