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gekaufte Wohnung hat weniger m²

 
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Max Frey
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Anmeldungsdatum: 09.01.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 22:32    Titel: gekaufte Wohnung hat weniger m² Antworten mit Zitat

Hallo,

Ich habe vor einigen Monaten eine Wohnung gekauft.
Nach erstem Verdacht hat sich bestätigt, dass die m² der Wohnung weniger sind als angegeben.
Natürlich hätte ich das vorher besser überprüfen lassen sollen, aber der private Verkäufer wirkte vertrauenswürdig.
Gibt es nachträglich Möglichkeiten den vereinbarten Preis pro Quadratmeter rechtlich zu verlangen, oder muss ich für meine Dummheit bezahlen?
Weiss jemand wie die Rechtslage zu diesem Thema ist?

mfg, Max
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 23:06    Titel: Antworten mit Zitat

Und das hat genau was mit Polizeirecht zu tun?
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 23:18    Titel: Antworten mit Zitat

Mit Mietrecht hat das allerdings auch nichts zu tun, eher mit Immobilienrecht.

Es sollte in jeden Fall geprüft werden was im Kaufvertrag vereinbart wurde, davon wird meiner Meinung nach abhängen ob der Käufer etwas bekommt oder nicht.
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 23:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hoppala, die Eile, die Eile Winken

Ab ins Immobilienrecht
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wido
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2006
Beiträge: 178
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 23:56    Titel: Antworten mit Zitat

Wurde die Wohnfläche jetzt nach http://www.gesetze-im-internet.de/woflv/index.html ermittelt ?
Mit den Augen rollen
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J_Denver
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 07:30    Titel: Antworten mit Zitat

Sind denn im Kaufvertrag die qm angegebenm bzw. wurde ein Preis per qm vereinbart?
M.W. werden im Vertrag immer nur die Eientumsanteile genannt.
_________________
.........geschmeidig wie zwei Flachmänner®

81:2/ -4K
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Franz Königs
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 18:54    Titel: Antworten mit Zitat

Oder wurde die Wohnfläche nach DIN 277 oder DIN 283 berechnet?

Näheres zur Wohnflächenberechnung kann hier nachgelesen werden.
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Lucky
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 19:06    Titel: Re: gekaufte Wohnung hat weniger m² Antworten mit Zitat

Max Frey hat folgendes geschrieben::
.....Nach erstem Verdacht hat sich bestätigt, dass die m² der Wohnung weniger sind als angegeben.

Weniger als wo angegeben?
Im Kaufvertrag? Das wäre zwar unüblich, würde aber weiterhelfen.
Im Inserat oder Expose? Bei Neubau gibt es eine Prospekthaftung.
Bei Gebrauchtimmobilien kann man nur dann Kaufpreisminderung verlangen, wenn die Differenz mindestens 10 % beträgt.

Max Frey hat folgendes geschrieben::
.....Gibt es nachträglich Möglichkeiten den vereinbarten Preis pro Quadratmeter rechtlich zu verlangen....

Den Preis pro m² kann man nur verlangen, wenn ein Preis pro m² vertraglich vereinbart war.
MfG
Lucky
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