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Wie sieht es den zum Beispiel aus, mit der Überprüfung des Blutalkoholgehaltes im Zusammenhang mit der Prüfung der Hafttauglichkeit durch einen Arzt?
Ohne jetzt in Gewahrsamsordnungen geschaut zu haben, gehe ich eigentlich nicht davon aus, dass die erforderlich ist, wenn nicht begründete Zweifel an der Gewahrsamsfähigkeit bestehen. Um der ganzen Sache, wenn man sich das ganze nicht erklären kann, auf den Grund zu gehen, kann man die Polizei auch mal unter Berufung auf das NRW-Verwaltungsverfahrensgesetz auffordern, ihre Maßnahmen vom Betreten der Wohnung, über das Fesseln bis zur Ingewahrsamnahme und die Behandlung im Gewahrsam schriftlich zu bestätigen und zu begründen. Den Vorgang rechtlich prüfen zu können, dürfte als berechtigter Anlass ausreichen. Das müßte aber relativ zügig nach dem Vorfall beantragt werden ("unverzüglich" = ohne schuldhafte Verzögerung).
Sehr merkwürdiger "Fall". Vielleicht auch die Rache der Nachbarn? "Wir ham da Hilferufe gehört und plötzlich war alles stil..."
Ich denke auch dass eine Ausnüchterungszelle kein Hotel ist aber schon zum Eigennutz der Beamten sollte Trinkwasser zur Verfügung stehen. Bei Alkoholkonsum gibt es einen höheren Wasserbedarf des Körpers und vor allem bei leicht untergewichtigen Frauen reichen da wenige Stunden ohne Wasser für einen Kreislaufkollaps. Bei Nahrung sieht das wohl anders aus, da Zuckerkranke sich nicht so häufig vollaufen lassen und wenn dann ist wohl sowieso ein Arzt nötig.
Eine NAcht ohne Decke wird wohl kaum nachhaltig die Gesundheit schädigen, ist aber sicher Schikane.
Eigentlich gibt es schon was zu trinken. Und eigentlich gibt es auch eine Decke.
Wie aber gesagt wurde darf man Gefangenensammelstellen bei Demos nicht mit der Zell auf dem Revier verwechseln. _________________ Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
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